18. Juli 2023

25 Jahre Aarhus-Konvention – UfU fordert moderne Standards in der Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Aarhus-Konvention, die die Rechte der Öffentlichkeit und Umweltorganisationen im Natur- und Umweltschutz gewährleistet, formulieren Umweltverbände, mit Unterstützung des UfU, einen Gesetzentwurf für eine zeitgemäße Einbeziehung der Bevölkerung.

Die Aarhus-Konvention garantiert Bürger*innen und Verbänden das Recht auf Information, Beteiligung und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Vor 25 Jahren unterzeichnet ist sie die wichtigste Grundlage, um die Beteiligung der Zivilbevölkerung in Infrastrukturverfahren zu gewährleisten. Durch die Digitalisierung bedürfen die in nationales Recht umgewandelten Regelungen einer Modernisierung.

In einem Gesetzesvorschlag von Nabu und BUND, erstellt durch das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU), präsentieren Umweltverbände ihre Vorschläge zu einem modernen Beteiligungsgesetz. Hintergrund ist ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums, der zwar ebenfalls eine Modernisierung der Beteiligungsgesetzgebung plant, den Verbänden aber nicht ambitioniert genug ist. Dr. Michael Zschiesche, Geschäftsführer vom UfU: „Wir begrüßen den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums. Leider bleibt dieser jedoch hinter den Anforderungen in Bezug auf Nutzerfreundlichkeit der Informationen, Moderation und niedrigschwelligem Zugang zu Erörterungsterminen auf. Hier fehlen uns die Ambitionen, die digitale Beteiligung heute schon ermöglicht.“

Tatsächlich herrscht in der Bereitstellung von Informationen Wildwuchs. In den zuständigen UVP-Portalen werden Informationen von Behörden teilweise derart kryptisch benannt und unsortiert in großer Anzahl hochgeladen, dass der einfache Zugang zu wichtigen Informationen für die Zivilgesellschaft nicht gegeben ist. Auch Onlinekonsultationen und andere Beteiligungsformate sind bisher nur mit einigen Hürden zu erreichen.

Die Beteiligung der Zivilgesellschaft an Infrastrukturprojekten ist von zentraler Bedeutung, gerade wenn diese großflächig sind (z.B. Windkraftanlagen), um in der Bevölkerung Akzeptanz für die Projekte herzustellen. Eine kürzlich durchgeführte Studie vom UfU, Öko-Institut und der Leuphana Universität bestätigt die positiven Effekte der Beteiligung auf die Qualität im Umweltschutz und die Akzeptanz der Infrastrukturprojekte.

Die Aarhus-Konvention, vor 25 Jahren von 35 Vertragsstaaten unterzeichnet, stellt einen einzigartigen Paradigmenwechsel dar, indem sie die Bürgerbeteiligung in den Mittelpunkt der Umweltpolitik stellt. Das Recht auf Information, Beteiligung und der Zugang zu Gerichten wird mit diesem völkerrechtlichen Vertrag bindend und ermöglicht Bürger*innen und Umweltorganisationen fortan, Informationen über die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften zu erhalten und die Rechte von Natur und Umwelt notfalls nötig vor Gericht einzuklagen. Die Aarhus-Konvention ist damit eine der wichtigsten Grundlagen für die Arbeit von Umweltorganisationen, insbesondere in den Bereichen Umweltrecht und Partizipation.

Das Unabhängige Institut für Umweltfragen ist ein wissenschaftliches Institut und eine Bürgerorganisation mit dem Anliegen, bürgernah und zeitkritisch die umweltpolitische Entwicklung schwerpunktmäßig in den neuen Bundesländern zu analysieren und zu befördern. Weitere Informationen zum UfU sind unter https://www.ufu.de zu finden.

Ansprechpartner für diesen Themenkomplex ist Dr. Michael Zschiesche (michael.zschiesche@ufu.de).
Presseanfragen bitte an Jonas Rüffer (jonas.rueffer@ufu.de) senden.

UfU.de | Mastodon | Twitter | Instagram | UfU-Newsletter | UfU-Presseverteiler