Stellungnahme zum Planungsvereinheitlichungsgesetz

Deutsches RechtDie Bundesregierung hat im Dezember einigen wenigen Verbänden den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren (Planungsvereinheitlichungsgesetz – PlVereinhG) zugeschickt und bis zum 4.1.2011 um Stellungnahme gebeten. Der Gesetzentwurf ist bundesweit auf Kritik gestoßen (u.a. Bundesumweltministerium, Deutscher Anwaltsverein), da der Erörterungstermin künftig ins Ermessen der Genehmigungsbehörden gestellt werden soll. Derzeit ist er bei bestimmten Planfeststellungsverfahren obligatorisch. Wie die Ereignisse in Stuttgart zum neuen Bahnhofsbau gezeigt haben, ist eine öffentliche Verständigung mehr denn je sinnvoll und geboten. Daher ist unverständlich, dass der Gesetzentwurf - neben dem Wegfall des Erörterungstermins - mit weiteren Einschränkungen zur Bürgerbeteiligung aufwartet, obwohl es umgekehrt geboten wäre, die im Zuge des 2006 erlassenen Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes erlassenen Einschränkungen der Öffentlichkeitsbeteiligung zurückzunehmen. Das Unabhängige Institut für Umweltfragen hat zum vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung folgende Stellungnahme erarbeitet:

Download Stellungnahme