Umweltrecht & Partizipation

Nur wer seine Rechte kennt, kann sie nutzen. Nur wer weiß, wie man sich beteiligen kann, ist in der Lage, Entscheidungen zu beeinflussen. Das Fachgebiet Umweltrecht & Partizipation sieht es als seine Aufgabe an,  Transparenz und Klarheit in den Rechtedschungel im Umweltschutz zu bringen und angewandt wissenschaftliche Projekte zu starten, die überprüfbar machen, wie das Umweltrecht in der Praxis wirkt.

In zahlreichen Studien haben die MitarbeiterInnen des Fachgebietes seit 1991 empirische Befunde zur Frage erstellt, wie BürgerInnen die Bürgerbeteiligungsverfahren nutzen. Neben den BürgerInnen hat das Fachgebiet auch die Rechte und die Beteiligungsmöglichkeiten anerkannter Umweltschutzverbände analysiert. In mehreren Studien und Projekten wurde u.a.nachgewiesen, wie hoch die Zahl der Verbandsklagen in Deutschland ist, wie erfolgreich Verbandsklagen sind oder auch wann Verbände Vergleiche anstreben und welche Ergebnisse außergerichtliche Vergleiche erzielen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darin, die Nutzung des Umweltinformationsrechts in Deutschland zu begleiten. Wie relevant die Thematik ist, zeigen die Ereignisse zum Bahnhofsprojekt in Stuttgart.

Internetplattformen des Fachgebietes:

www.aarhus-konvention.de

www.umweltinformationsrecht.de

Unsere Projekte

Bürgerrechte im Umweltschutz - Aarhus-Konvention

Umweltrecht zukunftsfest machen - Umweltgesetzbuch

Bürger beteiligen - mittels unkonventioneller Methoden

Ideen transferieren - Internationale Zusammenarbeit