Umweltinformationsrecht
Umweltinformationsrechte wirksamer nutzen
Seit Februar 2005 garantiert das Umweltinformationsgesetz (UIG) auf Bundesebene weit reichende Ansprüche auf den Zugang zu Umweltinformationen. Bis April 2007 haben auch die Länder entsprechende Gesetze erlassen. Die neuen Ansprüche setzen die Anforderungen der Aarhus-Konvention und der EU-Umweltinformationsrichtlinie (2003/4/EG) um. Im Vergleich zum Umweltinformationsgesetz von 1994, erleichtert das neue UIG den Zugang zu Umweltinformationen. Entscheidend ist nun, ob diese Gesetze von den Bürgern angenommen und genutzt werden.
Das Projekt bezweckt zum einen, Umweltinformationsrechte bekannter zu machen. Dazu leisten wir Öffentlichkeitsarbeit beispielsweise mit einem Internetportal (www.umweltinformationsrechte.de) einer Postkarte und Veröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften.
Neue Gesetze bergen zum anderen Interpretationsspielraum. Wir wollen diesen füllen, indem wir strittige Definitionen thematisieren und mit Experten diskutieren. Dazu führen wir eine öffentliche Veranstaltung durch.
Laufzeit: 12/06-12/08
Förderung: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit / Umweltbundesamt
Ansprechperson: Franziska Sperfeld
Für aktuelle Informationen zum Projekt besuchen Sie unsere Projektseite: www.umweltinformationsrecht.de




