Montag, 03.06.2019, 10:00 – 13:00 Uhr
Haus der Demokratie und Menschenrechte,
Robert Havemann Saal
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Das 2017 novellierte Umweltrechtsbehelfsgesetz erweiterte die Verbandsklagerechte von anerkannten Umweltvereinigungen. In Teilen blieb es dennoch hinter den europarechtlichen und Anforderungen der Aarhus-Konvention zurück. Thema des Workshops sind deshalb aktuelle Schwerpunkte der Umsetzung der dritten Säule der Aarhus-Konvention und aktuelle Rechtsprechung zum Zugang zu Gerichten.
Weiterhin werden die Anerkennungsvoraussetzungen für Umwelt-vereinigungen in Deutschland in den Fokus genommen und vor dem Hintergrund des aktuell anhängigen Verfahrens vor dem Compliance Committee der Aarhus-Konvention zur Anerkennung des WWF diskutiert.
Ob das Kostenrisiko für die klageführenden Verbände eine Hürde für den Zugang zu Gericht im Sinne der Aarhus-Konvention darstellt, diskutiert ein weiterer Vortrag. Eine abschließende Diskussion über Trends und Herausforderungen der Nutzung von rechtlichen Mitteln in Umweltangelegenheiten rundet den Workshop ab.
Der Workshop findet im Rahmen des EU-Projektes „Zugang zu Gerichten für ein grüneres Europa – A2J EARL“. Das Projekt verfolgt das Ziel, in acht EU-Ländern den effektiven Zugang zu Gericht in Umweltangelegenheiten zu stärken. Nähere Informationen unter: https://www.ufu.de/projekt/a2j-earl/
Anmeldung/Kontakt: Louisa Hantsche, Unabhängiges Institut für Umweltfragen, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin;
Tel.: 030 428 4993 36 / E-Mail: louisa.hantsche@ufu.de
Programm
Moderation: Alexandra Tryjanowski, UfU
09:30 Uhr Registrierung der Teilnehmenden, Kaffee und Tee
10:00 Uhr Begrüßung & Einführung in den Projekthintergrund: Zugang zu Gerichten für ein grüneres Europa – A2J EARL
Louisa Hantsche, UfU
10:10 Uhr Aktuelle Schwerpunkte der Umsetzung der dritten Säule der Aarhus Konvention
Dagmar Lutz / Matthias Sauer, BMU
10:30 Uhr Aktuelle Rechtsprechung zum Zugang zu Gericht
RAin Ursula Philipp-Gerlach, Frankfurt a.M.
11:00 Uhr Anerkennungsvoraussetzungen für Umweltvereinigungen in Deutschland
Daniel Lamfried, UBA
11:25 Uhr Kommentar zur Anerkennung von Umweltverbänden im Lichte streitiger Compliance-Fälle
Dr. Michael Zschiesche, UfU
11:45 Uhr Kostenrisiko bei Gerichtsprozessen in Deutschland. Über die Vereinbarkeit mit der Aarhus-Konvention
RA Dirk Teßmer, Frankfurt a.M.
12:15 Uhr Diskussion zu den aktuellen Herausforderungen für den Zugang zu Gerichten in Deutschland
Moderation Alexandra Tryjanowski, UfU
13:00 Uhr Leichter Lunch und Ende der Veranstaltung
Veranstaltungshinweis: Ab 14:00 Uhr bis zum 4.6.2019, 15:30 Uhr findet am gleichen Tagungsort die Konferenz „Verbändebeteiligung 4.0 – Stärkung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen durch digitale Vernetzung“ statt, zu der wir Sie ebenfalls herzlich einladen möchten.
Veranstaltungsort: Haus der Demokratie und Menschenrechte, Robert-Havemann-Saal (1. Hof Erdgeschoss, rechts), Greifswalder Straße 4, 10435 Berlin, Haltestelle: „Am Friedrichshain“)
Kooperationspartner
Justice & Environment (Koordination)
ClientEarth, UK
Environmental Management and Law Association (EMLA), Ungarn
Estonian Environmental Law Center (EELC), Estland
Instituto Internacional de Derecho y Medio Ambiente (IIDMA), Spanien
Ökobüro, Österreich
Via Iuris, Slowakei
Gefördert durch
EU-Förderprogramm LIFE
Kontakt
Franziska Sperfeld