Konsequenzen aus der Bitterfelder Katastrophe

Nach dem Ereignis in Bitterfeld werden überall in der DDR die Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheits- und Brandschutzes wichtig genommen. Regelrecht beschlußwütig zeigt sich die Partei der SED, die in der Folge bis 1971 insgesamt 10 Beschlüsse und Verordnungen erläßt. So u.a. den

  • Beschluß über die Erarbeitung von Grundsätzen zur Organisation bei der Leitung der Bekämpfung von schweren Havarien vom 17.7.1968,
  • Den Beschluß über die Grundsätze zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Staats- und Wirtschaftsorganen, VVB, volkseigenen Kombinaten und Betrieben v. 25.9.1968,
  • Den Beschluß zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit bei Erzeugnissen, Maschinen und Anlagen vom 11.12.1968,
  • Den Beschluß über Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Ölhavarien vom 19.12.1969 und
  • Die Verordnung über die Verhütung und Bekämpfung von Katastrophen vom 13.1.1971.

Die Katastrophe in Bitterfeld 1968 markiert so einen mehrfach bemerkenswerten Höhepunkt. Zum einen wird nun einigen Verantwortlichen der Regierung der DDR deutlich, daß sich die Maxime, daß der Produktionsplan Gesetz ist, koste es, was es wolle, zuallererst gegen die Menschen und gegen die Umwelt richtet. Es wird einigen Verantwortlichen auch bewußt, daß dies verbunden mit dem technologische Rückstand gegenüber dem Westen Havarien und Katastrophen geradezu provozieren muß. Und es wird deutlich, daß neben dem Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz auch für den Umweltschutz etwas getan werden muß. 1970 wird in der DDR das Landeskulturgesetz[1] von der Volkskammer beschlossen. Allerdings ändert dies alles in den Folgejahren nach 1970 nichts an den Katastrophen, Havarien und Störfällen in unverändert hoher Zahl an den zunehmend verschlissenen Produktionsanlagen. Allein 1970 werden in der Volkswirtschaft der DDR 1584 Brände, 117 Explosionen und 728 Havarien verzeichnet. Der Sachschaden wird auf 100 Millionen Mark der DDR beziffert. Im Zusammenhang mit den Schadensfällen werden 1970 31 Personen getötet und 161 erleiden zum Teil schwere Verletzungen. Nur 5 % der Vorfälle sind vorsätzlich begangene Delikte, wie Brandstiftungen oder Sabotage. Alle anderen Fälle beruhen auf Fahrlässigkeit oder Mißständen in der Produktion selbst. Vor allem die Gleichgültigkeit gegenüber den Produktionsanlagen, macht die Staatssicherheit als häufige Ursache der Ereignisse aus. Obgleich die IM-Netze immer weiter ausgebaut werden und Anfang der 70ziger Jahre stolz berichtet wird, daß zuverlässige IM`s in allen relevanten Einrichtungen der DDR, die für Katastrophen- und Havarieschutz verantwortlich sind, arbeiten, geht die Zahl der Ereignisse in den 70 ziger Jahren nicht zurück.



[1] Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der Deutschen Demokratischen Republik, Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik v. 14. Mai 1970, Teil I Nr.12, S.67