Wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung des Rechtsschutzes in Umweltangelegenheiten auf europäischer, internationaler und nationaler Ebene in der 20. Legislaturperiode
Der Fokus des Forschungsprojekts liegt auf dem Rechtsschutz für Vereinigungen in Umweltangelegenheiten nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG). Das UmwRG regelt seit 2006, unter welchen Voraussetzungen anerkannte Umweltvereinigungen umweltrelevante Entscheidungen von deutschen Gerichten überprüfen lassen können. Nachdem das Gesetz bereits 2017 umfassend novelliert wurde, ist mit einer erneuten Anpassung des UmwRG Ende des Jahres 2024 zu rechnen.
In dem dreijährigen Forschungsprojekt wird das Klagegeschehen anerkannter Umweltverbände in Deutschland in den Jahren 2021 bis 2023 umfassend rechtswissenschaftlich begleitet und anhand empirischer Daten untersucht und bewertet. Neben dem Klagegeschehen und den klagenden Umweltverbänden werden darüber hinaus die Dauer von gerichtlichen Entscheidungsverfahren sowie die Auswirkungen durch den Wegfall der materiellen Präklusion rechtswissenschaftlich und empirisch analysiert. Zudem werden spezielle Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einlegung von Rechtsbehelfen in den Blick genommen.
Umfang und Anwendungsbereich der Umweltverbandsklage in Deutschland werden durch europa- und völkerrechtliche Vorgaben geprägt. Deutschland hat sich durch Unterzeichnung der Aarhus-Konvention zur Umsetzung der dort gewährten Rechtsschutz- und Partizipationsgarantien verpflichtet. Die Umsetzung dieser völkerrechtlichen Verpflichtungen in das nationale Recht, konkret in das bestehende System des Verwaltungsrechtsschutzes, ist in der Vergangenheit mehrfach vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wie auch von Organen der Aarhus-Konvention als nicht ausreichend gerügt worden.
Zuletzt traten Mitte 2017 Änderungen des UmwRG in Kraft, die der Umsetzung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs sowie der Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention dienen und zum Ziel hatten, Umweltverbänden einen den Vorgaben von Aarhus-Konvention und EuGH entsprechenden Zugang zu Gerichten zu ermöglichen. Mit dieser Novelle hatte der Deutsche Bundestag zugleich eine Entschließung angenommen, in der er die Bundesregierung unter anderem auffordert, über die praktischen Erfahrungen im Vollzug der Novelle zu berichten.
Veranstaltungen im Rahmen des Projekts:
Teil des Forschungsprojekts war die Fachtagung „Forum Umweltrechtsschutz 2023“ sowie das „Symposium zur umweltrechtlichen Verbandsklage 2024“. Ausführliche Dokumentation zu diesen Veranstaltungen finden Sie auf den untenstehenden Veranstaltungsseiten.
Vorangegangenes Projekt zu Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten.
Ebenfalls im Auftrag des BMUV und des UBA ging das Unabhängige Institut für Umweltfragen bereits in der vergangenen Legislaturperiode offenen Fragen zur Wirkung der Verbandsklagen im Umwelt- und Naturschutz nach mit Fokus auf den Zeitraum von 2017 bis 2020. Anknüpfend an diese Untersuchungen und die langjährigen empirischen Untersuchungen des UfU zum Verbandsklagegeschehen, wie auch durch begleitende rechtswissenschaftliche Untersuchungen, soll auch in der 20. Legislaturperiode ein möglichst vollständiges Bild der jeweiligen Praxis geliefert werden, um dem Gesetzgeber und darüber hinaus der (Fach-)Öffentlichkeit entsprechende Wertungen, Rückschlüsse und Beurteilungen zu ermöglichen.
Laufzeit
10/2021 – 07/2024
Gefördert durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen des UFOPLANs
Kontakt
Luisa Schneider