Umweltinformationsrechte wirksamer nutzen
Seit Februar 2005 garantiert das Umweltinformationsgesetz (UIG) auf Bundesebene weit reichende Ansprüche auf den Zugang zu Umweltinformationen. Bis April 2007 haben auch die Länder entsprechende Gesetze erlassen. Die neuen Ansprüche setzen die Anforderungen der Aarhus-Konvention und der EU-Umweltinformationsrichtlinie (2003/4/EG) um. Im Vergleich zum Umweltinformationsgesetz von 1994, erleichtert das neue UIG den Zugang zu Umweltinformationen. Entscheidend ist nun, ob diese Gesetze von den Bürgern angenommen und genutzt werden.
Das Projekt bezweckt zum einen, Umweltinformationsrechte bekannter zu machen. Dazu leisten wir Öffentlichkeitsarbeit beispielsweise mit einem Internetportal (www.umweltinformationsrechte.de) einer Postkarte und Veröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften.
Neue Gesetze bergen zum anderen Interpretationsspielraum. Wir wollen diesen füllen, indem wir strittige Definitionen thematisieren und mit Experten diskutieren. Dazu führen wir eine öffentliche Veranstaltung durch.
Ein weiterer Schwerpunkt des Projektes war die Evaluation des UIG im Rahmen der Studie „Praxis des Umweltinformationsrechts in Deutschland – Eine Evaluation aus Bürgersicht anhand der Methode der retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung“.
Laufzeit
12/2006 – 12/2008
Gefördert durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
und
Kontakt
Franziska Sperfeld
Weitere Informationen
Projektwebseite: www.umweltinformationsrecht.de