Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Argumenten und Positionen zur Umweltverbandsklage, zugleich ein rechtsvergleichender Beitrag zur weiteren Diskussion des Verbandsrechtsschutzes im Umweltbereich

Umfang und Anwendungsbereich der Umweltverbandsklage in Deutschland werden durch europa- und völkerrechtliche Vorgaben geprägt. Deutschland hat sich durch Unterzeichnung der Aarhus Konvention (AK) zur Umsetzung der dort gewährten Rechtsschutz- und Partizipationsgarantien verpflichtet. Die Umsetzung dieser völkerrechtlichen Verpflichtungen in das nationale Recht ist noch nicht abgeschlossen. Zum einen ist teilweise noch ungeklärt, wie die völkerrechtlichen Verpflichtungen zu verstehen sind. Zum anderen muss die Zielstellung, den Vollzug des Umweltrechts durch erweiterte Klagerechte zu verbessern, mit dem deutschen System des Verwaltungsrechtsschutzes in Einklang gebracht werden.

Das Forschungsprojekt wird daher noch offene rechtswissenschaftliche Fragen für den Umsetzungsprozess der Aarhus-Konvention in Deutschland hinsichtlich des Zugangs zu Gericht, des Umfangs der gerichtlichen Kontrolle und zu Rechtsbehelfen von Individualklägern und Gemeinden in Deutschland analysieren und beantworten. Durch einen Rechtsvergleich mit Großbritannien, Frankreich, Italien, Schweden und Polen sollen Lösungsmöglichkeiten für die Umsetzung der Verpflichtungen aus der Aarhus-Konvention in Deutschland aufgezeigt werden.

Im Rahmen einer Konferenz mit Vertretern aus Behörden, Umweltverbänden, Vorhabenträgern sowie der Richter- und Anwaltschaft wird im Juli 2015 über erste Forschungsergebnisse berichtet und diskutiert werden. Ein Workshop mit Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten zur Vertiefung und Diskussion der Untersuchung folgt im März 2016.

Laufzeit
11/2014 – 10/2016

Gefördert durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)

und

Umweltbundesamt (UBA)

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Kontakt
Karl Stracke

Weitere Informationen
Veröffentlichung der Ergebnisse als UBA-Texte 99, Dessau 2017 (pdf-file, 390 Seiten):

Die Umweltverbandsklage in der rechtspolitischen Debatte