17. April 2018
Veranstaltungseinladung: „Ausreichender Zugang zu Gericht in Umweltangelegenheiten“ am 29. Mai 2018, 10.30 bis 13.00 Uhr
Nach wie vor ist umstritten, ob das 2017 novellierte Umweltrechtsbehelfsgesetz den europarechtlichen und internationalen Anforderungen der Aarhus-Konvention entspricht.
Mit der wegweisenden EuGH-Entscheidung vom 20.12.2017 (C-664/15) wurden die Verbandsklagerechte in Deutschland erweitert und auch hierzulande gibt es wichtige Urteile zur Auslegung des novellierten UmwRG. Diese aktuellen Entwicklungen und die neuesten empirischen Ergebnisse der Untersuchung zur Wahrnehmung der Verbandsklagerechte im Umwelt- und Naturschutz im Zeitraum 2013 bis 2016 in Deutschland werden am 29. Mai ab 10:30 Uhr in einem halbtägigen Workshop vorgestellt und diskutiert.
Der Workshop findet im Rahmen des Projektes „Zugang zu Gerichten für ein grüneres Europa“ statt, in dem Organisationen in acht Mitgliedsstaaten Expertise gemeinsam aufbauen, gute Praxis zum Zugang zu Gerichten austauschen und den Zugang zu Gerichten verbessern wollen. Der im Workshop erarbeitete Status Quo dient als Ausgangspunkt für die Erarbeitung eines nationalen Toolkits zur Verbesserung des Zugangs zu Gerichten.
Programm
Moderation: Dr. Michael Zschiesche, UfU
10:30 Uhr Registrierung der Teilnehmenden, Kaffee und Tee
11:00 Uhr Begrüßung
Dr. Michael Zschiesche, UfU
11:10 Uhr Einführung zum Projekt: Zugang zu Gerichten für ein grüneres Europa – A2J EARL
Karl Stracke, UfU
11:20 Uhr Neueste empirische Befunde der Klagepraxis von anerkannten Naturschutzvereinigungen im Zeitraum 2013-2017
Prof. Dr. Alexander Schmidt, Hochschule Anhalt
11:50 Uhr Nach dem „Freispruch auf Bewährung“ in Budva – neueste Spruchpraxis des EuGH und nationaler Gerichte
RA Prof. Dr. Remo Klinger, Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
12:15 Uhr Diskussion zu den aktuellen Herausforderungen für den Zugang zu Gerichten in Deutschland
13:00 Uhr Leichter Lunch und Ende der Veranstaltung
Anmeldung/ Kontakt: Eva Lütkemeyer; Unabhängiges Institut für Umweltfragen, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin; Tel.: 030 428 4993 34 / E-Mail: eva.luetkemeyer@ufu.de