Die Entwicklung der Verbandsklage im Natur- und Umweltschutzrecht von 2007 bis 2010

Im Herbst 2011 hat das Fachgebiet Umweltrecht & Partizipation in Zusammenarbeit mit der Hochschule Anhalt im Auftrag des BfN eine neue Studie zur Entwicklung der Verbandsklage im Natur- und Umweltschutzrecht von 2007 bis 2010 angefertigt.

Die Studie untersucht anhand empirischer Daten, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen die anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände im Zeitraum von 2007 bis 2010 ihre Klagerechte genutzt haben. Es wird an die Untersuchung des UfU für die Zeit von 2002 bis 2006 angeknüpft, so dass die Entwicklung der Klagetätigkeit von 2002 bis 2010 im Zusammenhang betrachtet werden kann.

Die meisten Klagen beruhen auf § 61 BNatSchG 2002, der durch § 64 BNatSchG 2010 fortgeschrieben wird. Außerdem besteht seit Ende 2006 die Möglichkeit, nach dem Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz gegen Vorhaben zu klagen, bei deren Zulassung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Es zeigte sich, dass die Erfolgsquote der ermittelten Klagen der Umwelt- und Naturschutzverbände bei 42,5% und damit wesentlich höher liegt, als die der insgesamt von den Verwaltungsgerichten in Deutschland entschiedenen Hauptsacheverfahren (mit einer Erfolgsquote von 10 bis 12%). Das zeigt, dass die Umwelt- und Naturschutzverbände ihr Klagerecht verantwortungsbewusst zur Beseitigung vorhandener Rechtsverstöße im Umwelt- und Naturschutzrecht einsetzen.

Laufzeit
01/2011 – 12/2011

Kooperationspartner
Hochschule Anhalt

Gefördert durch
Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Kontakt
Dr. Michael Zschiesche

Weitere Informationen

Die Studie kann heruntergeladen werden unter: Website des BfN