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31. Oktober 2023

Am 28. Oktober 2023 fand in Dresden die 11. Sächsische Asylinitiativen-Konferenz zum Thema „Raus aus der Krise – Migration vorausschauend und menschenwürdig gestalten“ statt, veranstaltet vom Sächsischen Flüchtlingsrat, dem Kulturbüro Sachsen e.V. und der Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen. Das UfU war dort mit dem Projekt KlimaGesichter vertreten. Die im Projekt qualifizierte Klimaschutz-Botschafterin Esthela Richter und UfU-Mitarbeiter Dr. Christoph Herrler hielten zur Eröffnung der Veranstaltung einen Input über Klimamigration.

Vor circa 60 Zuhörenden illustrierte Esthela Richter zunächst anhand eines realen Falles aus Ecuador, wie der Klimawandel die Umweltbedingungen dahingehend ändern kann, dass die Kindergeneration die Landwirtschaft und das Kunsthandwerk der Eltern im ländlichen Raum nicht weiter aufrechterhalten kann. Sie steht schon nicht mehr vor der Frage, ob sie migrieren sollte, sondern nur noch, ob diese Migration innerhalb der Landesgrenzen bleibt oder nicht.

Im Anschluss stellte Christoph Herrler zentrale Erkenntnisse aus der Forschung zu Klimamigration dar. Diese lässt sich etwa nur schwer in Zahlen fassen (gerade wenn Prognosen erstellt werden sollen), da der Klimawandel selten der alleinige Grund für Migrationsbewegungen ist. Nichtsdestotrotz ist er oft – mitunter auch für die Betroffenen unbewusst – ein beeinflussender Faktor und wird dies künftig im steigenden Maße sein. Wenngleich theoretisch jeder Mensch von Klimamigration betroffen sein kann, ist es wichtig zu betonen, dass die Fähigkeit zur Anpassung (hier spielen sozioökonomische Situation und Wohnort entscheidende Rollen) und die individuell unterschiedliche Vulnerabilität ein sehr breites Spektrum von Betroffenheit eröffnen. Anders als häufig medial suggeriert, ist beispielsweise Armut kein Faktor, der Migration bedingt, sondern eher ein Hindernis.

Auch wenn Aussagen über künftige Szenarien zu klimawandelinduzierter Flucht und Migration stets mit Ungewissheit verknüpft sind, so wurde im Input doch deutlich gemacht, dass diese kein Grund für Untätigkeit sein darf. Schon das im internationalen Klimaschutz etablierte Vorsorgeprinzip (Art. 3.3 UNFCCC) gebietet dies. Klimapolitik und Migrationspolitik sind keine strikt trennbaren Bereiche, sondern werden sich künftig immer enger verflechten. Deutschland und die Europäische Union sind daher (auch) aufgrund ihrer klimaethischen Verantwortung dazu aufgerufen, Migration vorausschauend und menschenwürdig zu gestalten!

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