Analyse der Anwendung der Regelungen des UIG und Erschließung von Optimierungspotenzialen für einen ungehinderten und einfachen Zugang zu Umweltinformationen
Das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) ist seit mehr als 20 Jahren und seine Neufassung seit mehr als 10 Jahren in Kraft. Mit ihm setzt Deutschland auf Bundesebene die entsprechenden Vorgaben der Aarhus Konvention und der Umweltinformationsrichtlinie der EU um. Ein ungehinderter Zugang zu Umweltinformationen ist Voraussetzung für die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltrelevanten Entscheidungsprozessen und ein wesentlicher Baustein für eine transparente und bürgerfreundliche Umweltverwaltung.
Durch das Forschungsprojekt wird eine umfassende Evaluierung des UIG des Bundes angestrebt. Dabei wird zum einen evaluiert, ob die gesetzlichen Ziele des UIG, für einen freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen (passiver Zugang) und für eine aktive Verbreitung der Umweltinformationen (aktiver Zugang) zu sorgen, in der Praxis erreicht werden. Zum anderen werden die weiteren Folgen des Gesetzes in der Praxis untersucht. Eine umfassende rechtswissenschaftliche Untersuchung der offenen Rechtsfragen im Bereich des UIG rundet das Vorhaben ab.
Das Projekt zielt darauf ab, die Evaluation interdisziplinär zu gestalten: Die auf unterschiedlichen Perspektiven beruhenden Erkenntnisse einer sozialwissenschaftlichen und der rechtswissenschaftlichen Analyse sollen so gemeinsam eine möglichst umfassende Evaluierung des UIG garantieren. Dafür werden u.a. quantitative und qualitative Erhebungen durch eine sozialwissenschaftliche und rechtswissenschaftliche Auswertung ergangener Gerichtsentscheidungen, Akteurs-Workshops nach der Methodik von Fokusgruppen, standardisierten Fragebögen auf postalischem Wege oder online-Surveys sowie leitfadengestützte Telefoninterviews durchgeführt.
Im Rahmen einer Konferenz mit Vertretern der Rechts- und Sozialwissenschaftler, Praktikern aus Behörden von Bund und Ländern, Umweltverbänden, Bürgerinitiativen und Unternehmen sowie politischer Entscheidungsträger wird voraussichtlich Anfang 2018 über erste Forschungsergebnisse berichtet und diskutiert werden. Ein Workshop mit internationalen Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten zur Vertiefung und Diskussion der Untersuchung folgt im Spätsommer 2018.
Zur Studie geht’s Evaluation des Umweltinformationsgesetzes.
Laufzeit
10/2016 – 02/2020
Kooperationspartner
Prof. Dr. Dr. (hc.) Thomas Schomerus, Leuphana Universität Lüneburg
Prof. Dr. Christian Schrader, Hochschule Fulda
Dr. Kerstin Tews, Forschungszentrum Umweltpolitik, Freie Universität Berlin
Auftraggeber
Umweltbundesamt (UBA) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen des Umweltforschungsplans
Kontakt
Weitere Informationen
Bericht über die Tagung „Die Praxis und aktuelle Fragen des Umweltinformationsrechts“