UfU-Informationen | Ausgabe 15 – Mai 2026 | Jonas Rüffer

Wer schmeißt denn da mit Lehm?

Einem russischen Oligarchen missfällt die Berichterstattung des UfU

Das Beste kommt zum Schluss

Aus gegebenem Anlass möchten wir unseren lieben Leser*innen und Mitgliedern nicht vorenthalten, welche seltsame Post das UfU letztens erhalten hat.

Die Vorgeschichte

Im Juli 2023 wurde die UfU-Informationen Nummer 9 veröffentlicht. Mit dem Titel „Gerechtigkeit & Umwelt“ widmete sich die Ausgabe unter anderem den klimaethischen Prinzipien zu den Kosten der Umweltrettung und der Thematik der Umweltgerechtigkeit. Ein weiterer, in dieser Ausgabe enthaltener Text erregte nun jedoch die Aufmerksamkeit eines russischen Oligarchen.

Mit dem Titel „Reiche Menschen müssen den Planeten retten – Ein Plädoyer für mehr Steuern und Verbote“ machte ein Artikel in den UfU-Informationen darauf aufmerksam, dass insbesondere die wohlhabendsten Menschen der Welt einen vielfach höheren CO₂-Fußabdruck haben, als der Rest der Weltbevölkerung.

Diese an und für sich nicht neue Information wurde in dem ausführlichen Artikel von mehreren Seiten beleuchtet und mit der ungleichen Vermögensverteilung in Deutschland und der Welt ins Verhältnis gesetzt. Fazit: Es sind vorwiegend besonders vermögende Menschen, die das einem Durchschnittsmenschen verfügbare CO₂-Budget um ein Vielfaches sprengen. Durch extravagante Fortbewegungsmittel, Investitionen und luxuriösen Konsum. Der Artikel evaluiert, warum wir mit dem alleinigen Fokus auf eigenverantwortlichen Konsum und Selbstbegrenzung nicht weiterkommen, sondern regulatorische Maßnahmen ergreifen müssen, wenn wir ausufernde CO₂-Emissionen bestimmter Schichten begrenzen möchten.

Zur Unterstützung der Argumentation, dass es primär die oberen Bevölkerungsschichten sind, welche besonders viel CO₂ durch Konsum und Investitionen emittieren, wurde eine Studie herangezogen: Barros, Wilk (2021): The outsized carbon footprints of the super-rich. Erschienen ist diese Studie in „Sustainability, Science, Practice and Policy, Vol. 17, N0. 1, Seiten 316-322. Die Studie berechnet die geschätzten CO₂-Emissionen von 20 Milliardären im Jahr 2018 und listet dabei die Gesamtemissionen sowie die Aufteilung auf Kategorien wie Immobilien, Transport und Jachten auf. Letztere sind besonders verschwenderische Fortbewegungsmittel, die CO₂-Emissionen sondergleichen in die Luft pumpen. Unter den in der Studie gelisteten Milliardären findet sich auch der russische Oligarch Roman Arkadjewitsch Abramowitsch.

Der Oligarch

Roman Abramowitsch, der den meisten Menschen als ehemaliger Inhaber des FC Chelsea bekannt ist, wurde am 4. Oktober 1966 in Saratow in der RSFSR geboren. Die RSFSR war die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik und eine der Unionsrepubliken der Sowjetunion. Als Mensch jüdischer Herkunft hält Abramowitsch neben der russischen auch noch die israelische und die portugiesische Staatsbürgerschaft.

Woher sein Reichtum genau stammt, ist immer wieder Teil von Spekulationen. Fest steht jedoch, dass Abramowitsch einen Großteil seines Vermögens in der ersten Privatisierungswelle nach dem Zerfall der Sowjetunion erwirtschaftete. Der russische Staat verkaufte in den 90ern und Präsident Boris Jelzin bei zahlreichen Auktionsverkäufen Anteile an staatlichen Unternehmen gegen Kredite für diese Unternehmen. Würden die Kredite nicht rechtzeitig zurückgezahlt, gingen die Anteile an den Kreditgeber über. Das Programm nannte sich Loans for Shares. Bei diesen Auktionen soll es immer wieder zu Absprachen zwischen den wenigen finanzstarken Bietenden gekommen sein, sodass Anteile für weit weniger als ihren eigentlichen Wert verkauft wurden. So erhielten gut vernetzte Insider in den Loans-for-Shares-Programmen Anteile an Staatskonzernen im Öl-, Gas- und Metallgeschäft, die teilweise extrem unterbewertet waren. Mit seinen Anteilen verdiente Abramowitsch später ein Vermögen. Im Jahr 2005 verkaufte er seine Anteile aus dem sogenannten Sibneft-Deal für 13 Milliarden US-Dollar an Gazprom.

Abramowitsch war und ist immer eng mit der russischen Politik verflochten. Er war von 2000 bis Juli 2008 Gouverneur in der russischen Region Tschukotka. Dementsprechend werden ihm gute Verbindungen zu Jelzin und auch zu Wladimir Putin nachgesagt. Heute ist Abramowitsch vor allem Aktionär des internationalen Stahlkonzerns Evraz. Der Konzern mit Sitz in London gilt als einer der größten Stahlproduzenten in Russland. Inzwischen ist das Unternehmen jedoch mit Sanktionen belegt und der Handel seiner Aktien an der Börse ausgesetzt, da es Hinweise darauf gibt, dass Evraz Stahl für russische Panzer und andere Rüstungsgüter liefert, die gegen die Ukraine eingesetzt werden. Abramowitsch ist ebenfalls mit Sanktionen belegt. Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine sind die Vermögenswerte von Abramowitsch in der EU eingefroren und er hat ein Einreiseverbot für das Vereinigte Königreich und die EU [1]. Letzteres ist eine komplizierte Angelegenheit, da Abramowitsch die portugiesische Staatsbürgerschaft besitzt.

Die Jacht

Eclipse. So heißt eine 162,5 Meter lange Luxusjacht, welche von der Hamburger Werft Blohm+Voss gebaut wurde. Für wen? Genau diese Frage wird nun wieder diskutiert. Denn bei der Eclipse handelt es sich nicht um eine herkömmliche Jacht. Laut dem Online-Magazin Superyacht Fan, das seinen Sitz auf den Komoren hat und auch eine umfangreiche Eigentümerdatenbank betreibt, handelt es sich um die ehemals größte Superjacht der Welt [2].

Ihr Wert wird zwischen 800 Millionen und 1,5 Milliarden US-Dollar geschätzt. Die Jacht soll über zwei Hubschrauberlandeplätze, einen Swimming-Pool, und Platz für ein Mini-U-Boot verfügen. Unter Milliardären scheint es inzwischen eine Art Sport zu sein, sich darin zu messen, wer die größere, luxuriösere, teurere oder technisch aufwendigere Jacht in Auftrag gegeben hat. Jeff Bezos, Mark, Zuckerberg, Bill Gates – sie alle haben Superyachten. Logisch, dass sich also nicht nur Yachtfans dafür interessieren, welcher Milliardär sich ein solches Gefährt bauen ließ. Und so ergibt die Internetrecherche immer wieder dasselbe Ergebnis. Nahezu jede Quelle, die Zeit, die TAZ, die Welt, der Spiegel, die oben zitierte Studie und auch das Magazin Superyacht Fan mit seiner Eigentümerdatenbank, behauptet, dass die Jacht dem eben beschriebenen russischen Milliardär Roman Abramowitsch gehöre. Wir formulieren hier bewusst im Konjunktiv. Denn dies stimme, so sein Anwalt Joachim Steinhöfel, überhaupt nicht. Herr Abramowitsch ist nach Aussagen Steinhöfels nicht Eigentümer der Jacht. Wer anderes behauptet, der bekommt Post von Steinhöfel. Keinen freundlichen Brief mit Bitte um Korrektur. Keinen Hinweis auf vermeintlich unterlaufene Fehler. Sondern ein Anwaltsschreiben mit vorgefertigter Unterlassungserklärung, Androhung des Rechtsweges, wenn nicht unterschrieben wird, und der Aufforderung, die bereits entstandenen Anwaltskosten zu tragen. So auch das UfU.

Der Anwalt und die Abmahnung

Joachim Steinhöfel ist in der Anwaltsszene nicht unbekannt. Er gilt als Medien- und Wettbewerbsrechtler, der nicht gerne kleinbeigibt und auch im Namen der Meinungsfreiheit gerne vor Gericht zieht. Auf seiner Webseite wirbt Steinhöfel mit Presseaussagen über ihn als Anwalt:

„Und immer vorneweg: Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel. Dessen Kanzlei schießt mit allem, was das Gesetz an Munition hergibt.“ (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 05.11.2006)3
Steinhöfel vertritt immer mal wieder prominente Mandanten oder prominente Fälle. Er zog etwas gegen Facebook und das Löschen von Nutzerkommentaren ins Feld. Zu den bestätigten prominenten Mandanten von Steinhöfel gehören laut Zeitungsberichten neben Abramowitsch auch Julian Reichelt und Tichys Einblick [4,5]

Nun muss man einem Anwalt nicht unbedingt vorwerfen, welche Mandate er annimmt. Es gehört zum Rechtsstaatsprinzip, dass jeder Mensch ein Recht auf einen Anwalt hat, auch die, die einem selbst nicht passen. Man kann jedoch die Art und Weise, wie eine Anwaltskanzlei agiert, kritisieren. Man kann es beispielsweise für überzogen halten, dass unsere damalige Aussage, eine Superyacht gehöre einem Milliardär, einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten eben dieses Milliardärs mit Streitwert von 15.000 EUR gleichkommt. Und selbst wenn man akzeptiert, dass Herr Abramowitsch hier im Recht ist und von uns zurecht fordern kann, die Aussage zu revidieren, ist eine mitgelieferte umfassende Unterlassungserklärung mit Ankündigung der Rechtswegausschöpfung bei Nichtunterzeichnung eine ziemliche Eskalation. Die Kirsche auf der Torte stellt allerdings die Fristsetzung von drei Werktagen dar. Eine derart kurze Fristsetzung ist nicht nur eine Frechheit, sondern dient auch dazu, das Gegenüber unter Druck zu setzen. Für einen gemeinnützigen Verein, welcher keinen eigenen Anwalt und keine Rechtsabteilung im Haus hat, bedeuten solch kurze Fristsetzungen, dass im Grunde alles stehen und liegen gelassen werden muss und sich sofort um den Sachverhalt gekümmert werden muss. Auch wenn Herr Steinhöfel eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Herrn Abramowitsch beklagt, so handelt es sich unserer Meinung nach nicht um eine Dringlichkeit, die eine solch kurze Fristsetzung rechtfertigen würde. Der Artikel ist, mit Verlaub, vor zwei Jahren in den UfU-Informationen erschienen und nicht am Vorabend in der Tagesschau gesendet worden.

Beigefügt wurde neben der Unterlassungserklärung auch die Aufforderung, die bereits entstandenen anwaltlichen Kosten zu tragen. Friss oder stirb. Entweder wir unterschreiben innerhalb von drei Tagen oder man sieht sich vor Gericht wieder. Zu guter Letzt enthielt die beigefügte Unterlassungserklärung ebenfalls die Einwilligung, dass wir den in der Studie errechneten CO₂‑Ausstoß von Herrn Abramowitsch nicht mehr erwähnen. Eine Forderung, der wir uns als gemeinnütziges Umweltinstitut auf keinen Fall beugen können. Es ist unsere Aufgabe, den Klimawandel zu bekämpfen und exorbitante Verbräuche da zu benennen, wo sie entstehen. Seien es Konzerne, Staaten oder Einzelpersonen.

Der Witz an der Geschichte: Wir haben nie behauptet, dass Abramowitsch Eigentümer der Eclipse ist. Wir haben lediglich von Besitz gesprochen. Ein feiner, aber rechtlich bedeutender Unterschied. Beispiel: Als Mieter einer Wohnung, besitzen sie diese. Eigentümer ist der Vermieter. Sollte Herr Abramowitsch also gelegentlich mal mit der Eclipse über die Meere geschippert sein, war er rechtlich gesehen in dieser Zeit Besitzer der Jacht.

Quellen aus dem Artikel zu Roman Abramowitsch

  1. European Commission (2025): EU sanctions tracker, Roman Arkadyevich ABRAMOVICH, https://data.europa.eu/apps/eusanctionstracker/subjects/137652
  2. Superyacht Fan (2025): Erleben Sie die Majestät von Eclipse Yacht: Eine der größten Superyachten der Welt, https://www.superyachtfan.com/de/yacht/eclipse/
  3. Rechtsanwälte Steinhöfel, https://www.steinhoefel.de/
  4. FAZ (2020): Tichy siegt gegen „Correctiv“ vor Gericht, https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/tichy-siegt-gegen-recherchegruppe-correctiv-vor-gericht-16789353.html
  5. Süddeutsche Zeitung (2025): Verfahren gegen Julian Reichelt wegen Volksverhetzung eingestellt, https://www.sueddeutsche.de/medien/verfahren-julian-reichelt-nius-ermittlung-volksverhetzung-li.3332518