Wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung des Rechtsschutzes in Umweltangelegenheiten auf europäischer, internationaler und nationaler Ebene in der 20. Legislaturperiode

Hinweis:

Im Mai 2024 wird in diesem Projekt das Symposium zur umweltrechtlichen Verbandsklage stattfinden. Im Rahmen der Veranstaltung möchten wir die Wirksamkeit umweltrechtlicher Verbandsklagen als Instrument zum Schutz der Umwelt diskutieren und die neuesten rechtsempirischen Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt vorstellen.

Zur Symposium

Umfang und Anwendungsbereich der Umweltverbandsklage in Deutschland werden durch europa- und völkerrechtliche Vorgaben geprägt. Deutschland hat sich durch Unterzeichnung der Aarhus-Konvention zur Umsetzung der dort gewährten Rechtsschutz- und Partizipationsgarantien verpflichtet.

Die Umsetzung dieser völkerrechtlichen Verpflichtungen in das nationale Recht, konkret in das bestehende System des Verwaltungsrechtsschutzes ist in der Vergangenheit mehrfach vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wie auch von Organen der Aarhus-Konvention als nicht ausreichend gerügt worden.

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) regelt seit 2006, unter welchen Voraussetzungen anerkannte Umweltvereinigungen umweltrelevante Entscheidungen von deutschen Gerichten überprüfen lassen können.

Zuletzt traten Mitte 2017 Änderungen des UmwRG in Kraft, die der Umsetzung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs sowie der Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention dienen und zum Ziel hatten, Umweltverbänden einen den Vorgaben von Aarhus-Konvention und EuGH entsprechenden, verbesserten Zugang zu Gerichten zu ermöglichen.

Mit dieser Novelle hatte der Deutsche Bundestag zugleich eine Entschließung angenommen, in der er die Bundesregierung unter anderem auffordert, über die praktischen Erfahrungen im Vollzug der Novelle zu berichten.

Im Auftrag des BMUV und des UBA ging das Unabhängige Institut für Umweltfragen bereits in der vergangenen Legislaturperiode offenen Fragen zur Wirkung der Verbandsklagen im Umwelt- und Naturschutz nach. Anknüpfend an diese Untersuchungen und die langjährigen empirischen Untersuchungen des UfU zum Verbandsklagegeschehen, wie auch durch begleitende rechtswissenschaftliche Untersuchungen, soll auch in der 20. Legislaturperiode ein möglichst vollständiges Bild der jeweiligen Praxis geliefert werden, um dem Gesetzgeber und darüber hinaus der (Fach-)Öffentlichkeit entsprechende Wertungen, Rückschlüsse und Beurteilungen zu ermöglichen.

Teil des Forschungsprojekts ist die Fachtagung „Forum Umweltrechtsschutz 2023“, die sich sowohl an Vertreter*innen von Umweltvereinigungen, Gerichten und Behörden richtet, wie auch an Wirtschaftsverbände, Vorhabenträger und der Anwält*innen. Nähere Informationen finden Sie hier:

Laufzeit
10/2021 – 07/2024

Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen des UFOPLANs

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Vergangene Veranstaltungen aus dem Projekt:

Forum Umweltrechtsschutz 2023