Öffentliche Gebäude als Vorbilder für ökologische Sanierung

Baustelle eines öffentlichen GebäudesBerlin, 17.01.2011: Bei einer Anhörung zum Entwurf der Bundesregierung eines Europarechtsanpassungsgesetzes Erneuerbare Energien hat das UfU Stellung genommen. Die EU-Richtlinie, die mit dem Gesetzentwurf in nationales Recht umgesetzt werden soll, sieht unter anderem vor, dass Deutschland ein elektronisches Register einführt, um die Herkunft von Strom aus erneuerbaren Energien nachzuweisen. Außerdem sollen öffentliche Gebäude vom Jahr 2012 an eine Vorbildfunktion für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung übernehmen, was jährliche Investitionskosten von etwa 176 Millionen Euro verursacht.

UfU-Geschäftsführer Malte Schmidthals forderte im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, eine Kombination der Nutzung erneuerbarer Energien und der energetischen Sanierung anzustreben. Bei der Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude müssten sowohl die praktische Umsetzung als auch die Sichtbarmachung sichergestellt werden. Seiner Ansicht nach reichen gesetzliche Vorgaben beim Klimaschutz nicht aus, die Maßnahmen müssten auch kontrolliert werden. Auch mahnte er eine Weiterbildung von Handwerkern und technischen Gebäudenutzern an.

Im Einzelnen sein von besonderer Wichtigkeit:

  1. Die Kombination der EE-Nutzung mit vorbildlicher energetischer Sanierung
  2. Die tatsächliche Umsetzung und Sichtbarmachung der Vorbildfunktion bei öffentlichen Gebäuden bezüglich Wärmeschutz und EE-Nutzung
  3. Die Kontrolle der Maßnahmen und ihres Erfolgs.
  4. Die Weiterbildung der beteiligten Handwerker und der Anlagen-betreiber.

„Alle vier Punkte werden im Gesetzentwurf angesprochen, teilweise jedoch nicht explizit genug ausformuliert,“ so Schmidthals während der Anhörung.

Damit die Vorbildfunktion der öffentlichen Gebäude ihre Wirkung auch bei nicht sowieso schon überzeugten Bürgern entfalten kann, reiche die Formulierung im Gesetzentwurf nicht aus. Daher solle eine Formulierung gefunden werden, die die Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtungen dazu drängt die vorbildhaften umgesetzten Maßnahmen bei Sanierung und EE-Nutzung allgemeinverständlich sichtbar zu machen

Mindestens bei öffentlichen Gebäuden dürfe sich aufgrund ihrer Vorbildfunktion die Kontrolle der Maßnahmen und ihres nachhaltigen Erfolgs nicht auf die Phase der Sanierung bzw. deren Planung beschränken. Der spätere tatsächliche Energieverbrauch und der tatsächliche EE-Anteil müssten ebenso kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass dem Gesetz praktisch entsprochen und die Vorbildfunktion tatsächlich erfüllt wird.

Da energietechnisch und baulich vorbildliche Gebäude mit EE-Nutzung, Wärmerückgewinnung usw. kenntnisreiche technische Nutzer voraus setzten, seien Weiterbildungen daher nicht nur für Installateure vorzusehen, sondern auch für die späteren technischen Nutzer, die für den Betrieb der Anlagen zuständig sind.

Die gesamte Stellungnahme zum Download.