Das Projekt BeLIFE fokussiert die Rolle, die Bürger und Zivilgesellschaft bei der Umsetzung und Einhaltung des EU-Umweltrechts, insbesondere des European Green Deal, spielen können.

Fokus des UfU: Aktualisierung und Kommentierung der Entscheidungssammlung des Aarhus Convention Compliance Committee

In Zusammenarbeit mit Andriy Andrusevych hat Luisa Schneider für das UfU die Entscheidungssammlung des Aarhus Compliance Committee (ACCC) aktualisiert. Die vorangegangene Sammlung, die zuletzt vor zehn Jahren aktualisiert wurde, enthielt bisher lediglich die Fälle aus den Jahren 2004 bis 2014. Ziel dieses Projekts war es daher, die Sammlung auf den neuesten Stand zu bringen, indem auch die neueren ACCC-Entscheidungen der letzten elf Jahre (2014-2025) ausgewertet werden. Darüber hinaus wurde eine umfassende Umstrukturierung der Sammlung vorgenommen, um sie in eine kommentierte Ressource umzuwandeln, die sowohl Jurist*innen als auch Laien einen leichteren Zugang zu relevanten Fällen ermöglicht.

Case Law of the ACCC, 2004-2025 (PDF)

Das BeLIFE Projekt

Das übergeordnete Ziel des Projekts ist es, die Einhaltung des EU-Umwelt- und Klimarechts zu verbessern und die Rechte der Umweltdemokratie zu stärken. Der European Green Deal hat eine Vielzahl neuer und aktualisierter Rechtsvorschriften hervorgebracht, die die Umwelt- und Klimaschutzstandards in ganz Europa verbessern. Nun liegt eine der größten Herausforderungen des EU-Umweltrechts in der Umsetzung dieser Standards.

Zur BeLIFE Projektseite des EEB

Das Projekt wird dazu beitragen, die Einhaltung und Durchsetzung der Vorschriften auf privater Ebene zu gewährleisten. Das Projekt wird die europäische Umweltpolitik unterstützen, indem es Einzelpersonen und Nichtregierungsorganisationen Instrumente an die Hand gibt, um vor Gericht zu gehen und ihre Rechte auf Zugang zu Umweltinformationen und auf Beteiligung an umweltpolitischen Entscheidungen durchzusetzen. Diese Instrumente sind als Rechte im Rahmen der sogenannten environmental democracy in der Aarhus-Konvention verankert, der die EU und alle ihre Mitgliedstaaten beigetreten sind.

Anstatt sich auf die Einhaltung eines einzelnen Aspekts des Umwelt- und Klimarechts zu konzentrieren, zielt das Projekt darauf ab, einen horizontalen Beitrag zur Einhaltung des gesamten European Green Deal zu leisten. Die Interventionslogik basiert auf der Annahme, dass befähigte Einzelpersonen und die Zivilgesellschaft ihre Rechte auf Umweltdemokratie wahrnehmen werden, um eine bessere Einhaltung des EU-Umwelt- und Klimarechts zu gewährleisten. Das Projekt zielt darauf ab, die Menschen zu befähigen, das Recht zum Wohle der Umwelt und des Klimas zu nutzen.

Das Konsortium besteht aus vier paneuropäischen Umwelt-NGOs, die jeweils große NGO-Netzwerke repräsentieren, sowie fünf nationalen Mitgliedsorganisationen (darunter das UfU). Ziel des Konsortiums ist es, die verfügbaren Ressourcen zum Thema Umweltdemokratie zu verbessern, die Kapazitäten von Umwelt- und Klimaschützern zu stärken und die Qualität von Beschwerden zu Umweltrechten zu verbessern.