Verbandsklagen im Natur- und Umweltschutzrecht 2011 und 2012 unter Berücksichtigung der Entwicklung von 2007 bis 2010

Das UfU hat in einer neuen Studie im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zur Praxis der Verbandsklagen im Umwelt- und Naturschutzrecht die Zahl der in den Jahren 2011  und 2012 entschiedenen Fälle analysiert und mit den Daten aus früheren Erhebungen verglichen.

Umwelt- und Naturschutzverbände klagen in durchschnittlich 29 Fällen (Zeitraum 2007 bis 2012) pro Jahr vor deutschen Verwaltungsgerichten gegen Verletzungen des Umwelt- und Naturschutzrechts. Die Zahl der Fälle ist seit etwa 10 Jahren nahezu konstant. Das gilt trotz der seit Ende 2006 aufgrund von EU-Vorschriften (Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie) und der  völkerrechtlichen Aarhus-Konvention erweiterten Klagemöglichkeiten. Die Studie belegt, dass die Umweltverbände ihre Klagerechte nach wie vor sehr maßvoll nutzen. Von einer starken Ausweitung der Klagen, die insbesondere bei Infrastrukturprojekten befürchtet worden war, kann keine Rede sein.

Dr. Michael Zschiesche, Leiter des Fachgebiets Umweltrecht und Partizipation: „Umweltverbände überlegen sehr gezielt, bei welchen Fällen sie das Instrument der Verbandsklage nutzen. Vor allem die primären Verbände wie BUND und Nabu sind hierbei nach wie vor führend. Es gibt aber auch viele staatlich anerkannte Umweltorganisationen, die noch nie vor Gerichten geklagt haben.“

Auffallend an den Ergebnissen der Verbandsklagen ist ihre vergleichsweise hohe  Erfolgsquote. Sie beträgt im Zeitraum 2007 bis 2012 knapp 45% (gegenüber 40% von 2002 bis 2006). Die nach Klagegegenständen differenzierende Auswertung der Fälle zeigt, dass die Erfolgsquote in allen untersuchten Bereichen (Planfeststellungen für Infrastrukturvorhaben, Befreiungen von Verboten z.B. in Naturschutzgebieten, Klagen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz z.B. gegen Kraftwerke oder Abfallanlagen sowie sonstige Klagen z.B. zum Schutz von Alleen) relativ hoch ist.

Prof. Dr. Alexander Schmidt, Fachhochschule Anhalt: „Die Umweltverbände sondieren sehr genau, ob die Entscheidung einer Behörde tatsächlich gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen. Nur wenn ausreichend Anhaltspunkte hierfür vorliegen, gehen sie in eine gerichtliche Auseinandersetzung. Die hohe Erfolgsquote spricht auch für die erreichte Professionalität der deutschen Umweltverbände.“

Laufzeit
01/2013 – 12/2013

Kooperationspartner
Prof. Dr. Alexander Schmidt, Fachhochschule Anhalt

Gefördert durch
Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Kontakt
Dr. Michael Zschiesche