19. Februar 2021

Mehr als 2000 Infrastrukturprojekte sind pro Jahr vom Planungssicherstellungsgesetz betroffen. Das bedeutet im Klartext, dass die Zivilgesellschaft bei über 2000 Vorhaben in der Regel die Möglichkeit zur Mitsprache haben muss. Diese Einwände müssen in Dialogform in sogenannten Erörterungsterminen gehört und beachtet werden.

Durch die Corona-Pandemie ist es im Moment nicht möglich, solch physische Veranstaltungen für die Bürger*innen zu organisieren. Das kann aber im Umkehrschluss nicht bedeuten, dass die Bürger*innen dieses Recht nicht mehr wahrnehmen können. Im Gegenteil – Lösungen müssen gefunden werden.

Zur Verteidigung der Behörden ist natürlich zu sagen, dass eine Umstellung auf digitale Erörterungstermine besonders zu Anfang der Pandemie nicht zu erwarten war. Viele Behörden waren schlichtweg überfordert mit der neuen Situation. Doch jetzt, im Februar 2021, kann man andere Ansprüche stellen. Nachdem überall im Land Betriebe, Schulen und Privatpersonen auf digitale Konferenzen umstellen mussten und Bürger*innen von zu Hause aus arbeiten, kann man auch von den Behörden erwarten, dass diese Konferenzsysteme wie Zoom, MS Teams, Big Blue Button oder ähnliche eingerichtet haben.

Die Realität sieht anders aus: Die digitalen Portale der Behörden sind versteckt, die Dateien tragen kryptische Bezeichnungen und Einwände können lediglich schriftlich gemacht werden. Zumal nur ein Bruchteil der ca. 2000 Projekte überhaupt verfügbar gemacht wurde. Echte Bürgerbeteiligung sieht anders aus. Denn ein schriftlicher Einwand über eine vorgefertigte Maske ist nicht dasselbe, wie ein physischer Erörterungstermin.

Gemeinsam mit den Deutschen Naturschutzring, der Deutschen Umwelthilfe und Green Legal Impact fordert das UfU in seiner Stellungnahme, dass das zu verlängernde Planungssicherstellungsgesetz nicht nur verlängert, sondern auch weiterentwickelt wird.

Zur Stellungnahme geht es hier:  Verlängerung_Planungssicherstellungsgesetz_Stellungnahme_UfU_DNR_DUH_GLI