Beschleunigung ermöglichen, Umweltstandards und Beteiligungsrechte sichern – für ein modernes und zukunftsfähiges Umweltrecht auf dem Weg zur Klimaneutralität

Die Dringlichkeit, aufgrund des notwendigen Klimaschutzes eine grundlegende gesellschaftliche Transformation einzuleiten, stellt auch die Rechtsgrundlagen in Deutschland, der EU und weltweit vor enorme Herausforderungen. Durch den Ukrainekrieg sind zusätzliche und äußerst kurzfristige, gesellschaftliche und rechtliche Umbaumaßnahmen erforderlich geworden.

Die Bundesregierung versucht daher mit verschiedenen Gesetzesinitiativen diese Transformation zu beschleunigen. Bereits im ersten Halbjahr 2022 erfolgten mit den sogenannten Oster- und Sommerpaketen Paradigmenwechsel in Bezug auf die Berücksichtigung der europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Beteiligungsrechte und des Rechtsschutzes, u. a. mit Änderungen des Bundesnaturschutz- und Raumordnungsgesetzes und mit Erlass des Wind-an-Land-Gesetzes und des LNG-Beschleunigungsgesetzes. Obwohl diese Gesetzesvorhaben weitreichende Änderungen im Bereich des Umweltrechtes vorgenommen haben, wiesen die vorbereitenden Eckpunktepapiere und Gesetzesentwürfe extrem kurze Beteiligungsfristen für die Öffentlichkeit auf.

Auch im Herbst 2022 werden zahlreiche weitere Beschleunigungsgesetze mit heißer Nadel gestrickt, exemplarisch genannt sei die Ausweistung der Legalplanung für große Infrastrukturvorhaben, die Aufnahme einer Staatszielbestimmung Infrastruktur in das Grundgesetz, Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung, insbesondere im Eilrechtsschutz (siehe die gemeinsame Stellungnahme von DNR und UfU) und die Einführung von Go-To-Gebieten sowie Genehmigungsfiktionen, die in Eckpunkten bereits im Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode niedergeschrieben sind. Aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes ist daher eine intensive und frühzeitige Einflussnahme auf die laufenden, äußerst kurzfristigen Prozesse notwendig, um umweltrechtlich fragwürdige Entwicklungen sowie ökologisch kontraproduktive Präzedenzfälle zu verhindern.

Ziel dieses Projektes ist die Sicherung effektiver Teilhabe an den weitreichenden Gesetzesinitiativen der Bundesregierung sowie der EU, wozu wir die Sicherung des direkten Austauschs zwischen Ministerien, Parlament und Umweltverbänden zählen. Dabei sollen Strategien und Reaktionen zur Verhinderung einer drohenden Absenkung umweltrechtlicher Standards im Zuge der Beschleunigungsinitiativen entwickelt werden.

Um dies zu erreichen, tauscht sich unter Leitung des UfU regelmäßig eine Gruppe von Umweltrechtsexperten* der Naturschutzverbände DNR, NABU, BUND und DUH im mit den Rechtsreferaten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) über beschleunigungsrelevante Fragen und Fragen der Umsetzung des Unionsrechts in Deutschland, insbesondere zu der REPowerEU Initiative, aus. Zudem finden Austauschveranstaltungen mit Vertretern weiterer Ressorts, insbesondere des Bundesjustizministeriums, des Bundesverkehrsministeriums und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen statt. Neben den bereits erwähnten Ad-Hoc-Papieren wird ein Workshop mit Vertretern von Umweltverbänden, Umweltanwälten und Vertretern des BMUV Ende 2022 durchgeführt werden. Ferner ist ein parlamentarisches Frühstück geplant.

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.