Konzeption eines UVP-Portals des Bundes zur Vorbereitung der praktischen Umsetzung von Art. 6 Abs. 5 UVP-RL (Fassung 2014) auf der Bundesebene

Die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung (§9 UVPG bzw. §25 VwVfG) ist ein integraler Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und nimmt eine Schlüsselposition hinsichtlich Qualität, Umfang und Effektivität von Umweltprüfungen ein. Derzeit regelt § 9 Abs. 1b UVPG, dass Unterlagen nach § 6 UVPG und die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen das Vorhaben betreffend für die Öffentlichkeitsbeteiligung bereitgestellt werden sollen. Dies geschieht in der Praxis oftmals durch Auslegung in der zuständigen Behörde und einer Bekanntmachung in regionalen Medien, z.B. ortsüblichen Tageszeitungen, zunehmend aber auch online durch die Bereitstellung auf den Homepages der zuständigen Behörden.

Die neue EU-Richtlinie 2014/52/EU zur UVP sieht nun Änderungen bei der verfahrensintegrierten Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der UVP vor. Unter anderem wird zum Beispiel in Art. 6 Abs. 5 der EU-Richtlinie 2014/52/EU darauf verwiesen, dass die „einschlägigen Informationen der Öffentlichkeit auf der angemessenen Verwaltungsebene elektronisch zugänglich“ gemacht werden sollen, „wenigstens über ein zentrales Portal oder über einfach zugängliche Zugangspunkte“.

Zu diesem Zweck beabsichtigt der Bund die Errichtung und den Betrieb eines zentralen Bundes UVP-Portals in Verantwortung des Umweltbundesamtes (UBA). Dieses Portal soll in erster Linie die einschlägigen Informationen aus UVP-Verfahren, die bei Bundesbehörden durchgeführt werden, für die Öffentlichkeit bereitstellen. Dazu führt das Fachgebiet Umweltprüfung und Umweltplanung der Technischen Universität (TU) Berlin in Kooperation mit dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen (UfU) und der Agentur Zebralog ein vom UBA beauftragtes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch. Ziel dieses Projekts ist die Entwicklung eines Konzeptes und die Erstellung und Erprobung eines Prototyps des geplanten UVP-Portals des Bundes. Das entwickelte Konzept wird neben rechtlichen Mindestanforderungen zum Inhalt auch zusätzliche, optionale Inhalte und Funktionen vorschlagen. Darüber hinaus werden organisatorische, personelle und finanzielle sowie software- und hardwaretechnische Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines UVP-Portals definiert.