27. November Berlin

Drittes Aarhus Werkstattgespräch zum Thema „Wie kann der Zugang zu Gericht auf EU-Ebene verbessert werden?“

Rund 30 Aarhus-Interessierte aus Umweltverbänden, der Rechtswissenschaft sowie spezialisierte Rechtsanwält*innen nahmen am dritten Aarhus Werkstattgespräch am 17. November 2020 teil. Sebastian Bechtel, Anwalt für Umweltdemokratie bei ClientEarth Brüssel, leitete das Werkstattgespräch mit zwei informativen Vorträgen zu folgenden herausfordernden Fragen ein: „Was läuft bisher falsch beim Gerichtszugang auf EU-Ebene?“ und „Schafft die vorgeschlagene Änderung der Aarhus-Verordnung Abhilfe?“ In zwei Podiumsdiskussionen mit Aarhus-Expert*innen aus Deutschland, Portugal und Slowenien, ­ den EU-Ländern, die derzeit bis Ende 2021 gemeinsam die Trio-Ratspräsidentschaft innehaben, ­ wurden die Hürden beim Zugang zu Gericht identifiziert und konkrete Bereiche für Verbesserungen abgesteckt. Dr. Raphael Weyland, Leiter des Brüsseler Büros des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Dr. Catarina Grilo, Direktorin für Naturschutz und Politik bei ANP in Zusammenarbeit mit dem WWF Portugal, und Senka Šifkovi Vrbica, Mitarbeiterin bei PIC Slowenien, teilten ihre praktischen Erfahrungen zum Zugang zu europäischen und nationalen Gerichten. Dr. Maria Alexandra de Sousa Aragão, Professorin an der Universität Coimbra, Dr. Vasilka Sancin, Professorin an der Universität Ljubljana und Direktorin des Zentrums für Völker- und Wirtschaftsrecht, sowie Sebastian Bechtel diskutierten mit den Teilnehmenden, wie der Zugang zu Gericht auf EU-Ebene weiter gestärkt werden kann.

Während des dritten Aarhus Werkstattgespräches wurde ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet. Die englischsprachige „German Portuguese Slovenian Civil Society Declaration on Access to Justice for Citizens & NGOs at European Union Level“ ist hier zu finden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: kathleen.pauleweit@ufu.de

Das Werkstattgespräch ist Teil des Projekts „Europäische Umsetzung der Aarhus-Konvention im digitalen Zeitalter (EU-AarKo)“ des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU e.V.). Dieses Projekt wird durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen der Verbändeförderung gefördert.

Weitere Informationen zu diesem Projekt und seinen Hintergründen finden Sie hier.