BeLIFE: Better Enforcement

Das Projekt BeLIFE fokussiert die Rolle, die Bürger und Zivilgesellschaft bei der Umsetzung und Einhaltung des EU-Umweltrechts, insbesondere des European Green Deal, spielen können.

Das übergeordnete Ziel des Projekts ist es, die Einhaltung des EU-Umwelt- und Klimarechts zu verbessern und die Rechte der Umweltdemokratie zu stärken. Der European Green Deal hat eine Vielzahl neuer und aktualisierter Rechtsvorschriften hervorgebracht, die die Umwelt- und Klimaschutzstandards in ganz Europa verbessern. Nun liegt eine der größten Herausforderungen des EU-Umweltrechts in der Umsetzung dieser Standards.

Das Projekt wird dazu beitragen, die Einhaltung und Durchsetzung der Vorschriften auf privater Ebene zu gewährleisten. Das Projekt wird die europäische Umweltpolitik unterstützen, indem es Einzelpersonen und Nichtregierungsorganisationen Instrumente an die Hand gibt, um vor Gericht zu gehen und ihre Rechte auf Zugang zu Umweltinformationen und auf Beteiligung an umweltpolitischen Entscheidungen durchzusetzen. Diese Instrumente sind als Rechte im Rahmen der sogenannten environmental democracy in der Aarhus-Konvention verankert, der die EU und alle ihre Mitgliedstaaten beigetreten sind.

Anstatt sich auf die Einhaltung eines einzelnen Aspekts des Umwelt- und Klimarechts zu konzentrieren, zielt das Projekt darauf ab, einen horizontalen Beitrag zur Einhaltung des gesamten European Green Deal zu leisten. Die Interventionslogik basiert auf der Annahme, dass befähigte Einzelpersonen und die Zivilgesellschaft ihre Rechte auf Umweltdemokratie wahrnehmen werden, um eine bessere Einhaltung des EU-Umwelt- und Klimarechts zu gewährleisten. Das Projekt zielt darauf ab, die Menschen zu befähigen, das Recht zum Wohle der Umwelt und des Klimas zu nutzen.

Das Konsortium besteht aus vier paneuropäischen Umwelt-NGOs, die jeweils große NGO-Netzwerke repräsentieren, sowie fünf nationalen Mitgliedsorganisationen (darunter das UfU). Ziel des Konsortiums ist es, die verfügbaren Ressourcen zum Thema Umweltdemokratie zu verbessern, die Kapazitäten von Umwelt- und Klimaschützern zu stärken und die Qualität von Beschwerden zu Umweltrechten zu verbessern.

Fokus des UfU in diesem Projekt: Aktualisierung und Kommentierung der Entscheidungssammlung des Aarhus Convention Compliance Committee.

In Zusammenarbeit mit Andriy Andrusevych werden wir die Entscheidungssammlung des Aarhus Compliance Committee (ACCC) aktualisieren. Die jüngste Sammlung, die zuletzt vor zehn Jahren aktualisiert wurde, enthält Fälle aus den Jahren 2004 bis 2014. Ziel dieses Projekts ist es daher, die Sammlung auf den neuesten Stand zu bringen, indem die ACCC-Entscheidungen der letzten zehn Jahre (2014-2024) ausgewertet werden. Darüber hinaus wird eine umfassende Umstrukturierung der Sammlung angestrebt, um sie in eine kommentierte Ressource umzuwandeln, die sowohl Jurist*innen als auch Laien einen leichteren Zugang zu den wichtigsten Fällen ermöglicht. Die Aktualisierung der Sammlung wird eng mit einer weiten Verbreitung der daraus resultierenden Publikation verbunden sein, die die Einhaltung des Umweltrechts und den Zugang zu Gerichten unterstützen wird, indem sie u.a. neue Rechtsprechung hervorbringen und der akademischen Debatte über Umweltdemokratie neue Impulse verleihen kann.

Case Law of the ACCC, 2004-2014 (PDF)