Warum sind Umweltinformationen wichtig?
Ein effektiver Klima- und Umweltschutz kann nur gelingen, wenn wir über fundiertes und objektives Wissen über unsere Umwelt verfügen. Denn nur dadurch ist es für Bürgerinnen und Bürgern sowie Umweltverbände möglich, sich effektiv in die Öffentlichkeitsbeteiligung von umweltrelevanten Entscheidungsprozessen einzubringen und ihre Rechte einzufordern. Ein ungehinderter Zugang zu Umweltinformationen ist ein wesentlicher Baustein für eine demokratische, transparente und bürger*innenfreundliche Umweltverwaltung. Das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) ist seit mehr als 20 Jahren und seine Neufassung seit mehr als zehn Jahren in Kraft. Mit ihm setzt Deutschland auf Bundesebene die entsprechenden Vorgaben der Aarhus Konvention und der Umweltinformationsrichtlinie der EU um.
Der Zugang zu Umweltinformationen
Die konkrete Umsetzung der Vorgaben aus dem Umweltinformationsgesetzt wird jedoch vielfältig gestaltet und häufig erfolgt der tatsächliche Zugang zu Umweltinformationen nicht so effektiv wie er sein könnte bzw. sollte. Die Hürden sind dabei mal mehr, mal weniger evident, weshalb ein Schwerpunkt unserer Projekte auf einer interdisziplinären Evaluation des Zugangs zu Umweltinformationen liegt. Entsprechende Analysen und Auswertungen nehmen wir sowohl auf nationaler als auf internationaler Ebene vor.
Unsere Projekte ermöglichen es, die konkreten Probleme zu identifizieren und zu überwinden. Aufbauend auf den Ergebnissen wird ein Diskurs zwischen Behörden, Umweltaktivist*innen, Journalist*innen und anderen Interessenvertreter*innen initiiert.
Die Rolle der Digitalisierung bei Umweltinformationen
Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die Digitalisierung. Nicht zuletzt die Covid-19-Pandemie hat verdeutlicht, wie wichtig die digitale Verfügbarkeit von Informationen ist. Der Zugang zu Umweltinformationen ist in Deutschland allerdings in hohem Maße zersplittert und wird nur teilweise digital zur Verfügung gestellt. Lediglich bei Planungs- und Zulassungsverfahren besteht seit 2018 eine gesetzliche Verpflichtung, diese im Internet öffentlich bekannt zu machen. Die Europäische Kommission hat diese Zersplitterung bemängelt und angeregt, einen zentralen nationalen Zugang zu Umweltinformationen einzurichten, soweit dies machbar sei.
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Ansprechpartner

Tom Witschas
Umweltrecht & Partizipation
Volljurist (Ass. iur.)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Telefon: +49 (0) 304284993 35
E-Mail: tom.witschas@ufu.de
Publikationen
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