Umweltgesetzbuch - Bundesregierung zeigt wahres Gesicht!

Berlin, 29.05.2009: Mit dem Bundesratsentwurf vom 15.05.2009 werden weitere Umweltstandards im Bereich des BNatSchG und WHG ausgehölt. Das Öko-Institut, die Deutsche Umwelthilfe und das Unabhängige Institut für Umweltfragen weisen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme auf die Mißstände im derzeitigen Bundesrats-Entwurf für ein BNatSchG und WHG hin.

Stellungnahme vom 27.Mai 2009

Vor einer völligen Aushöhlung des Umwelt- und Naturschutzrechts haben heute Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), das Öko-Institut und das Unabhängie Institut für Umweltfragen (Ufu) gewarnt. Sie fürchten, dass die Bundesländer über den Bundesrat die bestehenden Umwelt- und Naturschutzgesetze bis zur Bedeutungslosigkeit verwässern und bewährte Standards im Umwelt- und Naturschutz abschaffen. Die Umweltjuristen von DUH, Öko-Institut und Ufu fordern die Bundestagsabgeordneten auf, zahlreiche Änderungsvorschläge des Bundesrats zu den geplanten Novellen der Umwelt- und Naturschutzgesetze abzulehnen.

Die Bundesregierung ist vor drei Jahren mit dem Ziel angetreten, ein Umweltgesetzbuch (UGB) ohne Standardabbau zu schaffen. "Nicht genug, dass das UGB gescheitert ist, nun versuchen die Länder auch noch das bestehende Umweltrecht Stück für Stück auszuhöhlen", sagte Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin der Abteilung Recht bei der Deutschen Umwelthilfe e.V. Nicklas und ihre Kollegen von Öko-Institut und Ufu befürchten, dass dies hinter verschlossenen Türen zwischen Bundesregierung und Bundesrat geschieht. Denn die Bundesregierung steht unter enormen Zeitdruck, um die Einzelgesetze noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden und verzichtet deshalb auf ein transparentes Verfahren im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat.

Die Umweltjuristen von Öko-Institut, Ufu und DUH haben den Abgeordneten aller Parteien heute eine Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrats zugeschickt. Sie lehnen darin die massivsten Änderungsvorschläge zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zur sogenannten Eingriffsregelung ab. "Wirtschaftliche Interessen werden über den Gesundheitsschutz gestellt, wenn sich die Länder durchsetzen", sagte Andreas Hermann, stellvertretender Leiter des Forschungsbereichs Umweltrecht und Governance des Öko-Instituts. Die Länder wollen im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die Befugnisse der Behörden für die Genehmigung von Anlagenerweiterungen und Neubauten in Belastungsgebieten beschneiden, so dass die Schwellen für den Gesundheitsschutz gesenkt werden. Bei Umweltverträglichkeitsprüfungen solle die bislang vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit wegfallen. Raumordnungsverfahren sollen ebenfalls ohne Prüfung der Umweltauswirkungen durchgeführt werden. "Durch die Änderungsanträge würde die Umweltverträglichkeitsprüfung ihrer Substanz weiter beraubt", sagte Hendrik Acker vom Öko-Institut. Bürger und Behörden könnten dann die entscheidenden Konflikte nicht mehr lösen, die für ein friedliches Miteinander von Unternehmen und Gesellschaft in sensiblen Gebieten notwendig seien.

Wenn der Bundesrat sich durchsetzt, beschleunigt sich die Zerstörung von Biotopen und der Artentod. Geht es nach den Vorschlägen der Länder, wird die bewährte Eingriffsregelung ausgehöhlt. Sie fordern nämlich, dass Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen innerhalb der sogenannten Realkompensation gleichgestellt werden. Das bedeutet: Naturzerstörung für den Bau von Straßen und Anlagen kann mit andersartigen Neupflanzungen abgegolten werden. Nach geltendem Recht hat der Ausgleich Vorrang vor dem Ersatz. Das hat auch seine Berechtigung. Ausgleich bedeutet nämlich gleichartige Kompensation (Biotop wird durch ebensolches Biotop an anderer Stelle ausgeglichen), Ersatz bedeutet lediglich gleichwertige Kompensation (Biotop wird nicht durch Biotop, sondern etwas anderes ersetzt). Somit würde eine gleichartige Kompensation gefährdet und für die Biodiversität notwendige Lebensräume gingen verloren.

Die Bundesländer erleichtern durch die Hintertür zudem den Einstieg in die Ersatzzahlung. Ersatzzahlungen sollen zukünftig "ausnahmsweise" anstelle der vorrangigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dann verlangt werden können, "wenn mittels der Ersatzzahlung die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege besser verwirklicht werden können". Das Ganze soll der "Flexibilisierung" der Eingriffsregelung dienen. "Eine Flexibilisierung ist aus unserer Sicht nicht erforderlich, da das Verfahren seit Jahren etabliert ist und die auftretenden Problem in der Praxis lösbar sind", sagte Nicklas.

Michael Zschiesche, Umweltjurist des Ufu, warnte davor, den Mindeststandard eines Gewässerrandstreifens auszuhebeln. Ein Randstreifen sei für den Naturschutz von elementarer Funktion. Das Umweltforschungszentrum Leipzig empfiehlt einen Abstand von zehn Metern zwischen Gewässer und Ufernutzung. "Schon der Regierungsvorschlag von nur fünf Metern ist aus naturschutzfachlicher Sicht kaum zu rechtfertigen, ihn abzuschaffen beschleunigt den Artentod", sagte Zschiesche.

Hintergrund

Nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches (UGB) haben sich die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen entschieden, Teile des UGB als einzelne Gesetze auf den Weg zu bringen. Darunter fallen Regelungen zum Wasser- und Naturschutzrecht, zum Strahlenschutzrecht sowie Regelungen aus dem Einführungsgesetz zum UGB. DUH, Öko-Institut und Ufu begrüßen grundsätzlich die Verabschiedung dieser Einzelgesetze, um die Risiken einer Rechtszersplitterung bzw. Rechtsunsicherheiten durch abweichendes Länderrecht zu vermeiden. Die Föderalismusreform von 2006 hatte festgelegt, dass bis zum 31.12.2009 der Bund Naturschutz- und Wasserrechte regeln kann, von denen die Bundesländer dann nicht mehr abweichen dürfen. Verstreicht die Frist, können ab dem 1. Januar 2010 die 16 Bundesländer den Natur- und Artenschutz und das Wasserrecht in eigener Verantwortung regeln - das Recht würde völlig zersplittern.

Zu den Gesetzesvorschlägen der Bundesregierung hat der Bundesrat am 15.5.2009 Änderungen beschlossen. Darin enthalten sind Änderungsvorschläge, die darauf angelegt sind, den seit einigen Jahren stattfindenden Abbau von Umweltstandards fortzuführen bzw. die Ergebnisse der Föderalismusreform abzuschwächen. Es ist zu befürchten, dass nach dem Scheitern des UGB der zeitliche Druck bei der Verabschiedung der Einzelgesetze noch in dieser Legislaturperiode von den Ländern genutzt wird, um die vorgenannten Ziele durchzusetzen.

Das Öko-Institut, die Deutsche Umwelthilfe und das Unabhängige Institut für Umweltfragen begründen in dem heute an die Bundestagsabgeordneten verschickten Positionspapier warum die Vorschläge des Bundesrats strikt abzulehnen sind. Sie begründen ihre Ablehnung vor allem mit einem transparenten und vollzugsfreundlichen Umweltrecht sowie der Beibehaltung des derzeitigen Schutz- und Anforderungsniveaus des Umweltrechts. Die Ausführungen der Umweltjuristen beschränken sich auf die Beschlüsse des Bundesrates vom 15.05.2009. Ihre darüber hinausgehenden Vorschläge für eine progressivere Ausgestaltung der genannten Gesetze vom 17.03.2009 bleiben hiervon unberührt und haben vollumfänglich weiterhin Bestand (download unter: www.umweltgesetzbuch.org).

Für Rückfragen:

Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht, Deutsche Umwelthilfe e. V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-18; 0162 - 63 44 657
Turn on JavaScript!  

Andreas Hermann, LL.M., stellvertretender Leiter des Forschungsbereich Umweltrecht & Governance, Öko-Institut e. V. - Büro Darmstadt, Rheinstraße 95, 64295 Darmstadt, Tel.: 06151 8191-28, Fax: 06151 8191-33, Turn on JavaScript!

Michael Zschiesche, Geschäftsführer Unabhängiges Institut für Umweltfragen e. V., Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, Tel.: 030 4284993-31, Fax: 030 428004-85, Turn on JavaScript!

Ulrike Fokken , Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 24 00 867-86, 0151 - 55 01 70 09, Turn on JavaScript!

Im Folgenden können Sie auch unsere älteren Pressemitteilungen lesen:

Berlin, 06.05.2009: Der heutige Entschluss seitens der Koalitionsparteien, keine parlamentarische Anhörung zu den Gesetzentwürfen zum Bundesnaturschutz- und Wasserhaushaltsgesetz durchzuführen, führt zu Unverständnis bei den Umweltverbänden. Somit wird ein wichtiges Instrument der Demokratie mit den Füßen getreten. Es wird ein Gesetz unter Ausschluss jeglicher Mitwirkung der Öffentlichkeit verabschiedet, was bei weitem nicht mehr das verspricht, was selbst im Februar 2009 vom Bundesumweltminister Gabriel versprochen wurde, ein Natur- und Wasserrecht mit hohen Umweltstandards.

Berlin, 17. Februar 2009: Auch die letzten Möglichkeiten verstreichen, ein kodifiziertes UGB auf den Weg zu bringen. Zwar wäre theoretisch immer noch alles möglich, wenn man bedenkt, wie schnell Konjunkturpakete geschnürt und Banken per Gesetz gerettet werden. Doch dies gilt leider nicht für das Umweltgesetzbuch. Zu groß die Verwürfnisse und zu klein das Interesse daran in der Koalition.

Die Bundesregierung scheitert an ihren inneren Widersprüchen und der Klientelpolitik. In jedem Fall ist damit ein echtes parlamentarisches Verfahren und ein angemessener Diskurs zum Entwurf nicht mehr möglich, selbst wenn die Koalition in den verbleibenden Wochen in einer Notoperation noch einen an den Bedürfnissen der Industrie orientierten Entwurf ins Verfahren einbringen sollte. Dieser sähe derzeit nur die bis auf ein Minimum an Umweltstandards herunter gebrochenen Teilgesetze "Wasser" und "Naturschutz" vor. Damit wäre aber auch der letzte Grund beseitigt, dem Entwurf zuzustimmen, nämlich die Kodifikation.

Seit der Anhörung der Verbände im Juni 2008 war hinter den Kulissen der Koalition geschachert worden. Es wurden Forderungen nach so weitgehenden Zugeständnissen erhoben, dass deren Umsetzung die Grundausrichtung des Entwurfs erheblich verändern würde. Was als transparentes Verfahren begann, endet enttäuschend wie jedes der jüngsten Reformwerke und die Föderalismusreform: ohne externe oder parlamentarische Reflexion des Ergebnisses. Experten der drei Institute und Organisationen hatten die Diskussionen über eine Vereinheitlichung des deutschen Umweltrechts seit Antritt der Großen Koalition kontinuierlich fachlich begleitet.

Die Rechtsexperten der Institute und der Umweltorganisation bedauern insbesondere, dass Teile des Regelwerks immer wieder aus dem Landwirtschafts- und dem Wirtschaftsministerium in Frage gestellt worden seien, zuletzt auch von der Bundestagsfraktion der Union und vor allem der CSU. "Wir haben von Anfang kritisiert, dass die Bundesregierung keine umweltpolitischen Ansprüche an das Gesetzbuch formuliert hat, sondern vor allem rechtspolitische. Statt das UGB als Chance für ein echtes Reformwerk zu nutzen, führte die selbst auferlegte Restriktion, auch Standardänderungen zugunsten der Umwelt auszuschließen, in die Sackgasse. Denn auf Druck der Industrie sowie von Lobbyisten aus Bayern - teilweise unter Berufung auf angeblich entstehende Unsicherheiten, ob Gerichte hierin eine Erhöhung sehen könnten - enthielt Version um Version des Entwurfs weniger rechts-konsolidierende oder innovative Elemente, sondern zitierte lediglich das geltende Recht. Damit ist nun sogar der rechtspolitische Nutzen der Reform fraglich. Ganz zu schweigen davon, dass dabei die großen Zukunftsfragen wie der Klimawandel, der Verlust an Biodiversität oder der nach wie vor viel zu hohe Flächenverbrauch unter die Räder gerieten". Hingegen waren keine der von Umweltseite im Verlauf des bisherigen Verfahrens eingebrachten Forderungen berücksichtigt worden.

Regine Barth, die Leiterin Umweltrecht beim Öko-Institut, erinnerte daran, dass die Bundesregierung an dem Reformwerk trotz starker Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat und trotz einer selten einmütigen Unterstützung des Vorhabens in der Wissenschaft und aus den Umweltverbänden zu scheitern drohe. "Angesichts der historischen Herausforderungen beim Klimaschutz und dem Erhalt der Biodiversität war es das Gebot der Stunde, Deutschland fit zu machen für die Zukunft und seine umweltpolitische Vorreiterrolle in der EU zu sichern." Stattdessen habe die Regierung alle Versuche, das "umweltpolitische Anforderungsniveau" anzuheben aufgegeben und damit die ursprüngliche Intention ad absurdum geführt. Barth: "Ein Reformwerk, das auf jegliche Reform verzichtet und faktisch nur bestehende Gesetze hintereinander reiht, macht sich letztlich überflüssig".

Enttäuscht zeigten sich DUH, UfU und Öko-Institut vor allem, weil die Fachabteilungen im Bundesumweltministerium in Abstimmung mit den Umweltministerien der Länder zunächst ein zwar umweltpolitisch angesichts der Vorgaben der Koalition enttäuschendes, aber noch vertretbares Paket zur fachlichen Diskussion vorgelegt hatten. Leider habe die Bundesregierung es nicht geschafft, diesen Aufschlag zu nutzen und damit eine Grundlage für mögliche Weiterentwicklungen und Ergänzungen in den nächsten Jahren zu schaffen. Ganz offensichtlich verkenne die Bundesregierung, dass dieses Scheitern die Idee des UGB über ein Jahrzehnt oder länger zurückwirft.

"Nach zwei Jahrzehnten der Diskussion ist die Zeit überreif für ein einheitliches Umweltgesetzbuch, das sich nicht begnügt mit einer Zusammenfassung des Bestehenden, sondern entschieden die großen Zukunftsherausforderungen annimmt", sagte Cornelia Nicklas, Leiterin Recht der DUH. Deutschland müsse sich auch in seinem Umweltrechtssystem auf die großen Zukunftsherausforderungen einstellen. Die Genehmigungspraxis für klimarelevante Kraftwerke, die Eingriffsregelung im Naturschutzrecht oder die Einführung einer Grundpflicht zur Minimierung des Flächenverbrauchs seien nur einige Beispiele, wo dringender Handlungsbedarf bestehe. "Die Große Koalition wird im Wahljahr zu einer Belastung für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands", sagte Nicklas angesichts der drohenden Aufgabe des UGB-Projekts in der laufenden Legislaturperiode.

Auf vielen Gebieten würden mögliche Fortschritte im deutschen Rechtssystem erneut auf unbestimmte Zeit verschoben, beklagte Michael Zschiesche, der Leiter Fachgebiet Umweltrecht & Partizipation des UfU. So "sollte mit dem UGB endlich eine wirksame Bürgerbeteiligung im Umweltrecht für alle Vorhaben eingeführt werden, die für Nachbarn oder die Umwelt relevante Folgen haben können und daher eine vorherige Konsultation erfordern. Dazu gehören mehr Transparenz und mehr Erläuterung und Dialog mit den Bürgern und den Umweltgruppen. Stattdessen plant die Regierung jetzt für weitere Verfahren die Öffentlichkeitsbeteiligung abzuschaffen und auch die europarechtswidrige Umgehung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn verschiedene Anlagen im räumlichen Zusammenhang betrachtet werden müssen, wird beibehalten."

Nachdem der nahezu fertig gestellte Entwurf des Umweltgesetzbuches in diesem Jahr nicht mehr in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird, dürfte eine fristgerechte Verabschiedung vor der Bundestagswahl kaum mehr möglich sein. Die Verabschiedung fände zudem ohne jegliche externe fachliche Reflexion des im Geschacher substanziell geänderten Entwurfs statt. Ein solches Vorgehen hat sich schon bei der Föderalismusreform als schwere Hypothek erwiesen. Die längst überfällige Kodifizierung des deutschen Umweltrechts wird faktisch erneut um ein Jahrzehnt oder länger zurückgeworfen.

Öko-Institut, Deutsche Umwelthilfe und Unabhängiges Institut für Umweltfragen erinnern daran, dass das im Rahmen der Föderalismusreform verabredete Moratorium für Abweichungsrechte der Länder beim Wasser- und Naturschutzrecht am 31. Dezember 2009 ende. Dafür sei das bisherige Rahmenrecht nicht gerüstet. Ohne Umweltgesetzbuch drohten langwierige Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung der Verfassung zu den abweichungsfesten Kernen, unnötige Kosten und eine Vervielfachung möglicher Unsicherheiten bei der Umsetzung des europäischen Rechts. Es droht der worst case, die "lose - lose" Situation: Übereilte Verabschiedung eines in wesentlichen Elementen den Anforderungen nicht gerecht werdenden Umweltgesetzbuchs oder verfassungsrechtliches Chaos beim Wasserrecht und Naturschutz, beides Materien, die in nahezu allen Planungs- und Genehmigungsverfahren zentrale Rollen einnehmen.

Für Rückfragen:

Regine Barth, Leiterin Forschungsbereich Umweltrecht & Governance, Öko-Institut e. V. - Büro Darmstadt, Rheinstraße 95, 64295 Darmstadt, Tel.: 06151 8191-30, Fax: 06151 8191-33, Turn on JavaScript!

Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht, Deutsche Umwelthilfe e. V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-18; Fax: 030 2400867-19, Turn on JavaScript!

Michael Zschiesche, Geschäftsführer Unabhängiges Institut für Umweltfragen e. V., Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, Tel.: 030 4284993-31, Fax: 030 428004-85, Turn on JavaScript!