30. Dezember 2020

Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturprojekten mangelhaft!

Zehn Jahre nach Stuttgart 21 – Das UfU untersucht in einer aufwendigen Studie die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturprojekten. Denn laut EU-Recht müssen umweltrelevante Infrastrukturprojekte in sogenannten UVP-Portalen aufgelistet werden. Das Ergebnis: Im Jahr 2018 gab es rund 2.000 geplante Projekte, bei denen die Möglichkeit zur Öffentlichkeitsbeteiligung verpflichtend gewesen wäre. Tatsächlich wurden nur 190 Projekte in den zuständigen UVP-Portalen des Bundes und der Länder gelistet.

Dieses Ergebnis ist insofern verheerend, als dass hier nicht nur geltendes EU-Recht gebrochen wird, sondern auch die Akzeptanz für diese Projekte bei den Bürger*innen leidet. Die Proteste gegen Stuttgart 21 und gegen den Ausbau der A49 in Hessen zeigen, dass die Öffentlichkeit bei solchen Projekten Mitsprache erhalten will.

Am 29. Dezember berichtet die Süddeutsche Zeitung über unsere Untersuchung im Artikel „Wenig gelernt aus Stuttgart 21“.

Das UfU hat die Ergebnisse der Studie in einem Hintergrundpapier zusammengefasst.

Auf der Projektseite ist der vollständige Bericht einzusehen. Das UfU veranstaltet zu diesem Thema eine digitale Fachtagung im März 2021.

Zur Pressemitteilung geht es hier.

Den vollständigen Monitoring Report finden Sie hier.