Datennutzungskonzept und Dateninfrastruktur für sozial- und naturwissenschaftliche Datenbestände des Umweltbundesamtes

Das Umweltbundesamt ist die zentrale Umweltbehörde des Bundes und zugleich eine Forschungseinrichtung. Es berät die Politik, informiert die Öffentlichkeit, arbeitet mit Bundes- und Landesbehörden sowie internationalen Einrichtungen und betreibt wissenschaftliche Forschung zu umweltrechtlichen Fragestellungen. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben erhebt und verarbeitet das Umweltbundesamt eine Vielzahl von Daten aus unterschiedlichen Quellen: Es erhebt und analysiert selbst Umweltdaten, vergibt Forschungsaufträge an Wissenschaftler*innen und Forschungsinstitute wie das UfU und erhält und verarbeitet Daten von unterschiedlichen Behörden auf Bundes- und Landesebene. Auch die Art der Daten ist vielfältig und umfasst Messdaten, Dokumente, Statistiken, Bilder usw.

Der beim Umweltbundesamt vorhandenen Datenbestände sind von hohem Wert – sowohl für die (wissenschaftliche) Arbeit des Instituts selbst als auch für Wissenschaftler*innen und Bürger*innen, die sich mit Umweltthemen auseinandersetzen. Allerdings kann dieser Wert nur dann voll realisiert werden, wenn die Daten des Umweltbundesamtes für dessen Mitarbeiter und Externe gut auffindbar und aufbereitet sind. Daher empfahl der Wissenschaftsrat in seiner Stellungnahme zum Umweltbundesamt aus dem Jahr 2015: „Als Bestandteil einer Forschungsstrategie ist die Erarbeitung eines Datennutzungskonzeptes notwendig, das auch die Möglichkeiten zur systematischen Datennutzung durch externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einbezieht.“ Eben dies ist die Aufgabe des vorliegenden Forschungsprojekts.

Als Unterauftragnehmer ist das UfU mit der Begutachtung und mit Entwicklung eines Datennutzungskonzepts einhergehenden rechtlichen Fragen befasst. Denn die Verwaltung sowie interne und externe Bereitstellung und Nutzung von Daten wirft eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen auf. Bei der Nutzung und Weitergabe von Datenbeständen müssen insbesondere datenschutz- und urheberrechtliche Anforderungen beachtet werden. Daneben bestehen aber auch Veröffentlichungspflichten sowie Pflichten zur Herausgabe von Daten (Open Data und Informationsfreiheitsrecht). Daher ist sicherzustellen, dass die jeweiligen rechtlichen Anforderungen bei der Entwicklung des Datennutzungskonzepts und seiner späteren Umsetzung beachtet werden. Ein Fokus liegt dabei auf der Festlegung von Nutzungsklassen und Lizenztypen.

Das Projekt wird von dem Umweltbundesamt aus dem Ressortforschungsplan des Bundesumweltministeriums finanziert.

Laufzeit
12/2019 – 12/2022

Kooperationspartner
con terra GmbH
hrd.consulting

Gefördert durch:
Umweltbundesamt

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Kontakt
Tom Grünberger (geb. Witschas)