Der Fokus dieses Forschungsprojektes liegt darauf, die Praxis des Rechtsschutzes für Vereinigungen in Umweltangelegenheiten nach dem Umwelt-Rechtsbehelfs-gesetz (UmwRG) in seinen wesentlichen Dimensionen zu erforschen. Viele relevante Studien und Berichte haben seit Mitte der 1970er Jahre auf das große Vollzugsdefizit bei der Anwendung von Umweltgesetzen hingewiesen. Das UmwRG ist der Versuch, mittels Einführung der Umweltverbandsklage das Vollzugsdefizit bei umweltbezogenen Entscheidungen im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes zu verkleinern. Es regelt, unter welchen Voraussetzungen anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen umweltrelevante Entscheidungen auch ohne direkte Betroffenheit von deutschen Gerichten überprüfen lassen können.
Umfang und Anwendungsbereich der Umweltverbandsklage in Deutschland werden durch europa- und völkerrechtliche Vorgaben geprägt. Deutschland hat sich durch Ratifizierung der Aarhus-Konvention zur Umsetzung der dort gewährten Garantien zum Zugang zu Umweltinformationen, Partizipation an umweltrelevanten Entscheidungsverfahren und Rechtsschutzgewährung verpflichtet. Insbesondere die Rechtsschutzgarantie wurde mit dem UmwRG in nationales Recht umgesetzt.
Die letzte Novelle des UmwRG trat Mitte 2017 in Kraft und diente u. a. der Umsetzung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs sowie der Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention. Ziel war, Umweltverbänden einen vollständig den Vorgaben der Aarhus-Konvention und dem EU-Recht entsprechenden Zugang zu Gerichten zu ermöglichen.
Durch die Gewinnung und Auswertung neuer empirischer Daten im Zeitraum 2024 bis 2027 zur Nutzung der Umweltverbandsklage in Deutschland sollen die oft kontrovers geführten Diskussionen zum Instrument Verbandsklage mit empirischen Daten angereichert und versachlicht werden. Zudem werden im Zusammenhang stehende rechtswissenschaftliche Fragestellungen bearbeitet und Fachveranstaltungen mit Stakeholdern durchgeführt.
Laufzeit
11/2025 – 11/2028
Gefördert durch
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Kontakt
Luisa Schneider
Ergebnisse aus der Vorgängerstudie
Das Forschungsprojekt knüpft an das vom UfU bereits abgeschlossene Vorgängervorhaben zur wissenschaftlichen Begleitung der 20. Legislaturperiode an.
Für den Zeitraum von 2021 – 2023 konnten insgesamt 208 Umweltverbandsklagen ermittelt werden, durchschnittlich ca. 70 Klagen pro Jahr. Über die Hälfte der erfassten Klagefälle endeten mit einem Erfolg oder Teilerfolg für die klagenden Verbände. Weiter konnte ermittelt werden, dass von den in Deutschland ca. 400 anerkannten Umweltverbänden lediglich 34 ihr Klagerecht im Untersuchungszeitraum auch aktiv nutzten.
Auch die gerichtliche Anwendung der Missbrauchsklausel aus § 5 UmwRG sowie die Klagebegründungsfrist aus § 6 UmwRG wurden näher untersucht. Während im Untersuchungs-zeitraum in keinem Fall § 5 UmwRG Anwendung fand, nahmen Gerichte in insgesamt 19 Fällen eine Präklusion klägerischen Vortrags auf Grund von § 6 S. 2 UmwRG an.



