Neuer Film zu den UfU Energiesparprojekten an Schulen - Mit Kindern das Klima schützen!

Das UfU hat für seine langjährigen Energiesparprojekte einen neuen Film produzieren lassen. In diesem erklären wir, wie Energiesparprojekte an Schulen funktionieren und worauf es dabei ankommt. Am Ende ist ein wirklich schöner Film mit den Kindern entstanden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen, sind die Energiesparprojekte an Schulen wichtiger denn je!

26. September 2022

Neuer fifty/fifty Film – Energiesparen an Schulen

Seit 1996 führt das UfU Projekte zum Energiesparen an Schulen in Deutschland und international durch. Insgesamt haben über 3000 mit unterschiedlichsten Partnern an den Energiesparprojekten teilgenommen. In den Energiesparprojekten von fifty/fifty besuchen wir Schulen, um mit den Schüler*innen zu Themen wie Klima, Heizung, Strom, Energieverbrauch und Erneuerbare Energien zu arbeiten. Ziel ist dabei, dass die Verbräuche an den Schulen deutlich sinken. Dazu gibt es mehrere Unterrichtseinheiten, die beispielsweise im Rahmen des Sachkundeunterrichts durchgeführt werden. UfU-Mitarbeiter*innen besuchen die Schule und führen mit den Kindern Unterrichtseinheiten in verschiedenen Formaten durch.

News - Fifty Fifty

Kinder werden mit Messgeräten ausgestattet, besuchen die Heizungsanlage der Schule, messen Temperaturen, Licht und CO2-Konzentratio und begeben sich so auf einen Energierundgang in der eigenen Schule. Im Unterricht werden die Verbräuche der Schule besprochen und den Kindern die Wirksamkeit des eigenen Nutzerverhaltens auf diese Verbräuche klargemacht. Ziel ist dabei natürlich auch, dass die Kinder das Gelernte mit nach Hause nehmen und langfristig im eigenen Verhalten umsetzen. Außerdem motivieren die Schüler*innen durch schulinterne Öffentlichkeitsarbeit andere Mitschüler*innen zum Mitsparen. So werden früh Multiplikator*innen ausgebildet.

Die Energiesparprojekte werden gemeinsam mit der Schule und dem Schulträger, also Landkreis und Kommune durchgeführt. Denn durch die sinkenden Verbräuche sinken auch die Kosten beim Schulträger. Schulen erhalten einen Teil des eingesparten Geldes vom Schulträger zurück, um dieses frei verwenden zu können. Auf diese Weise entstehen positive Anreize für alle Beteiligten, die Verbräuche an der Schule so gut es geht zu senken. Die Einsparungen bei Energiesparprojekten liegen zwischen 4 – 15 Prozent.

Zu den Energiesparprojekten

Noch mehr zu fifty/fifty? Unser Projektflyer als PDF

Einsparerfolge in Potsdam als Beispiel:

Zeit Artikel: Wie die Lehrerin beim Heizen den Unterschied macht

Vor dem Hintergrund des aktuellen Gasnotstands, forderte das Berliner Institut, die Energiesparprogramme für alle Schulen in Deutschland zum Pflichtprogramm zu machen. Nun berichtet auch Frau Alexandra Endres (https://www.alexandraendres.de/) in ZEIT Online über die Energiesparprojekte: https://www.zeit.de/wissen/2022-08/energiesparen-schulen-erdgas-oeffentlicher-energieverbrauch

Zum Zeit Artikel

UVP im Vergleich: Behörden brauchen bessere Software, Plattformen müssen smarter werden!

23. September 2022

Auf dem zweiten Workshop zur formalen digitalen Öffentlichkeitbeteiligung in unserem Aarhus-Strong Projekt haben wir uns mit der unterschiedlichen Ausgestaltung der UVP-Portale in Deutschland, Österreich, Estland und Slowenien befasst. Das Aarhus-Strong Projekt hat zum Ziel, die digitale Öffentlichkeitsbeteiligung in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten aktiv zu fördern und nationale Handlungsstrategien für die Weiterentwicklung der Portale zu formulieren. Dazu arbeitet das UfU u.a. mit der slowenischen NGO Pravno-informacijski center nevladnih orga-nizacij / Legal Centre for the Protection of Human Rights and Environment zusammen.

Aarhus Strong Projekt

Die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Infrastrukturprojekten ist ein wesentliches Element einer modernen Demokratie und wird EU-Bürgern durch die Aarhus-Konvention zugesichert. Im digitalen Zeitalter, aber auch in Zeiten von weltweiten Pandemien ist es notwendig, den Informationszugang digital einfach zu gestalten, damit Bürger*innen ihre Rechte wahrnehmen können. Maßgeblich für diesen Informationszugang sind sogenannte UVP-Portale, in denen Informationen über große Infrastrukturprojekte wie Autobahnen, Kraftwerke oder Fabriken eingesehen werden können und die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aufgeführen. Bürger*innen können zu diesen Projekten im Idealfall auf sogenannten Erörterungsterminen Stellung nehmen und ihre Einwände vorbringen.

Im zweiten Workshop wurde neben einem Wettbewerb für Young Professionals die Beteiligungssituation in Deutschland, Estland und Slowenien untersucht.

Deutschland & Österreich

Auch wenn die Rechte der Aarhus-Konvention für alle EU-Bürger*innen gelten, ist der Digitalisierungsgrad der UVP-Portale in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten bisher noch stark unterschiedlich. Frau Dr. Gesa Geißler von der Universität für Bodenkultur Wien untersucht Digitalisierungstrends für UVP-Portale in Deutschland und Österreich. Ihrer Meinung nach sei der Einsatz von sozialen Medien als Informations- und Diskussionsinstrument bei Infrastrukturprojekten zwar wünschenswert, werde aber noch zu selten genutzt. Das UfU hat zudem in vergangenen Projekten (Monitoring Report 2019) bereits festgestellt, dass die Verfahren nur unzureichend in den UVP-Portalen abgebildet werden. Im Jahr 2019 sind von ca. 1.900 neuen Zulassungsverfahren für Infrastrukturprojekte in Deutschland lediglich 409 Verfahren tatsächlich in die entsprechenden UVP-Portale eingetragen worden. Das entspricht einer Quote von 21,5 Prozent.

Monitoring Report 2019 (only available in German)

Estland

Ein gutes Gegenbeispiel liefert Estland, welches als Vorreiter in Digitalisierungsbestrebungen gilt. Frau Kadi Jette Tamjärv, Umwelt Consultant  und Mitglied der Estnischen Vereinigung für Umweltverträglichkeitsprüfungen in Estland, präsentierte die Handhabung in ihrem Land. Die Informationen werden im Vergleich zu den meisten EU-Mitgliedstaaten wesentlich besser und zugänglicher aufbereitet. Auch kann Estland auf längere und vor allem positive Erfahrungen mit digitalen und hybriden Erörterungstermine zurückblicken, was auch Bürger*innen in ländlichen Regionen ermöglicht, ohne lange Anreisezeiten ihr Recht auf Beteiligung wahrzunehmen. Solche und weitere Beispiele werden in den Beteiligungsleitfadenfür Umweltbehörden in EU-Mitgliedstaaten, welcher im Zuge des Aarhus-Strong Projektes entwickelt wird, mit einfließen.

Slowenien

Über den Stand aus Slowenien berichtete Herr Aljoša Petek vom Legal Centre for the Protection of Human Rights and Environment im Workshop. Hier läuft die Umsetzung der Aarhus-Vorgaben teils noch sehr schleppend. Die entsprechenden Portale sind zwar eingerichtet, Dokumente könnenjedoch nicht über die Portale eingesehen oder heruntergeladen werden, sondern müssen bei den entsprechenden Behörden angefragt werden.

Wettbewerb „European Innovation Lab“

Neben der näheren Betrachtung und dem Expert*innenaustausch zur Beteiligungssituation in den verschiedenen Mitgliedstaaten wurde auch die Gewinnerin des „European Innovation Lab“, einem Wettbewerb, der als Teil des Aarhus-Strong Projekts durchgeführt wurde, gekürt. Ziel dieses Wettbewerbs war es, vor allem junge Menschen mit digitaler Erfahrung und verschiedensten fachlichen Hintergründen, in die Gestaltung von Beteiligungsplattformen der Zukunft einzubeziehen und zur Entwicklung neuer Ansätze zu bewegen. Frau Freia Antonia Weiß belegte mit ihrem Modell „Discourse“ den ersten Platz. Die Studentin betont, dass UVP-Portale erst von der breiten Masse angenommen werden, wenn es genügend Austauschmöglichkeiten zwischen den Beteiligten gäbe. In den meisten EU-Staaten ist dies jedoch noch Zukunftsmusik.

Nächste Schritte

In den nächsten Projektschritten wird die Lage der Öffentlichkeitsbeteiligung in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten anhand von Länderreports genauer untersucht und sowohl „Best“ als auch „Worst Practices“ ermittelt. Es folgen weitere Fachaustausche und Expert*innenworkshops, deren Erkenntnisse für die Entwicklung eines innovativen Beteiligungsleitfadens für Umweltbehörden der EU-Mitgliedstaaten genutzt werden.


Zum Weltkindertag – Die Klimakrise ist auch eine Krise der Kinderrechte

ADB / Asian Development Bank

20. September 2022

Zum Weltkindertag – Die Klimakrise ist auch eine Krise der Kinderrechte

Die fortschreitende Umweltzerstörung inklusive des menschengemachten Klimawandels mindert die Lebenschancen unzähliger Menschen – insbesondere die jüngsten Mitglieder der Gesellschaft sowie kommende Generationen sind betroffen. Der von UNICEF entwickelte Children´s Climate Risk Index (CCRI) zeigt dies auf schockierende Weise: Fast eine Milliarde Kinder – fast die Hälfte aller Mädchen und Jungen auf der Erde – leben in den 33 Ländern, welche durch Auswirkungen des Klimawandels „extrem stark gefährdet“ sind [1;2]. Bereits heute sind Kinder und Jugendliche am stärksten von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen – obwohl sie am wenigstens für diese verantwortlich sind. Dazu sind Phänomene von Climate- sowie Eco-Anxiety unter jungen Menschen immer häufiger zu beobachten [3]. Kinder gelten als besonders vulnerabel. Doch selbst dem Kinderrecht auf Gesundheit wird bisher nicht ausreichend Rechnung getragen. Bereits in der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren sind Kinder gefährlichen Schadstoffbelastungen ausgesetzt – mit möglichen direkten und langfristigen negativen gesundheitlichen Folgen [4].

Im Sinne der ökologischen Kinderrechte müssen also die Themen Kinderrechte und Umwelt- sowie auch Klimaschutz stärker miteinander verschränkt werden. Unter ökologischen Kinderrechten versteht man das Recht eines jeden Kindes, in einer gesunden und intakten Umwelt aufzuwachsen, sodass ein gesundes Leben wie auch die volle Potenzialentwicklung ermöglicht wird [5].

In der UN-Kinderechtskonventionen werden Umweltfragen zwar thematisiert, etwa in Hinblick auf Gesundheit (Art. 24 2 (c)) und Bildung (Art. 29. 1(e)), ein direktes Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt ist jedoch bislang nicht festgeschrieben. In der Praxis werden Umweltfragen in der Kinderpolitik sowie Kinderfragen in der Umweltpolitik häufig nicht beachtet. Daran muss sich etwas ändern. Dazu braucht es eine effektive Gesetzgebung mitsamt Vorschriften, die sich an planetaren Belastungsgrenzen sowie an sozialen Mindeststandards orientiert [6; 7].

Eine wichtige Rolle spielt dabei die Gerechtigkeitskomponente: Die Ungleichheiten in Bezug auf Umweltbelastungen von Kindern schlagen sich auch sozialräumlich nieder – auch innerhalb von deutschen Städten [8]. Außerdem müssen Kinder unterschiedlichen Alters, Geschlechts und sozialer Herkunft viel häufiger an Entscheidungen und Maßnahmen beteiligt werden, um an der Gestaltung ihrer Zukunft mitgestalten zu können. Bisher wird ihrem Recht auf Partizipation noch viel zu wenig nachgekommen – obwohl das Interesse der jungen Generation am Klimawandel und Umweltzerstörung hoch ist.

Auch das UfU hat sich bereits in unterschiedlichen Projekten mit dem Themenfeld Umweltgerechtigkeit und damit mit sozialräumlichen Ungleichheiten bestimmter Umweltdimensionen wie Lärm, Stadtgrün, Luftverschmutzung u.a. auseinandergesetzt. Das bald startende Verbundprojekt gemeinsam mit der BUNDjugend MeiFaiR nutzt das Konzept der Umweltgerechtigkeit als Handlungsansatz für einen jugendgerechten Strukturwandel im Mitteldeutschen und im Lausitzer Revier.

 

Quellen und zum Weiterlesen

[1] UNICEF (2021): The Climate Crisis is a Child Rights Crisis. Online verfügbar https://www.unicef.org/reports/climate-crisis-child-rights-crisis (letzter Zugriff: 14.09.2022)

[2] Schulte-Basta; D. 2021): Kinder haben ein Recht auf eine gesunde Umwelt. Heinrich Böll Stiftung. Online verfügbar: https://www.boell.de/de/2021/09/17/kinder-haben-ein-recht-auf-eine-gesunde-umwelt (letzter Zugriff: 8.9.2022)

[3] Hickman et al. (2021): Climate anxiety in children and young people and their beliefs about government responses to climate change: a global survey. Lancet Planet Health (5): e863-73.

[4] National Coalition Deutschland (o.J.) Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. 1d Ökologische Kinderrechte. Online verfügbar: https://umsetzung-der-kinderrechtskonvention.de/1-d-oekologische-kinderrechte/ (letzter Zugriff: 8.9.2022)

[5] National Coalition Deutschland (2016): Kinderrechte und Umwelt Ein Diskussionsbeitrag der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Berlin.

[6] Rockström, J. et.al. (2009): A safe operating space for humanity. Nature 463: 472-475.

[7] Raworth, K. (2012).A Safe and Just Space for Humanity: Can We Live within the Doughnut? Oxfam Discussion Papers.

[8] Helbig, M.; Salomo, K.(2021): Eine Stadt – getrennte Welten? Sozialräumliche Ungleichheiten für Kinder in sieben deutschen Großstädten. Herausgegeben von der Heinrich-Böll-Stiftung, dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) und dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) (letzter Zugriff: 08.09.2022)


VwGO-Novelle in weiten Teilen verfassungs-, völker- und unionsrechtswidrig!

12. September 2022

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“ des Deutschen Naturschutzring (DNR) und des Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V.

Das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) hat gemeinsam mit dem Deutschen Naturschutzring (DNR) den neuen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz untersucht. Der Referentenentwurf mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“ hat zum Ziel, wichtige Infrastrukturmaßnahmen wie beispielsweise den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland zu beschleunigen, ohne den Rechtsschutz einzuschränken.

Leider weißt der Gesetzesentwurf erhebliche Mängel auf. Die Novelle ist mit zwingenden verfassungs-, völker- und unionsrechtlichen Vorgaben nicht zu vereinbaren. Besonders zu kritisieren ist die fast vollständige Abschaffung des einstweiligen Rechtsschutzes. Damit können große Infrastrukturvorhaben durchgeführt werden, auch wenn ein Gericht die Genehmigung des Vorhabens für rechtswidrig hält. Dies bedeutet nicht nur eine große Beschneidung von Bürgerrechten, sondern ist insofern problematisch, dass die Novelle nicht nur Infrastrukturvorhaben im Bereich erneuerbarer Energien umfasst, sondern eine Vielzahl bedeutender Infrastrukturvorhaben wie zum Beispiel Autobahnen, Flughäfen, fossile Kraftwerke, LNG-Terminals und Mülldeponien.

In der Stellungnahme beziehen wir uns ausführlich auf:

  • Verstoß gegen Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz
  • Verstoß gegen Unions- und Völkerrecht

und stellen Alternativen vor.

Stellungnahme zur VwGO-Novelle von UfU & DNR (PDF)

UfU Hundeprojekt im TV: Nano Magazin zeigt einen Beitrag über IGAMonDog!

06. September 2022

UfU Hundeprojekt im Fernsehen: Nano Magazin zeigt einen Beitrag über IGAMonDog!

Seit April 2021 betreibt das UfU sein populäres IGAMonDog-Projekt, dass sich mit invasiven Pflanzenarten und Hundenasen auseinandersetzt. Genauer: Hunde sollen invasive Arten aufspüren und damit der Wissenschaft wichtige Daten über die Ausbreitung der Pflanzen liefern. Dazu wurden in dem Pilotprojekt die ersten Hundeteams ausgebildet, um invasive Pflanzenarten in der Natur zu finden. Invasive und gebietsfremde Arten (IGA) breiten sich zunehmend aus und bedrohen dabei nicht nur andere Arten oder deren Lebensräume, sondern haben auch Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesundheit der Bevölkerung. Da besonders Jungpflanzen vom Menschen leicht übersehen werden können, könnten Spürhunde in Zukunft dabei helfen, diese zu finden. Besonders in sensiblen Gebieten, zum Beispiel Naturschutzgebieten, hat dieser Ansatz großes Potential, die Ausbreitung zu verhindern.

Das Fernsehteam vom Nano Magazin auf 3Sat hat unsere Arbeit mit den Hunden begleitet und einen spannenden Beitrag über das Projekt gedreht:


UfU in ZEIT Online: Wie die Lehrerin beim Heizen den Unterschied macht

22. August 2022

UfU in ZEIT Online: Wie die Lehrerin beim Heizen den Unterschied macht

Das Unabhängige Institut für Umweltfragen – UfU e.V. betreibt seit über 25 Jahren Energiesparprogramme für Schulen, um Verbräuche zu senken. Vor dem Hintergrund des aktuellen Gasnotstands, forderte das Berliner Institut, die Energiesparprogramme für alle Schulen in Deutschland zum Pflichtprogramm zu machen. Nun berichtet auch Frau Alexandra Endres (https://www.alexandraendres.de/) in ZEIT Online über die Energiesparprojekte: https://www.zeit.de/wissen/2022-08/energiesparen-schulen-erdgas-oeffentlicher-energieverbrauch


Pressemitteilung: UfU fordert Energiesparprogramme für Schulen!

22. August 2022

UfU – Pressemitteilung: UfU Berlin fordert Energiesparprogramme für Schulen in ganz Deutschland!

Das Unabhängige Institut für Umweltfragen – UfU e.V. betreibt seit über 25 Jahren Energiesparprogramme für Schulen, um Verbräuche zu senken. Vor dem Hintergrund des aktuellen Gasnotstands, fordert das Berliner Institut, die Energiesparprogramme für alle Schulen in Deutschland zum Pflichtprogramm zu machen.

Schulen haben einen enorm hohen Energiebedarf und sind mit die größten Energieverbraucher der öffentlichen Hand. Viele verschiedene Nutzergruppen, wenige Energieverantwortliche bei den Gebäudeträgern und ein relativ alter Gebäudestand treiben den Energiehunger von Schulen oft unnötig nach oben. Deshalb hat das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) schon in den 90er Jahren Energiesparprogramme (fifty/fifty) für Schulen entwickelt. Im Durchschnitt lassen sich damit an Schulen 8 Prozent der Heizenergie und 2 Prozent des Stromverbrauches einsparen.

Ursprünglich auf die Senkung von CO2-Emmissionen ausgerichtet bekommt das Programm durch die Gefahr eines Gasnotstandes im Winter eine neue Relevanz: „Schulen heizen größtenteils mit Erdgas oder mit Fernwärme. Die Fernwärme wird aber wiederum auch vornehmlich aus Erdgas produziert. In Berlin beispielsweise liegt der Anteil an Erdgas bei der Fernwärme beispielsweise bei 73,9 Prozent. Daraus ergibt sich gerade durch die Gefahr eines Gasnotstandes, die dringende Notwendigkeit, die Energieverbräuche von Schulen zu senken!“, so Florian Kliche, Geschäftsführer vom UfU und Verantwortlicher für den Fachbereich Energieeffizienz & Energiewende.

Schulen verbrauchen durchschnittlich 80 KWh/m² bzw. 420 MWh Heizenergie im Jahr. Das entspricht einem Verbrauch von 85 Haushalten! Bei über 42.000 Schulen in Deutschland ist das gesamtdeutsche Einsparpotential enorm und kann maßgeblich dazu beitragen, den Gasverbrauch in Deutschland zu senken, wenn die Energiesparprogramme verpflichtend durchgeführt werden. Das UfU fordert deshalb, dass die Programme für Schulen in Deutschland verpflichtend eingeführt werden. Dies muss eher früher als später passieren, damit genügend Schulen an den Programmen teilgenommen haben, bevor es wieder kälter wird.

Die Energiesparprogramme bestehen aus einem Mix aus praktischen Maßnahmen und pädagogischem Unterricht zur Verhaltensänderung: „Eine direkte Maßnahme, die wir in fast allen Schulen durchführen, ist das Anpassen der Heizungsanlage gemeinsam mit den Hausmeister*innen. Die meisten Schulen sind auch heute im Jahr 2022 viel zu warm – im Schnitt 2-3°C. Dabei senkt jedes eingesparte Grad Celsius den Energieverbrauch um 6%. Die Schüler*innen erhalten im Energiesparunterricht verschiedene Messgeräte und führen mit uns Energierundgänge in den Schulen durch, um Einsparpotentiale zu entdecken. So wird ein Bewusstsein für Energieverschwendung in der Schule bei den Schüler*innen geschaffen“, erzählt Oliver Ritter, Projektleiter der Energiesparprojekte. Neben den verschiedenen Maßnahmen zur Senkung von Heizenergie und Stromverbrauch beschäftigen sich die Programme auch mit dem Wasserverbrauch und anderen Ressourcen in der Schule.

 

Einsparerfolge an Potsdamer Schulen im Jahresvergleich:

Durch die Energiesparprogramme (fifty/fity) werden Schulen motiviert, durch eine Änderung ihres Nutzerverhaltens Energie im Schulalltag einzusparen. Denn den am Projekt beteiligten Schulen winkt als Dankeschön fürs Klimaschützen am Ende eines jeden Schuljahres bares Geld: die Hälfte der eingesparten Energiekosten wird dann vom Schulträger direkt an die beteiligten Schulen ausgezahlt. Heute steht fifty/fifty als Markenname für alle Formen von Energiesparprojekten mit finanziellem Anreizsystem. Das UfU hat die Programme bereits an über 3.000 Schulen in Deutschland gemeinsam mit Partner*innen durchgeführt. Das UfU verfügt auf diesem Feld über ein breites Netzwerk an Partner*innen um den gesamtdeutschen Bedarf abzudecken.

Das Unabhängige Institut für Umweltfragen ist ein wissenschaftliches Institut und eine Bürgerorganisation mit dem Anliegen, bürgernah und zeitkritisch die umweltpolitische Entwicklung schwerpunktmäßig in den neuen Bundesländern zu analysieren und zu befördern. Weitere Informationen zum UfU sind unter https://www.ufu.de zu finden. Ansprechpartner für das Projekt ist Florian Kliche (florian.kliche@ufu.de).

Presseanfragen bitte an Jonas Rüffer (jonas.rueffer@ufu.de) senden.


UfU kritisiert Kürzung der Mittel in Berliner Schulbauoffensive!

15. August 2022

UfU kritisiert Kürzung der Mittel in der Berliner Schulbauoffensive – Ein Umdenken ist erforderlich!

Aus Sicht von Umweltverbänden ist die Berliner Schulbauoffensive ein Programm mit erheblichen Lücken. Nichtsdestotrotz sind Sanierungen und der Neubau von Schulen in Berlin wichtig. Dass nun die Mittel für das Programm gekürzt werden, ist ein weiterer Schritt in einer Kette von Fehlschlägen und Fehlplanungen.

 

Berlin braucht nicht nur neue Schulen, auch bestehende Schulen müssen dringend saniert werden. Das dafür vorgesehene Programm, die Berliner Schulbauoffensive, verfehlt allerdings aus klimaschutztechnischen Gesichtspunkten auf ganzer Strecke die Klimaziele der Hauptstadt. Durch die aktuelle Mittelkürzung in dem Programm wird diese Situation noch weiter verschärft. Das UfU fordert ein dringendes Umdenken, sowohl in der Schulbauoffensive, als auch in den bereits seit Jahren genehmigten Bauvorhaben von Berliner Schulen.

Im August 2021 novelliert Berlin das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz und macht es zu einem der ambitioniertesten Klimaschutzgesetze Deutschlands. Die Ziele werden drastisch verschärft, der vorgegebene Zeitrahmen deutlich verkürzt. Unter anderem werden auch neue Zielmarken für die Einhaltung von KfW-Effizienzhausstandards für öffentliche Gebäude definiert:

– § 10 Abs. 1 EWG schreibt die Einhaltung des KfW-Effizienzhaus 40-Standards für öffentliche Neubauten vor.
– § 10 Abs. 2 EWG schreibt die Einhaltung des KfW-Effizienzhaus 55-Standards bei größeren Renovierungen öffentlicher Gebäude vor.

Ausgenommen von diesen Standards sind ausgerechnet Schulbauten, deren Planungsunterlagen vor dem 01.01.2025 genehmigt wurden. Die Berliner Schulbauoffensive, das größte Investitionsvorhaben der letzten und laufenden Legislaturperiode, wird von diesem Gesetz nicht tangiert. Da Planungsverfahren und Bauvorhaben für die Schulen Jahre im Voraus beantragt und genehmigt werden, bleiben die Projekte in der Schulbauoffensive von den oben genannten KfW-Effizienzhaustandards unberührt. Damit baut Berlin heute sprichwörtlich mit niedrigen Standards am Klimaschutz- und Energiewendegesetz vorbei.

Durch die aktuelle Mittelkürzung wird dieses Problem weiter verschärft: „Die nach umweltschutztechnischen Gesichtspunkten ohnehin fragwürdigen Bauvorhaben werden durch die Mittelkürzung nicht einfach abgesagt, sondern nur zeitlich verschoben. Das heißt, in Berlin werden auch noch in ein paar Jahren schulische Bauvorhaben realisiert werden, die technisch veraltet sind.“, so Marlies Bock, Fachgebietsleiterin für Energieeffizienz & Energiewende am UfU.

Das UfU fordert ein dringendes Umdenken, wenn Berlin gebäudetechnisch nicht ins Hintertreffen geraten will. Es ist nicht davon auszugehen, dass Schulen innerhalb kürzester Zeit doppelt saniert werden. Heute Schulen mit alten Effizienzstandards zu bauen, führt zum Verfehlen der Klimaziele. Vielmehr müssen die bereits genehmigten Vorhaben in Hinblick auf das Klimaschutz- und Energiewendegesetz aktualisiert werden und die dringend benötigten Mittel für die Schulbauoffensive bereitgestellt werden. Denn auch eine Verzögerung der Sanierungen, wie sie jetzt geschieht führt dazu, dass ein veralteter Gebäudebestand wesentlich höhere Energieverbräuche generiert, als notwendig wäre. Das UfU hat dazu bereits Studien und Handlungsoptionen veröffentlicht.

Das Unabhängige Institut für Umweltfragen ist ein wissenschaftliches Institut und eine Bürgerorganisation mit dem Anliegen, bürgernah und zeitkritisch die umweltpolitische Entwicklung schwerpunktmäßig in den neuen Bundesländern zu analysieren und zu befördern. Weitere Informationen zum UfU sind unter https://www.ufu.de zu finden. Ansprechpartnerin für die Berliner Schulbauoffensive ist Marlies Bock (marlies.bock@ufu.de).

UfU kritisiert Kürzung der Mittel in der Berliner Schulbauoffensive (PDF)

Mitreden bei Umwelt & Klima? - Befragung zu den Auswirkungen der Corona-Situation

12. August 2021

Mitreden bei Umwelt & Klima? – Befragung zu den Auswirkungen der Corona-Situation auf Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen (14-27 Jahre)

Studien und Erfahrungsberichte junger Menschen zeigen: Gerade die Jugend hat in Zeiten von Corona besonders zurückstecken müssen. Dies gilt unter anderem besonders für den Bereich Beteiligung und Mitgestaltung – auch in Bezug auf Umwelt und Nachhaltigkeit. Wir befragen Jugendliche der Altersgruppe 14-27 der Länder Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt zu ihren Erfahrungen in diesem Kontext anhand eines kurzen Fragebogens.

Ziel der Befragung ist es, Defizite und Chancen in Bezug auf die Möglichkeiten zur Beteiligung und Mitgestaltung – mit dem Fokus Umwelt-/Nachhaltigkeitsangelegenheiten – empirisch basiert aufzuzeigen. Die Ergebnisse sollen an Politik und Praxis gespiegelt werden.

Dabei sollen Jugendliche selbst zu Wort kommen und über ihre Bedürfnisse, Interessen und Wünsche Auskunft geben.

Die Umfrage erfolgt vollständig anonym, aus den Daten sind keine Rückschlüsse auf die Person möglich. Die Dauer der Beantwortung beträgt ca. 15 Minuten. Sie ist bis zum 09.09.2022 freigeschaltet. Und: Unter allen Teilnehmenden verlosen wir ein kleines Dankeschön.

Zum Teilen mit weiteren Kontakten ist der Aufruf auch auf unseren Social Media-Kanälen Instagram und Twitter zu finden.

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme!


Pressemitteilung: Monitoring Report 2019 - UfU untersucht UVP-Portale

29. Juni 2022

Öffentlichkeitsbeteiligung trotz leichter Verbesserungen weiterhin mangelhaft!

In der vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen – UfU e.V. veröffentlichten Studie zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Deutschland wird eine klare Verletzung von rechtlichen Vorgaben deutlich. Nur etwa 21 Prozent der veröffentlichungspflichtigen Infrastrukturvorhaben werden der Bevölkerung online zugänglich gemacht.

Im zweiten Jahr in Folge veröffentlicht das Unabhängige Institut für Umweltfragen – UfU e.V. aus Berlin seine umfangreiche Studie zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturprojekten in Deutschland. Untersucht wurden geplante Infrastrukturprojekte, die laut Gesetz einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen und deswegen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Dabei stellt sich auch im zweiten Jahr heraus, dass Bürger*innen einen Großteil der Vorhaben, trotz Anspruch darauf, nicht online auf den dafür vorgesehenen Webportalen einsehen können.

Von ca. 1900 neuen Zulassungsverfahren für Infrastrukturprojekte in Deutschland sind von den Behörden nur 409 Verfahren tatsächlich in die entsprechenden UVP-Portale eingetragen worden. Das entspricht einer Quote von 21,5 Prozent. Auch wenn sich diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr, in dem lediglich 190 von ca. 2.000 Verfahren eingetragen worden sind, etwas verbessert hat, ist die digitale Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin mangelhaft und hindert Bürger*innen daran, ihr Recht auf Information auszuüben. Dieser Mangel an Transparenz und Information ist vor Allem vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen, etwa um die Planungsbeschleunigung, als auch um das Aussetzen von Bürger*innenbeteiligung bei den geplanten LNG-Terminals der Bundesregierung bedenklich. Die Studie zeigt eindeutig, dass Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Bundesregierung und den zuständigen Behörden keine Priorität hat und dass die Beteiligungsrechte der Bürger*innen verletzt werden.

Seit 2017 sind Planungsbehörden aufgrund der UVP-Richtlinie 2014/52/EU dazu verpflichtet, über Internetportale geplante Infrastrukturvorhaben deutschlandweit zu veröffentlichen. So können sich Bürger*innen über die Vorhaben informieren und vor allem die UVP, also die genaue Untersuchung des Vorhabens und seine möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, einsehen. Dieser Zugang zu Information legt den Grundstein, um beispielsweise Einwände gegen Projekte erheben zu können und ggf. – bei festgestellten Verstößen gegen das Umweltrecht – rechtliche Schritte gegen das Vorhaben einzulegen.

Im Rahmen der Studie hat das Unabhängige Institut für Umweltfragen durch intensive Auswertung von Jahresberichten sowie Befragungen von Vertreter*innen von Umweltverbänden zu Verfahren in ihrem Bundesland eine Hochrechnung der tatsächlich stattgefunden Beteiligungsverfahren bei Infrastrukturvorhaben für das Jahr 2019 vorgelegt. Diese Zahl wurde dann mit den in den UVP-Portalen eingetragenen Daten verglichen, wodurch die Unvollständigkeit der Webportale aufgezeigt wurde.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse und der vollständige Bericht können unter dem untenstehenden Link abgerufen werden.

2018: Anzahl der ermittelten und real stattgefundenen Beteiligungsverfahren (2000) bei Infrastrukturvorhaben vs. Anzahl der in den UVP-Portalen des Bundes und der Länder eingetragenen Beteiligungsverfahren bei Infrastrukturvorhaben (190)

2019: Anzahl der ermittelten und real stattgefundenen Beteiligungsverfahren (1900) bei Infrastrukturvorhaben vs. Anzahl der in den UVP-Portalen des Bundes und der Länder eingetragenen Beteiligungsverfahren bei Infrastrukturvorhaben (409)

Monitoring Report 2019
https://www.ufu.de/projekt/monitoring-report-2019/ (PDF)

Pressemitteilung als PDF
UfU-PM_Monitoring-Report-2019 (PDF)

Das Unabhängige Institut für Umweltfragen ist ein wissenschaftliches Institut und eine Bürgerorganisation mit dem Anliegen, bürgernah und zeitkritisch die umweltpolitische Entwicklung schwerpunktmäßig in den neuen Bundesländern zu analysieren und zu befördern. Weitere Informationen zum UfU sind unter https://www.ufu.de zu finden. Ansprechpartner für das Projekt ist Dr. Michael Zschiesche (michael.zschiesche@ufu.de).