Den Zugang zu Gerichten verbessern (A2J – EARL)

Hintergrund

Das EU-Umweltrecht ist weit entwickelt und mittlerweile sehr komplex, jedoch wird eine große Lücke zwischen der Regulierung und der Implementierung in den Mitgliedsländern evident. Der überzeugende politische und gesetzliche Rahmen führt nicht zu den gewünschten Ergebnissen, weil er nicht ordnungsgemäß umgesetzt wird. Erfahrungen in den Mitgliedsländern haben gezeigt, dass es nicht ausreicht, die Implementierungsdefizite allein der öffentlichen Verwaltung zu überlassen. Aktive Bürgerinnen und Bürger, die entweder allein oder in einer Nichtregierungsorganisation agieren, können diese Bemühungen der Behörden maßgeblich unterstützen. Es gibt viele Wege, wie eine „zivile Durchsetzung“ des EU-Umweltrechts durchgeführt werden könnte. Um jedoch wirklich effektiv zu sein, muss sie den Zugang zu gerichtlichen Überprüfungen beinhalten und diesen direkt adressieren.

Ziele

Das LIFE-A2J-EARL Projekt will die Implementierung und Umsetzung von EU-Umweltrecht verbessern, indem der Öffentlichkeit ein effektiverer Zugang zu Gericht wie z.B. durch verwaltungsrechtliche und gerichtliche Überprüfungen, Beschwerdeverfahren und andere Instanzen eröffnet wird. Der Zugang zu Gerichten ist ein grundlegendes Instrument, mit dem Bürgerinnen und Bürger und Nichtregierungsorganisationen die Implementierung und Durchsetzung von Gesetzen und Politiken zum Schutz der Umwelt unterstützen können. Um dieses langfristige Ziel zu erreichen, will das Projekt:

  • Bekanntheit von bestehenden Gesetzen und Rechtssprechung zum Zugang zu Gerichten in Umweltfragen für spezifische Zielgruppen erhöhen – das Gerichtswesen, die öffentliche Verwaltung und Umweltanwältinnen und -anwälte.
  • Verständnis für die Bedeutung eines angemessenen Zugangs zu Gericht für die Implementierung von EU-Umweltpolitik und -recht erhöhen
  • Verständnis für spezifische Herausforderungen und Barrieren für den Zugang zu Gerichten in Umweltfragen auf der nationalen und europäischen Ebene erhöhen
  • Wissen und Kompetenzen aufbauen, um rechtliche (substanzielle und prozedurale) Hürden für den effektiven Zugang zu Gericht in Umweltfragen zu umgehen

Erwartetete Ergebnisse

Mindestens 6400 Personen sollen Zugang zu mindestens einer der folgenden Materialien haben, die im Verlauf des Projektes erstellt werden.

  • Handbuch über den Zugang zu Gericht, EU-Verfahrensregeln und Rechtssprechung und entsprechende Regeln und Rechtssprechung unter der Aarhus-Konvention
  • Nationale Toolkits zum Zugang zu Gerichten in acht Mitgliedsländern
  • Digitale Informationsplattform
  • Datenbank von Umweltanwältinnen und -anwälten, die mit dem Zugang zu Gerichten in Umweltfragen befasst sind

Auf der Informationsplattform wird eine „Frage einen Anwalt“-Funktion eingerichtet, über die mindestens 120 Personen eine Antwort auf spezifische Fragen des Zugangs zu Gerichten bekommen sollen.

Mindest 1000 Personen werden in insgesamt 48 Workshops und Seminaren in den acht Mitgliedsländern und zwölf Webinaren zum Thema Zugang zu Gerichten fortgebildet. Auf einer Konferenz in Brüssel werden zusätzlich dazu ca. 120 Personen ihr Wissen und ihre Erfahrungen austauschen.

Nach dem Projekt sollen 80 Prozent der Zielgruppen, die auf Projektmaterialien zugegriffen haben oder Veranstaltungen im Rahmen des Projektes besucht haben, ein besseres Verständnis von Herausforderungen und Hürden des Gerichtszugangs in Umweltfragen haben.

 

Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten in Deutschland – Toolkit

Weitere Informationen (in Englisch)

 

Laufzeit
09/2017 – 09/2020

Kooperationspartner
Justice & Environment (Koordination)

ClientEarth, UK

Environmental Management and Law Association (EMLA), Ungarn

Estonian Environmental Law Center (EELC), Estland

Instituto Internacional de Derecho y Medio Ambiente (IIDMA), Spanien

Ökobüro, Österreich

Via Iuris, Slowakei

Gefördert durch
EU-Förderprogramm LIFE

Kontakt
Franziska Sperfeld

Louisa Hantsche