Umweltrecht zukunftsfest machen

Das Öko- Institut, die Deutsche Umwelthilfe und das Unabhängige Institut für Umweltfragen haben sich in diesem gemeinsamen Projekt zusammengeschlossen, um die von der Bundesregierung initiierte Reform des Umweltrechts (UGB) konstruktiv und kritisch zu begleiten. Die Neuordnung des deutschen Umweltrechts wurde im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 beschlossen. Unter der Federführung des BMU soll das Umweltrecht vereinfacht und in einem Umweltgesetzbuch zusammengefasst und konsolidiert werden.

Wir wollen mit unserer Expertise in der Diskussion dazu beitragen, dass sich die deutsche Umweltpolitik an dieser entscheidenden Weichenstellung den ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen stellt. Die bisherigen Regelungen müssen daraufhin geprüft werden, ob sie den erforderlichen Schutz der Umwelt sicherstellen, nachhaltiges Wirtschaften ermöglichen, vollzugs- und innovationsfreundlich und zur Vermeidung von Konflikten geeignet sind. Ziel ist es, die politische Bedeutung des Gesetzesvorhabens in den Blickpunkt zu rücken, damit ein hoher umweltrechtlicher Standard in Deutschland gesichert bleibt und das UGB einen echten Mehrwert für Mensch und Umwelt gewährleistet. Inbesondere gilt es auch darauf hinzuwirken, dass aktuelle und künftige Anforderungen des Klimaschutzes und des Biodiversitätschutzes besser als bislang im deutschen Recht abgebildet werden.

Das Projekt wird den Kodifikationsprozeß des Umweltrechts kontinuierlich durch fachliche Stellungnahmen und Workshops begleiten, u.a. zu den Themen integrierte Vorhabensgenehmigung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Klimaschutz im UGB, sowie Naturschutz und Biodiversität.

Laufzeit
12/2006 – 04/2009

Kooperationspartner
Öko-Institut

Deutsche Umwelthilfe (DUH)

Gefördert durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

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Kontakt
Dr. Michael Zschiesche