UIG-Evaluation 2013: Die Praxis des Umweltinformationsrechts in Deutschland
Zum zweiten Mal nach 2008 hat das UfU eine breit angelegte Untersuchung nach der Methode der retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung zur Praxis des Umweltinformationsgesetzes durchgeführt. Die Themenpalette reichte von Artenschutz, Elektrosmog im öffentlichen Nahverkehr, Trinkwasserbelastung, kommunale Abfallverwertung, Kontaminationen der Lebensmittelkette bis zu Verkehrslärm. Die Anfragen richteten sich an alle Ebenen des Verwaltungsvollzugs und alle Bundesländer. In der Untersuchung sind 40 Bundesbehörden sowie 30 Landesbehörden bzw. Regierungsbezirke bundesweit angeschrieben worden. 59 Anfragen gingen an städtische informationspflichtige Stellen und 76 an private Stellen.
Die Ergebnisse der Studie sind ernüchternd. Während 2008 von 178 Anfragen etwa 40% der Anfragen vollständig beantwortet wurden, lag die Quote 2013 bei 205 Anfragen bei nur noch 24,3 %. In 3/4 der Fälle sind die Bürgeranfragen unbeantwortet oder unvollständig beantwortet geblieben. Das verweist auf ein starkes Vollzugsdefizit sowohl bei öffentlichen als auch bei privaten informationspflichtigen Stellen. In 55 Fällen erhielten die Antragsteller 2013 überhaupt keine Antworten. 51 der 205 Anfragen wurden abgelehnt, obwohl andere informationspflichtige Stellen, die die gleichen Fragen erhielten, sich ohne weiteres zuständig sahen.
Die Antwortqualität zwischen öffentlichen und privaten informationspflichtigen Stellen ist nahezu identisch. 50% der privaten Adressaten antworteten zumindest teilweise auf die gestellten Fragen während die Quote bei den öffentlichen Stellen bei 48 % lag.
Die Auswertung der Anfragen erfolgte nach vorher festgelegten verfahrensseitigen Kriterien wie Art der Rückmeldung sowie Beantwortung der Anfragen, Weiterleitung, Ablehnungsgründe, Rechtsmittelbelehrung u.a. Darüber hinaus wurden spezifische inhaltliche Aspekte der Einzelthemen analysiert.
18% der abgelehnten Anträge der privaten informationspflichtigen Stellen argumentierten, keiner Informationspflicht nach dem UIG zu unterfallen. Andere private Stellen gaben nur auf freiwilliger Basis Antworten auf die gestellten Fragen. Dies zeigt, dass nach wie vor private informationspflichtige Stellen einer Rechtspflicht auf Auskünften nach dem UIG überwiegend ablehnend gegenüber stehen.
Positiv an der Analyse ist, dass die Antworten recht schnell zugesandt wurden. Die gesetzliche Frist von einem Monat wurde zum Teil deutlich unterschritten.
Laufzeit
01/2013 – 09/2013
Gefördert durch
UfU-Eigenprojekt, keine externe Förderung
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Weitere Informationen
Die gesamte Studie (55 S.) ist über das Unabhängiges Institut für Umweltfragen (webshop.ufu.de) im Publikationsshop zu beziehen.