Montag, 03.06.2019, 10:00 – 13:00 Uhr

Haus der Demokratie und Menschenrechte,

Robert Havemann Saal

Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

 

Das 2017 novellierte Umweltrechtsbehelfsgesetz erweiterte die Verbandsklagerechte von anerkannten Umweltvereinigungen. In Teilen blieb es dennoch hinter den europarechtlichen und Anforderungen der Aarhus-Konvention zurück. Thema des Workshops sind deshalb aktuelle Schwerpunkte der Umsetzung der dritten Säule der Aarhus-Konvention und aktuelle Rechtsprechung zum Zugang zu Gerichten.

Weiterhin werden die Anerkennungsvoraussetzungen für Umwelt-vereinigungen in Deutschland in den Fokus genommen und vor dem Hintergrund des aktuell anhängigen Verfahrens vor dem Compliance Committee der Aarhus-Konvention zur Anerkennung des WWF diskutiert.

Ob das Kostenrisiko für die klageführenden Verbände eine Hürde für den Zugang zu Gericht im Sinne der Aarhus-Konvention darstellt, diskutiert ein weiterer Vortrag. Eine abschließende Diskussion über Trends und Herausforderungen der Nutzung von rechtlichen Mitteln in Umweltangelegenheiten rundet den Workshop ab.

Der Workshop findet im Rahmen des EU-Projektes „Zugang zu Gerichten für ein grüneres Europa – A2J EARL“. Das Projekt verfolgt das Ziel, in acht EU-Ländern den effektiven Zugang zu Gericht in Umweltangelegenheiten zu stärken. Nähere Informationen unter: https://www.ufu.de/projekt/a2j-earl/

 

Anmeldung/Kontakt: Louisa Hantsche, Unabhängiges Institut für Umweltfragen, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin;

Tel.: 030 428 4993 36 / E-Mail: louisa.hantsche@ufu.de

                              

Programm 

Moderation:      Alexandra Tryjanowski, UfU

09:30 Uhr Registrierung der Teilnehmenden, Kaffee und Tee

10:00 Uhr Begrüßung & Einführung in den Projekthintergrund: Zugang zu Gerichten für ein grüneres Europa – A2J EARL

Louisa Hantsche, UfU

10:10 Uhr Aktuelle Schwerpunkte der Umsetzung der dritten Säule der Aarhus Konvention

Dagmar Lutz / Matthias Sauer, BMU  

10:30 Uhr Aktuelle Rechtsprechung zum Zugang zu Gericht

RAin Ursula Philipp-Gerlach, Frankfurt a.M.

11:00 Uhr Anerkennungsvoraussetzungen für Umweltvereinigungen in Deutschland

Daniel Lamfried, UBA

11:25 Uhr Kommentar zur Anerkennung von Umweltverbänden im Lichte streitiger Compliance-Fälle

Dr. Michael Zschiesche, UfU

11:45 Uhr Kostenrisiko bei Gerichtsprozessen in Deutschland. Über die Vereinbarkeit mit der Aarhus-Konvention

RA Dirk Teßmer, Frankfurt a.M.

12:15 Uhr Diskussion zu den aktuellen Herausforderungen für den Zugang zu Gerichten in Deutschland

Moderation Alexandra Tryjanowski, UfU

13:00 Uhr Leichter Lunch und Ende der Veranstaltung

 

Veranstaltungshinweis: Ab 14:00 Uhr bis zum 4.6.2019, 15:30 Uhr findet am gleichen Tagungsort die Konferenz „Verbändebeteiligung 4.0 – Stärkung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen durch digitale Vernetzung“ statt, zu der wir Sie ebenfalls herzlich einladen möchten.

Veranstaltungsort: Haus der Demokratie und Menschenrechte, Robert-Havemann-Saal (1. Hof Erdgeschoss, rechts), Greifswalder Straße 4, 10435 Berlin, Haltestelle: „Am Friedrichshain“)

Kooperationspartner
Justice & Environment (Koordination)

ClientEarth, UK

Environmental Management and Law Association (EMLA), Ungarn

Estonian Environmental Law Center (EELC), Estland

Instituto Internacional de Derecho y Medio Ambiente (IIDMA), Spanien

Ökobüro, Österreich

Via Iuris, Slowakei

Gefördert durch
EU-Förderprogramm LIFE

Kontakt
Franziska Sperfeld