Geld oder Klage? Anerkannte Umweltverbände und ihre erweiterten Mitbestimmungs- und Klagerechte nach dem neuen Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

Am 8. April 2013 ist das neue Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in Kraft getreten. Es löst das im Dezember 2006 verabschiedete Gesetz der Bundesregierung ab, welches im Mai 2011 der europäische Gerichtshof (EuGH) in der Trianel/BUND-Entscheidung als europarechtswidrig einstufte. Das neue Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gewährt anerkannten Umweltverbänden verbesserte Klagemöglichkeiten, wenn umweltrechtliche Regelungen seitens Investoren oder Projektträgern verletzt wurden. In den letzten Jahren wurden durch die Umweltverbände vereinzelt auch außergerichtliche Vergleiche abgeschlossen, die neben naturschutzrechtlichen Kompensationsleistungen auch Geldzahlungen beinhalteten. Diese Klagen sind durch die Medien (u.a. Nachrichtenmagazin Spiegel oder Panorama/NDR) besonders herausgestellt worden. Daran wird deutlich, dass die anerkannten Umweltverbände die Kommunikation mit der Öffentlichkeit stärker als in der Vergangenheit beachten und entsprechend einrechnen müssen. In einer zweitägigen Veranstaltung wurden die aktuellen Entwicklungen in diesem Spannungsfeld zwischen Experten, Umweltschützern, Anwälten und Bürgern u.a. diskutiert.

Die Veranstaltung fand am 5. und 6. September 2013 im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin statt.

Laufzeit
04/2013 – 10/2013

Gefördert durch

UfU-Eigenprojekt, keine externe Förderung

Kontakt
Fabian Stolpe