Das Recht auf Beteiligung
Tagtäglich werden in Deutschland Vorhaben genehmigt, die Auswirkungen auf Natur- und Umwelt haben. Das sind zum Beispiel der Bau von Tierhaltungsanlagen, Kraftwerken oder Autobahnen, oder auch Beschlüsse und Änderungen von Plänen wie den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen in Gemeinden. Für diese Vorhaben gelten besondere Rechte, damit sich Bürgerinnen und Bürger daran beteiligen können.
Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung wird dabei die Gelegenheit gegeben, sich zu diesen Vorhaben mündlich und/oder schriftlich zu äußern und dabei Änderungs- und Verbesserungsvorschläge sowie generelle Vorbehalte vorzubringen. Grundsätzlich wird die Öffentlichkeitsbeteiligung dabei unterscheiden in eine formelle, durch das Gesetz vorgeschriebene Beteiligung und eine informelle, ergänzende Beteiligung.
Die Gesetze zur formellen Beteiligung gehen in Deutschland maßgeblich auf die Aarhus-Konvention und die Umsetzung von EU-Richtlinien zurück und sind unter anderem im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgelegt. Dort ist z.B. die Auslegung von (Planungs-)Unterlagen mit einer anschließenden Stellungnahmemöglichkeit für die Öffentlichkeit und einem darauffolgenden Erörterungstermin zur Diskussion der Stellungnahmen vorgesehen.
Unsere Arbeit in diesem Themengebiet
Das UfU arbeitet auf vielen Ebenen zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung. In verschiedenen Projekten informiert das UfU sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene Umwelt- und Naturschutzverbände sowie Bürger*innen über ihre Beteiligungsrechte und wirkt darauf hin, die Möglichkeiten zur Wahrnehmung dieser Rechte, etwa durch digitale Beteiligungsmöglichkeiten, zu erleichtern. Darüber hinaus forscht das UfU zu unterschiedlichen Fragestellungen in diesem Themenbereich und betreibt beispielsweise ein Monitoring sowie eine Evaluation der Öffentlichkeitsbeteiligung in Deutschland. Aufgrund dieser vielfältigen Wissensbasis übernimmt das UfU auch beratende Funktionen und erarbeitet etwa Empfehlungen zur Gestaltung und Verbesserung von Öffentlichkeitsbeteiligungsprozessen in verschiedenen Kontexten.
Ansprechpartner

Franziska Sperfeld
Fachgebiet: Umweltrecht & Partizipation
Dipl. Umweltwissenschaftlerin
Fachgebietsleiterin
Telefon: +4930 4284 993 31
E-Mail: franziska.sperfeld@ufu.de
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