Invasive Energiepflanzen in Sachsen-Anhalt?

Seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahre 2000 steigt die Nachfrage nach neuen ertragreichen Energiepflanzenarten in Deutschland. Dabei ist man auf der Suche nach schnell wachsenden, gering anfälligen und anspruchslosen Pflanzenarten. Dementsprechend werden zunehmend auch gebietsfremde Arten auf ihre Eignung als Energiepflanzen hin untersucht. Bereits heute werden nicht-heimische Arten wie Topinambur (Helianthus tuberosus), Chinaschilf (Miscanthus spec.) und Staudenknöterich (Fallopia „Igniscum“), die als invasiv gelten und sich in natürliche Habitate ausbreiten können, als Energiepflanze vertrieben.

Ziel des Projekts war es, die aktuelle Situation des Anbaus von potenziell invasiven Energiepflanzenarten in Sachsen-Anhalt, die involvierten Akteure und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu untersuchen.

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass gebietsfremde Energiepflanzen in Sachsen-Anhalt derzeit noch sehr selten angebaut werden. Die meisten Züchtungen (Ignicsum, Miscanthus, Topinambur, Sorghum) befinden sich noch in der Forschungsphase und erlangen nicht den Ertrag vom Mais. Deshalb werden sie von Landwirten kaum verwendet. Allerdings wird in Zukunft das Interesse an Alternativen zu Mais steigen, da die 2012 in Kraft getretene zusätzliche Novelle zum EEG fordert, dass nur dann Grund- und Rohstoffvergütungen bezahlt werden können, wenn nicht mehr als 60 Prozent Mais und Getreidekorn verwendet werden.

Brisant ist, dass es keine rechtlichen Grundlagen gibt, die die Ausbringung von gebietsfremden Energiepflanzen einschränken, da das Bundesnaturschutzgesetzt (§40) land- und forstwirtschaftliche Betriebe von dem Verbot der absichtlichen Ausbringung und Vermarktung von gebietsfremden Arten ausschließt. Somit ist es für zuständige Behörden (Landwirtschaftskammern) schwierig, den Energiepflanzenanbau von gebietsfremden Arten zu kontrollieren. Es besteht daher Handlungsbedarf für die Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen, um die Ausbringung von potentiell invasiven Energiepflanzenarten zu kontrollieren. Außerdem sollten Landwirtschaftsverbände und Landwirte von unabhängigen Institutionen informiert und beraten werden.

Laufzeit
06/2012-10/2012

Gefördert durch
Eigenprojekt des UfU e.V.

Kontakt
Katrin Schneider