12. Juli 2021

Welche Möglichkeiten gibt es, sich auf EU-Ebene für den Umweltschutz einzusetzen und Einfluss auf Umweltpolitik sowie relevante Rechtssetzungsprozesse zu nehmen? Vier neue Kurzfilme des UfU erklären die Bedeutung der Aarhus-Konvention und deine Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte auf EU-Ebene.

 

Die Aarhus-Konvention: Ein umweltvölkerrechtlicher Vertrag, der die Zivilgesellschafft im Umweltbereich stärken und die Möglichkeit der Beteiligung schaffen soll. Die Aarhus Konvention ist der erste umweltvölkerrechtliche Vertrag, der internationale Mindeststandards für den Zugang aller Menschen zu Umweltinformationen setzt, die Beteiligung an umweltrelevanten Entscheidungen regelt und den Zugang zu Gerichten bei Umweltbelangen verankert. Wie das funktioniert hat das UfU versucht in Kurzfilmen verständlich zu machen.

Die ersten beiden Filme sind inzwischen online und führen in das Thema ein und gehen der Frage nach, was man unter Umweltinformationen versteht und wie man sie von EU-Organen, also z.B. von der Europäischen Kommission bekommt.

Die Aarhus-Konvention auf EU-Ebene 1: Einführung

https://www.youtube.com/watch?v=gusgm1o5szw

Die Aarhus-Konvention auf EU-Ebene 2: Informationszugang

https://www.youtube.com/watch?v=gSb6HsUOsF0

Zwei weitere Kurzfilme, die die Beteiligungsmöglichkeiten und Klagrechte auf EU-Ebene erklären, werden im Herbst folgen.