Naturschutzfachlicher Vergleich versus Verbandsklageurteil

Prominente Diskutanten haben am 29. September 2009 auf einer Podiumsdiskussion im Rahmen des Deutschen Naturschutztags die Ergebnisse einer Studie diskutiert, die das UfU und Prof. Dr. Alexander Schmidt von der Hochschule Bernburg zum Thema „Naturschutzfachlicher Vergleich versus Verbandsklageurteil“ erstellt haben.

Prof. Dr. Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND, Jörg-Andreas Krüger, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des NABU und Michael Spielmann, Vorstand der Sielmann-Stiftung und Präsident der Naturstiftung David, waren sich darüber einig, dass es wichtig wäre, quantitative Daten über den Umgang der Verbände mit dem Instrument des naturschutzrechtlichen Vergleichs zu erhalten. Aus diesen Daten könne deutlich werden, dass die Verbände das Instrument behutsam nutzten. Sie appellierten, ein vorausschauendes Klagemanagement zu betreiben, indem in den Verbänden möglichst frühzeitig eine verbandsinterne Abstimmung darüber vorgenommen würde, welches Ergebnis naturschutzfachlich akzeptabel wäre. Zudem sollten Kostenplanungen frühzeitig und konservativ angegangen werden.
Kontrovers wurden konkrete Legitimitätskriterien für den Abschluss eines Vergleichs beurteilt. Diese könnten nur in Hinblick auf den konkreten Fall festgelegt werden.

Allgemein bemängelten die Verbandsvertreter, dass sie in den letzten Jahren eine stetige Verschlechterung ihrer Rechtspositionen hinnehmen müssten. Politisch müsse mehr für die rechtliche Durchsetzung der Naturschutzinteressen getan werden.

Laufzeit
01/2009 – 09/2009

Kooperationspartner
Hochschule Anhalt

Gefördert durch
Naturstiftung David

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Kontakt
Franziska Sperfeld