Entwicklung von Bürgerrechten im Umweltschutz in Kroatien am Beispiel der Abfallwirtschaft

Die Aarhus-Konvention für mehr Bürgerrechte im Umweltschutz bietet für kroatische NGOs aus unterschiedlichen Regionen und Themenfeldern einen rechtlichen Rahmen, um sich in Zukunft aktiver in staatliche Entscheidungsprozesse einbringen zu können und daraufhin eine konstruktive Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen aufzubauen, um den Umweltschutzgedanken stärker in staatliches Handeln zu integrieren. Die Beratungsmaßnahme soll eine Grundlage dafür schaffen, die bisher vielfach noch bestehenden Fronten zwischen Staat und Gesellschaft (hier in Form der Verbände) langfristig abzubauen.

Nach der Umsetzung der Konvention in kroatisches Recht, hat das Projekt zum Ziel, die neuen Rechte publik zu machen und die praktische Anwendungen durch die öffentliche Verwaltung zu begleiten. Nun können Verbände ihre Beteiligungs- und Klagerechte nutzen und einfordern.

Um den Aufbau einer umweltgerechten Abfallwirtschaft in Kroatien kompetent begleiten zu können, werden außerdem fachliche Grundlagen der Abfallwirtschaft mit dem Schwerpunkt auf Anlagentechnik in einem Workshop mit deutschen Experten vermittelt.

Im Rahmen der Beratungsmaßnahme sollen außerdem NGOs mit unterschiedlichen Strukturen und Arbeitsfeldern zusammengebracht und sie im Rahmen ihrer Interessen bei der Planung von Aktivitäten zu oben genannten Arbeitsfeldern unterstützt werden. Dabei werden Kooperationsprojekte zwischen kroatischen NGOs angestrebt und deutsch-kroatischer Erfahrungsaustausch vorangetrieben. Ziel von Kooperationsprojekten und verbändeübergreifenden Workshops ist neben einer Erhöhung der Wirksamkeit einer Aktivität durch Bündelung von Kapazitäten und Kompetenzen außerdem die Stärkung von methodischen Kenntnissen in den Verbänden.