Neue Fallsammlung zur Rechtsprechung des Aarhus Convention Compliance Committee veröffentlicht
Das Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) hat seit seinem Bestehen eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt und damit entscheidend dazu beigetragen, den Rechten der Aarhus-Konvention in der Praxis Geltung zu verschaffen. Um diese Rechtsprechung leichter zugänglich und besser nutzbar zu machen, ist nun eine neue Fallsammlung (Case Law of the Aarhus Convention Compliance Committee) erschienen, zusammengestellt von Luisa Schneider und Andriy Andrusevych.
Die Publikation bündelt und systematisiert die Rechtsprechung des Compliance Committee zu den drei Säulen der Aarhus-Konvention: dem Zugang zu Umweltinformationen, der Öffentlichkeitsbeteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsverfahren sowie dem Zugang zu Gerichten. Ziel der Fallsammlung ist es, die umfangreiche Spruchpraxis des ACCC als praxisorientierte Arbeitsgrundlage aufzubereiten und damit ihre Anwendung zu erleichtern.
Die Fallsammlung richtet sich an zivilgesellschaftliche Organisationen, Gerichte, Rechtsanwält*innen, Wissenschaftler*innen, politische Entscheidungsträger*innen sowie Behörden. Sie soll dabei unterstützen, nationale Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit der Aarhus-Konvention zu bewerten und die Umsetzung der Konvention in der Praxis zu stärken. Gerade angesichts der zunehmenden Herausforderungen für Umwelt- und Beteiligungsrechte in vielen europäischen Staaten kommt der Rechtsprechung des Compliance Committee besondere Bedeutung zu. Die Entscheidungen des Ausschusses liefern maßgebliche Orientierung für die Auslegung der Konvention und tragen dazu bei, Umweltrechte (environmental rights) als wesentlichen Bestandteil von Rechtsstaatlichkeit und demokratischer Teilhabe zu stärken.

Diese Umweltrechte sind angesichts der Biodiversitätskrise und des Klimawandels weit mehr als abstrakte Rechtsprinzipien. Sie ermöglichen es Bürger und zivilgesellschaftlichen Organisationen, sich wirksam für den Schutz ihrer Umwelt einzusetzen und staatliches Handeln transparent und rechtsstaatlich überprüfen zu lassen. Die neue Fallsammlung soll dazu beitragen, dieses Wissen breiter zugänglich zu machen und die praktische Anwendung der Aarhus-Konvention zu fördern.
Die Publikation entstand im Rahmen des BELIFE-Projekts.
Die Fallsammlung ist unter folgendem Link abrufbar.


