21. Mai 2025

Synergien nutzen, Partizipation stärken

Am 16. Mai 2025 fand in Berlin der erste Workshop des ENRICH-Projekts mit dem Titel „Kinderrechte und Umweltschutz vernetzen: Synergien nutzen, Partizipation stärken“ statt. Ziel der Veranstaltung war es, die rechtlichen Grundlagen sowie die tatsächliche Umsetzung in der Praxis in Hinblick auf Kinderrechte in Umweltangelegenheiten zu beleuchten und vernetzte Lösungsansätze zu entwickeln.

Fachlicher Austausch und rechtlicher Rahmen

Im Rahmen des Workshops kamen Expertinnen und Experten aus den Bereichen Umweltrecht, Kinderrecht, pädagogischer Praxis, Wissenschaft, Zivilgesellschaft sowie weiteren relevanten Feldern zusammen. Im Mittelpunkt standen die UN-Kinderrechtskonvention und die Aarhus-Konvention, die beiden zentrale Rechte betonen: das Recht jedes Kindes auf eine gesunde Umwelt sowie die aktive Mitgestaltung der eigenen Zukunft.

Thematischer Fokus

Der Workshop gliederte sich in eine Phase von Inputs sowie einen interaktiven Teil.

  • Das Recht des Kindes auf eine gesunde Umwelt
  • Zugang zu Umweltinformationen und -bildung für Kinder
  • Beteiligungsrechte bei Umweltentscheidungen
  • Rechtsschutz für Kinder in Umweltfragen
  • Synergien zwischen Kinder‑ und Umweltrechten

In ihrem einführenden Fachvortrag erläuterte die Umweltjuristin Luisa Schneider (UfU) die Inhalte und die Bedeutung der Aarhus-Konvention und bettete diese in den Kontext von Kinderrechten ein. Die Konvention garantiert den Zugang zu Umweltinformationen, das Mitspracherecht bei umweltrelevanten Entscheidungen und den Zugang zu Gerichten.

Anschließend lieferte Jonas Schubert, Advocacy Officer bei Terre des Hommes Deutschland e.V., in seinem Vortrag einen umfassenden Überblick zur UN-Kinderrechtskonvention sowie im Besonderen auf den General Comment No. 26. Diese Allgemeine Bemerkung ist ein wichtiges Werkzeug zur Sicherstellung des Rechts jedes Kindes auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt.

Ergebnisse und Empfehlungen des Workshops

Im Anschluss erarbeiteten die Teilnehmenden in interdisziplinären Kleingruppen sowie im Plenum praxisnahe Lösungsvorschläge:

  1. Rechtliche und institutionelle Stärkung
    • Das Recht auf eine gesunde Umwelt im Grundgesetz und ähnlichen Rechtsgrundlagen verankern.
    • Das Kindeswohl stärker in umweltpolitische Entscheidungen integrieren.
    • Kindern gezielt ein Klagerecht im Umweltbereich eröffnen.
    • Verfahren „kinderfreundlich“ gestalten – sowohl administrativ als auch juristisch.
    • Eine ressortübergreifende Koordination etablieren, damit Kinderrechte in allen Umwelt- und Klimapolitiken berücksichtigt werden.
  2. Partizipation und Zugang zum Recht
    • Kinder systematisch bei der Erstellung von Umweltinformationen und Bildungsangeboten einbeziehen.
    • Unterstützung bieten, wenn Kinder an rechtlichen oder administrativen Verfahren teilnehmen möchten.
    • Mechanismen einführen, die Beteiligung und Umsetzung regelmäßig prüfen und transparent berichten.
  3. Bildung und Sensibilisierung
    • Schulcurricula flexibler gestalten und Kinder‑ und Umweltrechte besser integrieren.
    • Fortbildungen für Lehrkräfte und Fachkräfte aus Umwelt‑ und Kinderrechtsbereichen fördern.
    • Plattformen und Trainings zwischen Umwelt‑ und Kinderrechtsakteur*innen etablieren – zum Wissenstransfer und gemeinsamen Lernen.
  4. Ressourcen und gezielte Förderung
    • Fördermittel speziell für Projekte an der Schnittstelle Umwelt–Kinderrechte bereitstellen.
    • Finanzielle und personelle Ressourcen zur Umsetzung sicherstellen.
    • Besonders schutzbedürftige Kindergruppen – z. B. aus benachteiligten Regionen – gezielt unterstützen.

Ausblick

Die im Rahmen des Workshops entwickelten Empfehlungen und die gestärkten Netzwerke bilden eine essenzielle Grundlage für die weitere Verzahnung von Umweltschutz und Kinderrechten in Deutschland. Die Ergebnisse fließen in die Folgeveranstaltung im November 2025 ein und werden fortlaufend dokumentiert.

Workshopdokumentation