12. September 2022

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“ des Deutschen Naturschutzring (DNR) und des Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V.

Das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) hat gemeinsam mit dem Deutschen Naturschutzring (DNR) den neuen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz untersucht. Der Referentenentwurf mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“ hat zum Ziel, wichtige Infrastrukturmaßnahmen wie beispielsweise den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland zu beschleunigen, ohne den Rechtsschutz einzuschränken.

Leider weißt der Gesetzesentwurf erhebliche Mängel auf. Die Novelle ist mit zwingenden verfassungs-, völker- und unionsrechtlichen Vorgaben nicht zu vereinbaren. Besonders zu kritisieren ist die fast vollständige Abschaffung des einstweiligen Rechtsschutzes. Damit können große Infrastrukturvorhaben durchgeführt werden, auch wenn ein Gericht die Genehmigung des Vorhabens für rechtswidrig hält. Dies bedeutet nicht nur eine große Beschneidung von Bürgerrechten, sondern ist insofern problematisch, dass die Novelle nicht nur Infrastrukturvorhaben im Bereich erneuerbarer Energien umfasst, sondern eine Vielzahl bedeutender Infrastrukturvorhaben wie zum Beispiel Autobahnen, Flughäfen, fossile Kraftwerke, LNG-Terminals und Mülldeponien.

In der Stellungnahme beziehen wir uns ausführlich auf:

  • Verstoß gegen Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz
  • Verstoß gegen Unions- und Völkerrecht

und stellen Alternativen vor.

Stellungnahme zur VwGO-Novelle von UfU & DNR (PDF)