Wissenschaftliche Unterstützung des Rechtsschutzes in Umweltangelegenheiten in der 19. Legislaturperiode

Umfang und Anwendungsbereich der Umweltverbandsklage in Deutschland werden durch europa- und völkerrechtliche Vorgaben geprägt. Deutschland hat sich durch Unterzeichnung der Aarhus Konvention (AK) zur Umsetzung der dort gewährten Rechtsschutz- und Partizipationsgarantien verpflichtet.

Die Umsetzung dieser völkerrechtlichen Verpflichtungen in das nationale Recht, konkret in das bestehende System des Verwaltungsrechtsschutzes ist in der Vergangenheit mehrfach vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wie auch von Organen der AK als nicht ausreichend gerügt worden.

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) regelt seit 2006, unter welchen Voraussetzungen anerkannte Umweltvereinigungen umweltrelevante Entscheidungen von deutschen Gerichten überprüfen lassen können.

Zuletzt traten Mitte 2017 Änderungen des UmwRG in Kraft, die der Umsetzung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs sowie der Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus Konvention dienen und zum Ziel hatten, Umweltverbänden einen den Vorgaben von Aarhus Konvention und EuGH entsprechenden, verbesserten Zugang zu Gerichten zu ermöglichen.

Mit dieser Novelle hat der Deutsche Bundestag zugleich eine Entschließung angenommen, in der er die Bundesregierung unter anderem auffordert, über die praktischen Erfahrungen im Vollzug der Novelle zu berichten. Zu den wesentlichen Punkten der Entschließung gehört die Fragestellung, ob es durch die Gesetzesänderung zu einer Zunahme von umweltrechtlichen Rechtsbehelfen nach dem UmwRG und zu einer signifikanten Verlängerung von Entscheidungsverfahren gekommen ist.

Im Auftrag des BMU und des UBA geht das Unabhängige Institut für Umweltfragen dieser und weiteren Fragestellungen nach, anknüpfend an die langjährigen empirischen Untersuchungen des UfU zum Verbandsklagegeschehen, wie auch durch begleitende rechtswissenschaftliche Untersuchungen.

Teil des Forschungsprojekts sind mehrere Fachveranstaltungen, die sich sowohl an Vertreter*innen von Umweltvereinigungen, Gerichten und Behörden richten, wie auch an Wirtschaftsverbände, Vorhabenträger und der Anwält*innen.

Am 10. Juni 2021 wurden die Ergebnisse des Forschungsvorhabens im Rahmen eines Parlamentarischen Frühstücks öffentlich vorgestellt und diskutiert. Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung.

 

Projektabschluss
– Die fertige Studie wurde vom Umweltbundesamt veröffentlicht und kann hier aufgerufen werden: Umweltbundesamt_Rechtsschutz

– Ein zusammenfassendes Hintergrundpapier zur Studie kann hier abgerufen werden: Hintergrundpapier_Umweltverbandsklagen_2021