Umwelt- und Naturschutzinformationssystem (UNIS-D) – Machbarkeitsstudie
Im Rahmen seiner umweltpolitischen Digitalagenda hat das Bundesumweltministerium (BMU) im Mai 2019 die Notwendigkeit einer Umweltdatencloud angekündigt: „Wir denken Digitalisierung und Umwelt zusammen: […] Unsere Haltung dabei ist: Umweltinformationen müssen gut zugänglich, frei verfügbar, valide und transparent sein. Sie gehören allen. Deutschland braucht eine Umweltdatencloud. Sie ist die Grundlage für den offenen Datenzugang und Quelle für Innovationen.“
In Deutschland ist der Zugang zu Umweltinformationen fragmentiert. Durch die hohe Ausdifferenzierung von Zuständigkeiten liegen Informationen bei einer Vielzahl verschiedener Stellen vor. Bestehende Online-Angebote sind auf bestimmte Ebenen (Bundes-, Länder- oder kommunale Ebene) oder fachliche Bereiche beschränkt. Diese fragmentierte Form der Umsetzung des Zugangs zu Umweltinformationen war im Oktober 2018 auch durch die Europäische Kommission im Zuge einer Evaluierung der Umweltinformationssysteme der Mitgliedstaaten kritisiert worden.
Die Bündelung des Zugangs zu Umweltinformationen ist in vielerlei Hinsicht sinnvoll oder geboten. In verschiedenen Bereichen wie dem Artenschutz oder der Landwirtschaft bestehen dringende Interessen an einer verbesserten Datenlage von fachspezifischen Informationen. Im Rahmen zunehmender Relevanz von künstlicher Intelligenz ist auch die Nutzbarmachung von Daten für K.I.-Anwendungen von Bedeutung. Auf rechtlicher Ebene wird die Gewährleistung des Zugangs zu Umweltinformationen durch das Umweltinformationsgesetz, das die Umweltinformationsrichtlinie der EU und die Aarhus-Konvention umsetzt, erfordert.
Ein potentielles Umwelt- und Naturschutzinformationssystem Deutschland (UNIS-D) soll einen Zugang zu Umweltinformationen (z.B. Daten, Diensten, Berichten, Forschungsergebnissen, Gutachten, Bildungsmaterialien ebenso wie zu Rechts- und Verwaltungsvorschriften Förderprogrammen oder Verwaltungsverfahren der Umwelt- und Naturschutzverwaltungen) fach- und ebenenübergreifend auf zentraler, nationaler Ebene ermöglichen. Im Rahmen dieses Projektes soll mittels Machbarkeitsstudie erörtert werden, in welcher Form dieses Informationsangebot umsetzbar ist.
Als Unterauftragnehmer ist UfU ist mit der Begutachtung der mit einem potentiellen UNIS-D einhergehenden rechtlichen Fragen befasst. Denn das vorgesehene Internet-Angebot tangiert etliche rechtliche Regelungen und Anforderungen und wirft – je nach inhaltlicher und technischer Ausgestaltung – entsprechend rechtliche Fragen auf, die geklärt werden müssen. Diese beinhalten rechtliche Anforderungen an die technische und praktische Umsetzung sowie Barrierefreiheit, urheberrechtliche Fragen, Schutzgesetze, datenschutzrechtliche Bestimmungen, bestehende Zugangs- und Weiterverwendungsrechte und Veröffentlichungspflichten. Für die Begutachtung müssen rechtliche Vorgaben aus internationalen Verträgen und Europarecht sowie nationale Bestimmungen sowohl auf Bundes- als auch Länderebene einbezogen werden.
In der ersten Projektphase wird eine Analyse der rechtlichen Ausgangssituation vorgenommen und die bestehenden Regelungen auf nationaler und landesrechtlicher Ebene werden aufgezeigt. Auf Grundlage dieser Ist-Analyse wird dann in der nächsten Phase herausgearbeitet, in welchem Umfang der aufgezeigte rechtliche Rahmen einer Fortentwicklung oder einer gänzlich neuen gesetzlichen Regelung bedarf, um die Umsetzung eines UNIS-D-Angebots zu ermöglichen. Zentrale Fragestellungen drehen sich dabei um die nötigen Voraussetzungen des Datentransfers zwischen den Behörden sowie die Festlegung etwaiger entsprechender behördlicher Verantwortlichkeiten.
Das Projekt wird von dem Umweltbundesamt aus dem Ressortforschungsplan des Bundesumweltministeriums finanziert.
Laufzeit
10/2019 – 09/2020
Kooperationspartner
con terra GmbH
hrd.consulting
Gefördert durch
Umweltbundesamt
Kontakt
Louisa Hantsche