14. Mai 2020
Zur Sicherstellung der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Genehmigungs- und Zulassungsverfahren auch während der Corona-Pandemie hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Der Gesetzentwurf stammt vom 30.4.2020 und soll nächste Woche durch den Bundestag beschlossen werden. Er regelt in erster Linie die Öffentlichkeitsbeteiligung in Zeiten der Pandemie und gilt vorerst befristet bis zum 31.3.2021, kann aber jederzeit verlängert werden. Der Deutsche Naturschutzring (DNR) und das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) nehmen gemeinsam dazu Stellung. Die Stellungnahme kann hier eingesehen werden: