16. April 2017
Veranstaltungseinladung: „Beschleunigungsgesetzgebung der neuen Bundesregierung – Auswirkungen auf Natur- und Umweltschutz“ am 29. Mai 201, 14.00 bis 16.30 Uhr
Beschleunigungsgesetze begleiten die Debatte zu Instrumenten im Umweltschutz seit den 1990er Jahren. Zumeist geht es dabei darum, die Standards im Umweltschutz beispielsweise durch einen Abbau von Beteiligungsrechten oder die Verkürzung von Fristen zu senken. Unter dem Titel „Innovationsforum Planungsbeschleunigung“ hat bis 2017 eine Expertenkommission am Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur getagt und weitreichende neue Vorschläge vorgelegt.
Am 29. Mai 2018 veranstaltet das Unabhängige Institut für Umweltfragen – UfU e.V. gemeinsam mit dem dem Deutschen Naturschutzring (DNR) einen Workshop, in dem die neuesten Vorhaben zur Beschleunigungsgesetzgebung im Umwelt- und Naturschutzrecht vorgestellt werden. Weiterhin wird Raum geboten für Vernetzung und einen Austausch zwischen Umweltorganisationen, wie auf diese Herausforderungen reagiert werden kann.
Programm
Moderation: Franziska Sperfeld, UfU
14:00 Uhr Begrüßung
Franziska Sperfeld, UfU; Florian Schöne, Generalsekretär DNR
14:10 Uhr Die Strategie Planungsbeschleunigung und aktuelle Gesetzesvorhaben des BMVI
Iris Reimold; BMVI, Referat G10
14:40 Uhr Beschleunigungsgesetzgebung 2018 – welche Änderungen im Naturschutzrecht stehen bevor?
Dr. Michael Zschiesche, UfU
15.10 Uhr Kaffee- und Tee Pause, Kuchen
15:30 Uhr Austausch, Priorisierung von Themen und Vorschlägen sowie Vernetzung zu Aktivitäten der Umweltorganisationen bezüglich der Beschleunigungsgesetzgebung
16:30 Uhr Ende der Veranstaltung
Anmeldung/Kontakt: Eva Lütkemeyer, Unabhängiges Institut für Umweltfragen, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin; Tel.: 030 428 4993 34 / E-Mail: eva.luetkemeyer@ufu.de
Hinweis: Von 10:30 Uhr bis 13:00 Uhr findet am gleichen Tagungsort der Workshop „Ausreichender Zugang zu Gericht in Umweltangelegenheiten? “statt, zu dem wir Sie ebenfalls herzlich einladen möchten.