19. September 2023

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht.

Der Anlagenpark in Deutschland wird mit der vorliegenden Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes adressiert. Ein für das Industrieland Deutschland wichtiges Gesetz also. Damit haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auch ein weiteres sogenanntes Beschleunigungsgesetz vorgelegt. Zwei Ziele sind damit verbunden: Der Klimaschutz soll gestärkt werden und die Genehmigungen sollen schneller erfolgen. Die Ziele sind zu begrüßen. Die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Instrumente des Entwurfs sind hierfür nur teilweise tauglich. Für wirksamen Klimaschutz brauchen die Anlagen in Deutschland Investitionssicherheit und Feinjustierung untergesetzlicher Anforderungen. Ein allgemeines Ziel Klimaschutz in den Katalog der Schutzgüter ist hierfür nicht hinreichend, wenngleich grundsätzlich zu begrüßen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber mit dieser Novelle die richtigen Stellschrauben erwischt, um in Deutschland die Genehmigungen schneller, aber gleichzeitig qualitativ verlässlich zu bewerkstelligen.

Aus unserer Sicht sind die Stellschrauben des rechtlichen Genehmigungsprozesses nahezu ausgeschöpft, auch weil seit 1990 an Ihnen fast jede Regierung beschleunigungsseitig „optimiert“ hat. Was aber fehlt sind Faktoren in der Vorbereitung bis zur Abgabe der Unterlagen. Auch eine Vollständigkeitsbescheinigung der Unterlagen wäre gut. Oder bürokratische Hürden wie Genehmigungsbescheide für einen bestimmten Windkraftanlagentyp, der nur dafür Gültigkeit hat, wo der Investor aber aufgrund technischer Verbesserungen oder anderer Gründe nun nochmal neu überlegt hat und von der ursprünglichen Anlage abweichen will. Dieses Thema wird seit Jahren in Berlin (nur) diskutiert, der Bundestag greift es aber nicht auf, obwohl es in der Praxis relevant ist. Auch der Digitalisierung wird wenig Beachtung geschenkt. Im Ganzen zeigen sich die Gesetzesmacher mit der Novelle so nicht wirklich auf der Höhe der Zeit. Ganz misslich ist, dass der Erörterungstermin während der Öffentlichkeitsbeteiligung nur noch dann stattfinden soll , wenn der Investor sich davon Vorteile verspricht. Der Staat hat seinen Anspruch auf Ausgleich und Gestaltung in dem Punkt offensichtlich aufgegeben. Die Bürger*innen werden das entsprechend finden.

Das UfU (Tom Grünberger (geb. Witschas) und Dr. Michael Zschiesche) haben zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe und dem Deutschen Naturschutzring (DNR) die 20 seitige umfangreiche Stellungnahme verfasst und in der Anhörung des Umweltausschusses am 20.09.2023 im Bundestag durch Dr. Cornelia Nicklas von der DUH vorgestellt. Das Gesetz soll noch im Herbst durch den Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

Hier gibt's die vollständige Stellungnahme