Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche

Herausforderungen und Erfolgsfaktoren bei grenzüberschreitender Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren (HErüber)

Das Forschungsvorhaben ist abgeschlossen! Den Bericht findest du am Ende dieser Seite zum Download!

 

Das Standortauswahlgesetz (StandAG) regelt die einzelnen Verfahrensschritte für eine wissenschaftlich fundierte, partizipative und transparente Suche und Auswahl eines Standorts für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland. Das Ergebnis soll von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen werden; die Betroffenen sollen das Ergebnis tolerieren können.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)  beaufsichtigt die Standortsuche und ist für die Beteiligung der Öffentlichkeit zuständig. Es schafft die Grundlagen und Rahmenbedingungen dafür, wie die Bürgerinnen und Bürger als Mitgestalter des Verfahrens über formelle und informelle Beteiligungsverfahren in die Standortsuche einbezogen werden. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat nach dem Standortauswahlgesetz die Aufgabe, ein Endlager für hochradioaktive Abfallstoffe zu suchen, zu errichten und zu betreiben.

Das Standortauswahlverfahren findet in drei Phasen statt: 1) Festlegung von Teilgebieten und geeigneten Standortregionen auf der Grundlage vorhandener geowissenschaftlicher Daten; 2) oberirdische Erkundung und Identifizierung geeigneter Standorte; 3) unterirdische Erkundung und Standortentscheidung. Für Deutschland als das europäische Land mit den meisten Nachbarstaaten ist nicht ausgeschlossen, dass einige der im Auswahlverfahren definierten Teilgebiete, Standortregionen und möglichen Standorte an oder in unmittelbarer Nähe einer oder mehrerer Landesgrenzen liegen. Bei der Errichtung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle macht „Betroffenheit“ jedoch nicht an den Landesgrenzen halt, sodass die Öffentlichkeit (Bürger:innen und weitere Akteure) aus den Nachbarländern frühzeitig und kontinuierlich in die Beteiligungsprozesse einbezogen werden müssen.

Um die Öffentlichkeit der Nachbarländer adäquat in die Beteiligungsprozesse einzubinden, müssen rechtliche Anforderungen an grenzüberschreitende Beteiligungsprozesse aber auch sozio-kulturelle Erwartungen und Praktiken analysiert werden, um diese in zukünftigen Beteiligungskonzepten berücksichtigen zu können.

Ziel des Forschungsvorhabens HErüber ist es daher, diese spezifischen Herausforderungen herauszuarbeiten. Das Vorhaben geht dabei in drei Schritten vor:

  • Erstens wird ein Literaturreview erarbeitet, der rechtliche Vorgaben analysiert und den Wissensstand bezüglich der Praxis grenzüberschreitender Beteiligung aus politikwissenschaftlicher Sicht auswertet;
  • Zweitens wird anhand von drei Tiefenfallstudien – Schweizer Sachplanverfahren zur geologischen Tiefenlagerung, maritime Raumordnungsplanung für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone, Errichtung weiterer Blöcke im Kernkraftwerk Dukovany – genauer untersucht, wie die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung in diesen Fällen ablief und welche Erkenntnisse sich darauf für das Endlagersuchverfahren in Deutschland ableiten lassen;
  • Im letzten Schritt, drittens, werden anhand von fünf Fallstudien Erwartungen an grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung aus Sicht von an Deutschland angrenzenden Regionen untersucht. Die Auswahl der Fallregionen orientiert sich dabei nicht an den aktuell stattfindenden Untersuchungen der BGE im Rahmen der Standortauswahl. Es gilt vielmehr, eine möglichst große Vielfalt an räumlich-geographischen Kontexten über die bundesweite Teilgebietsfläche zu erfassen.

Auf der Grundlage der Literaturauswertung und der Fallstudien werden Empfehlungen zur Ausgestaltung eines rechtskonformen und die kulturellen und politischen Rahmenbedingungen der Nachbarländer berücksichtigendes Verfahren entwickelt.

Mit diesem Forschungsvorhaben wird im Wesentlichen ‚Neuland‘ beschritten, da das Feld der grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung bisher wenig beforscht ist.

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Laufzeit
07/2020 – 03/2023

Kooperationspartner
Öko-Institut

Auftraggeber:
Bundesamt für die Sicherheit  der nuklearen Entsorgung

Kontakt

Franziska Sperfeld
E-Mail: franziska.sperfeld@ufu.de
Telefonnummer: 030 4284 993 31

Dr. Michael Zschiesche
E-Mail: michael.zschiesche@ufu.de
Telefonnummer: 030 4284 993 32

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