UfU-Informationen | Ausgabe 15 – Mai 2026 | Jonas Rüffer
Kommunale Wärmeplanung
Beteiligt euch, sonst werdet ihr beteiligt.
Die kommunale Wärmeplanung kommt. Und zwar bald. Und wenn wir nicht aufpassen, dann zieht sie an uns vorbei. Ob wir wollen oder nicht. Wer am Ende in die Röhre guckt und wie wir uns bei der kommunalen Energiewende beteiligen können, darüber informiert die Veröffentlichung des UfU bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Achtung: Die kommunale Wärmeplanung kommt!
Die kommunale Energiewende ist nicht weniger als die Modernisierung, Umrüstung und der Ausbau der deutschen Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene. Jedes Bundesland und seine dazugehörigen Kommunen sind angehalten, einen genauen Plan der zukünftigen Wärmeversorgung aufzustellen.
Gemeinden mit über 100.000 Einwohnenden müssen ihre Wärmepläne bis Ende Juni 2026 und Gemeinden mit unter 100.000 Einwohnenden bis Ende Juni 2028 fertigstellen. Zudem dürfen Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnenden eine vereinfachte Wärmeplanung durchführen. Oberstes Ziel: Die Wärmeversorgung soll klimaneutral erfolgen.
Da die Aufstellung eines solchen Wärmeplans keine triviale Angelegenheit ist, wurde der Prozess gesetzlich geregelt. Die Wärmeplanung teilt sich laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) in mehrere Phasen auf:
Phase 1 – Beschluss zur Wärmeplanung: Im Beschluss werden bereits erste Eckdaten wie Ziele, Zeitrahmen und Verantwortlichkeiten zur kommunalen Wärmeplanung festgelegt.
Phase 2 – Eignungsprüfung: In dieser Phase wird überprüft, welche Teilgebiete sich nicht durch ein öffentliches Wärme- oder Wasserstoffnetz versorgen lassen.
Phase 3 – Bestands- und Potenzialanalyse: Prüfung des bestehenden Energiebedarfs und seiner Versorgungsarten sowie Prüfung des Potenzials für erneuerbare Energien, Abwärme und Wärmespeicherung.
Phase 4 – Zielszenario und Gebietseinteilung: Einteilung des Plangebiets in Wärmeversorgungsgebiete inklusive Eignungswahrscheinlichkeit für unterschiedliche Wärmearten mit Zieljahr.
Phase 5 – Umsetzungsstrategie: Festlegung der Umsetzungsmaßnahmen für die Versorgung der Gebiete mit Wärme aus erneuerbaren Energien im Zieljahr.
Diese fünf Phasen folgen einer logischen Konsequenz, in welcher schrittweise analysiert wird, welche Gebiete welche Wärmeversorgung bekommen. Das hängt zum Beispiel davon ab, welche Wärme überhaupt vor Ort verfügbar ist, ob es wärmeintensive Industrie im Teilgebiet gibt und auf welche Art Wärme im Gebiet produziert wird. Es ist also klar: Je nach Kommune kann sich der Wärmeplan sehr unterschiedlich ausgestalten.
Wer plant alles mit?
Hauptverantwortlich für die Wärmeplanung ist die „planungsverantwortliche Stelle“ innerhalb einer Kommune. Das können je nach Kommune eigens eingerichtete Stabsstellen sein, aber auch das Bauamt, das Klimaschutz- und Umweltmanagement oder die Stadtplanung. Die Kommune kann die Planung auch an externe Planungsbüros oder Energieagenturen auslagern, bleibt aber letztlich verantwortlich.
Das Gesetz schreibt jedoch noch weitere Akteure vor, die an der Wärmeplanung beteiligt werden:
- Behörden und Träger öffentlicher Belange
- Betreiber eines Energieversorgungsnetzes
- Betreiber eines Wärmenetzes
- die Gemeinde oder den Gemeindeverband
Die Kommune darf zusätzlich noch weitere Fachakteure beteiligen. Dazu zählen:
- Produzenten von Wärme
- Produzenten von gasförmigen Energieträgern
- potenzielle Großverbraucher von Wärme oder Gas
- Weitere juristische Personen, deren Interessen durch die Wärmeplanung erheblich berührt werden.
An dieser Stelle werden bei manchen Menschen bereits die Alarmglocken klingeln. Das ökonomische Interesse großer Energieversorger könnte über dem Interesse an einer sozialverträglichen Wärmeplanung liegen, so die Befürchtung.
Nun muss an dieser Stelle betont werden, dass eine funktionierende Wärmeplanung nicht ohne Energieversorger und Netzbetreiber vollzogen werden kann. Diese Unternehmen sind es letztlich, welche die notwendige Wärme liefern müssen. Und einen lokal ansässigen Großverbraucher in die Wärmeplanung einzubeziehen, kann auch als sinnvoll erachtet werden. Der Knackpunkt am Wärmeplanungsgesetz liegt eher darin, wie und mit welcher Reichweite andere Beteiligte, bspw. Bürgerinnen, Vertretungen von Mieter*innen, wissenschaftliche Institute und Umweltverbände, in die Neustrukturierung einer klimaneutralen Wärmeversorgung eingebunden werden.
Formelle Beteiligung – ein Hauch von Nichts
Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung, also die Art von Beteiligung, die für Bürger*innen und organisierte Zivilgesellschaft vorgesehen ist, gestaltet sich wie folgt:
Phase 1: Die Öffentlichkeit wird informiert, dass die kommunale Wärmeplanung in der Kommune startet.
Phase 2: Die Ergebnisse der Eignungsprüfung werden im Internet veröffentlicht.
Phase 3: Die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse werden im Internet veröffentlicht.
Wärmeplanungsentwurf: Der Wärmeplanungsentwurf kann angeschaut und Stellungnahmen können eingereicht werden.
Zusammenfassend kann man sagen: Bürger*innen sitzen in der Wärmeplanung auf der Zuschauertribüne. Die Beteiligung geht kaum über die Veröffentlichung von Ergebnissen hinaus. Auch wenn am Ende Stellungnahmen eingereicht werden können, ist es eher unwahrscheinlich, dass aufgrund dieser Stellungnahmen wesentliche Punkte im Wärmeplan geändert werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt aus Sicht des UfU zu spät und nicht weitreichend genug. Demgegenüber ist die Beteiligung der anderen großen Akteure teilweise sogar über den gesamten Wärmeplanungsprozess verpflichtend. Diese geringe Ausprägung der Öffentlichkeitsbeteiligung wäre nur halb so problematisch, wenn es nicht am Ende die Bürger*innen wären, welche die Energie beziehen und dementsprechend auch bezahlen müssen. Man bekommt also leicht das Gefühl, dass es vom Zufall abhängt, welche Art der Wärmeversorgung man in Zukunft zur Verfügung gestellt bekommt. Pech hat, wer bspw. in einer Kommune lebt, die sich auf kostspielige Wasserstoffexperimente für die private Wärmeversorgung einlässt. Anbieter von H2-ready-Heizungen und fossile Netzanbieter möchten allzu gerne die bestehende Gasinfrastruktur weiternutzen.
Wer Fernwärme bekommt, hat zumindest nicht mehr das Problem, selbst dafür sorgen zu müssen, dass die bezogene Wärme klimaneutral ist. Wie und zu welchem Preis die Fernwärme allerdings produziert wird, liegt dann nicht mehr in der eigenen Hand. Am kürzesten Hebel sitzen freilich die Mieter*innen in diesem Land.
Mieter*innen gucken in die Röhre
Die Ausgangssituation für Mietende ist denkbar schlecht. Die Kommune plant gemeinsam mit großen Akteuren ein neues Wärmenetz, welches am Ende vom Wärmebezieher bezahlt werden muss. Als Mieter*in hat man besonders wenig Einfluss auf die Wärmeplanung und die damit zusammenhängenden Entscheidungen bezüglich des Heizungssystems im eigenen Wohngebäude. Dabei kann es preislich einen erheblichen Unterschied machen, ob die alte Gasheizung in Zukunft mit teuren Biokraftstoffen betrieben wird oder ob eine im Betrieb günstigere, aber in der Anschaffung teure Wärmepumpe eingebaut wird und wie die Kosten auf Mieter*innen umgelagert werden. Hier gibt es durchaus Spielräume. Wenn Mieter*innen aber kein Mitspracherecht darüber haben, welche Art der Wärmeversorgung im eigenen Teilgebiet angeboten wird, haben sie auch keinen Einfluss darauf, welche Art der Wärmeversorgung Eigentümer*innen im Keller einbauen oder eben nicht einbauen.
Informelle Beteiligung einfordern!
Glücklicherweise sehen das auch einige Kommunen so. 35 Prozent der Kommunen in Deutschland planen, informelle Beteiligungsverfahren durchzuführen. Wichtiger jedoch: 52 Prozent der Kommunen haben sich noch nicht entschieden, ob sie informelle Verfahren anwenden werden. Wer sich also nicht darauf verlassen will, dass die eigene Kommune die Wärmeversorgung sozialverträglich und gleichzeitig wirklich klimaneutral plant (Umwege über Biokraftstoffe, Pellets und H2 sind nicht klimaneutral oder werden zumindest aus Sicht des Naturschutzes kritisch betrachtet), der sollte sich umgehend darum bemühen, dass die noch nicht entschiedene Kommune informelle Beteiligungsmöglichkeiten einplant.
Informelle Beteiligung ist jede Art von zusätzlicher Beteiligung, die über das Gesetz hinaus eingeräumt wird. Dies kann in allen möglichen Varianten und Reichweiten gedacht werden. Von einfachen Informationsveranstaltungen, über Diskussionsabende mit Kommunalvertreter*innen bis hin zur tiefen Beteiligung von Bürger*innenräten und anderen Vertreter*innen. In unserer Veröffentlichung stellen wir zahlreiche Beteiligungsmöglichkeiten vor und analysieren und priorisieren sie nach verschiedenen Faktoren.
Schließt euch zusammen!
Damit die Kommune informelle Beteiligungsmöglichkeiten bereitstellt und gleichzeitig effizient in der Wärmeplanung vorankommt, ist von einer Beteiligung durch einzelne Akteure eher abzuraten. Vielmehr sollten der Kommune Vertreter*innen der Bürgerschaft vorgestellt werden, die an der Wärmeplanung mitwirken möchten. Dies kann bspw. ein Zusammenschluss von Mieter*innenvereinen sein. Auch Eigentümer*innen können in dieser Sache Hand in Hand mit Mieter*innen arbeiten. Viele Eigentümer*innen haben ein gleichberechtigtes Interesse an einer ökologischen Lösung, ohne dabei gegen ihre Mieter*innen arbeiten zu müssen. Auch Umweltverbände, die ein berechtigtes Interesse an einer klimaneutralen Wärmeversorgung haben, sind aufgefordert, sich zu beteiligen. Wenn sich zahlenmäßig große Verbünde aus Mieter*innen, Umweltorganisationen, Eigentümer*innen und anderer organisierter Zivilgesellschaft in der Kommune zusammenschließen und mehr Beteiligung an der Wärmeplanung fordern, stehen die Chancen gut, dass die Kommune darauf eingeht. Ein Verweis auf anstehende Kommunal- oder Bürgermeisterwahlen, ein Vorsprechen bei den Ortsgruppen der Parteien und die ein oder andere Demonstration vor einem Rathaus verleihen der Forderung genügend Nachdruck, sollte die Kommune abwimmeln.
Was kann ich als Einzelperson tun?
Wenn du als Einzelperson an der Öffentlichkeitsbeteiligung zur kommunalen Wärmeplanung interessiert bist oder einfach nur wissen willst, was möglicherweise auf dich zukommt, kannst du wie folgt vorgehen.
- Herausfinden, ob die kommunale Wärmeplanung in der eigenen Kommune schon begonnen hat.
- Wenn ja, dann herausfinden, in welcher Phase man sich gerade befindet.
- Wenn nein, dann herausfinden, ob es Informationen darüber gibt, wer bereits organisiert ist.
- Als Nächstes herausfinden, ob es bereits Informationsveranstaltungen zur Wärmeplanung in der Kommune gibt. Dort treffen Interessierte/Betroffene aufeinander.
- Vielleicht gibt es schon Stellungnahmen von Mieter*innenvereinen oder anderen Vertretungen?
- Abgeordnete aus dem eigenen Wahlkreis können auch bezüglich der Wärmeplanung angeschrieben werden.
Was können engagierte Vereine und Mieter*innenvertretungen tun?
Neben den zuvor genannten Schritten, die auch für die organisierte Zivilgesellschaft gelten, ist es vor allem sinnvoll, sich mit anderen Organisationen zusammenzuschließen und zu evaluieren, welche Art der Beteiligung in der eigenen Kommune eingefordert werden soll. Je nach Gegebenheiten in der Kommune können sich die Voraussetzungen komplett anders gestalten. Wichtig ist es, die planungsverantwortliche Stelle nicht im Vorhinein als Gegner anzusehen, sondern freundlich und unterstützend um mehr Beteiligung zu bitten. Das Werben mit Expertenswissen in den eigenen Reihen und das Angebot von ersten gemeinsamen Gesprächsterminen können die planungsverantwortliche Stelle davon überzeugen, dass eine Zusammenarbeit gewinnbringend ist. Unser Leitfaden zeigt zahlreiche Beteiligungsmöglichkeiten auf, die der Kommune angeboten werden können, um Transparenz bzgl. der Wärmeplanung für Bürger*innen herzustellen.
Sollte die Kommune nicht gewillt sein, informelle Beteiligung zuzulassen, gibt es trotzdem zahlreiche Möglichkeiten, Bürger*innen zu informieren und auch ohne die Kommune Druck auf die Wärmeplanung aufzubauen. Das genaue Vorgehen wird im Leitfaden aufgeschlüsselt. Wir wünschen viel Erfolg bei der Beteiligung!
Zum Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung in der kommunalen Wärmewende:
- Übersicht: https://www.rosalux.de/publikation/id/54559/oeffentlichkeitsbeteiligung-bei-der-kommunalen-waermeplanung
- Kurz & Bündig: https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/kurz_buendig/kurz-und-buendig_W%C3%A4rmeplanung_01-26_4_Barrierefrei.pdf
- Checkliste Wärmeplanung: https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/kurz_buendig/kurz-und-buendig_W%C3%A4rmeplanung_01-26_Checkliste_Barrierefrei.pdf
- Gesamter Leitfaden: https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/kurz_buendig/Papers_Leitfaden_W%C3%A4rmeplanung_2-26_Barrierefrei.pdf


