Analyse erfolgreicher Verbandsklagen anerkannter Umwelt- und Naturschutzverbände aufgrund artenschutzrechtlicher Tatbestände im Zeitraum 2007 – 2017

Die in Deutschland für anerkannte Umwelt- und Naturschutzverbände bestehenden Klagebefugnisse sind vor allem zur Umsetzung von völker- und unionsrechtlichen Vorgaben mehrfach ausgeweitet worden. Bei den vor Gericht zur Sprache gebrachten Fällen nimmt das Artenschutzrecht eine zentrale Stellung ein. Besonders im Zulassungsrecht sind hier sehr häufig Verstöße gegen materielles Recht in Deutschland zu verzeichnen, die durch anerkannte Verbände öffentlich gemacht werden. Allerdings ist weitgehend unklar, wie viele Verstöße es im Bereich der Verbandsklagen gegen artenschutzrechtliche Regelungen seit 2009 gegeben hat, welche Auswirkungen diese Verstöße in gerichtlichen Klageverfahren hatten und welche Aspekte des Artenschutzes im Mittelpunkt der Fälle standen.

Gerade in Hinblick auf den Investitionsstau im Bereich der Infrastruktur in Deutschland ist der Vollzug von Umwelt- und Naturschutzvorschriften zunehmend unter Druck geraten. Das derzeitige Gesetzgebungsverfahren zur Planungsbeschleunigung sieht neben anderen Effizienzpotentialen auch den Naturschutz als Möglichkeit, schneller zur Planreife zu gelangen. Hierbei wird nicht selten der Feldhamster oder der Rotmilan in der öffentlichen Debatte plakativ als das größtmögliche Investitionshindernis angesehen. Immer wieder wird gegen Verbandsklagen vorgebracht, sie würden zu einer Klageflut führen und die Gerichte überlasten. Außerdem würden sie im Ergebnis die Realisierung von Infrastrukturprojekten in unzulässiger Weise verzögern.

 

Es ist daher wichtig, in der öffentlichen Debatte empirisch belastbare Daten zu Klagen im Artenschutzrecht zusammenzutragen, sie in den Kontext zu stellen und im Übrigen auf die Notwendigkeit der Einhaltung naturschutzrechtlicher Regelungen zu verweisen.

In diesem Forschungsvorhaben werden die von den anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbänden im Zeitraum von 2007 bis 2017 erhobenen Verbandsklagen analysiert, die sich auf die Anwendung der Verbots- und Ausnahmetatbestände des besonderen Artenschutzrechts in § 44 Abs. 1 und § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beziehen. In erster Linie wird dabei ermittelt, wie viele Verbandsklagen aufgrund artenschutzrechtlicher Verstöße im Umwelt- und Naturschutzrecht erfolgreich waren, um diese Zahl mit der Gesamtszahl (erfolgreicher) Verbandsklagen ins Verhältnis zu bringen. Die Untersuchung knüpft in ihrem empirischen Teil sowohl methodisch als auch hinsichtlich des Datenbestandes an die Studien zur Entwicklung der Klagetätigkeit von Umwelt- und Naturschutzverbänden an, die das UfU gemeinsam mit Prof. Dr. Alexander Schmidt für die Zeiträume von 2007 bis 2010, 2011 bis 2012 und von 2013 bis 2016 erstellt hat.

Laufzeit
08/2018 – 07/2019

Kooperationspartner
Prof. Dr. Alexander Schmidt, Hochschule Anhalt

Gefördert durch
Bundesamt für Naturschutz

Kontakt
Dr. Michael Zschiesche, Eva Lütkemeyer