05. November 2025
Konsequente Umsetzung von Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt braucht weitere Maßnahmen: Rückblick Zukunftsforum: Das Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt umsetzen
Am 5. November 2025 fand das „Zukunftsforum – Das Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt umsetzen“ des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU) statt. Die Veranstaltung machte deutlich, dass es weiterer Maßnahmen bedarf, um Kinderrechte in der Umwelt- und Klimapolitik stärker zu verankern und in der Praxis umzusetzen – politisch, rechtlich und vor Ort. Dazu gehört eine breite Qualifizierung insb. vom Verwaltungswesen, verstärkte politische Rückendeckung, verbindliche Beteiligungsrechte und wirksame Rechtsschutzmöglichkeiten sowie auch die Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention im deutschen Grundgesetz.
Das Zukunftsforum bildet den Abschluss des internationalen ENRICH-Projekts in Deutschland und knüpft in Aufbau und an die Arbeitsergebnisse der in diesem Jahr ebenfalls im Projekt durchgeführten Workshops „Kinderrechte und Umweltschutz vernetzen“ und „Kinderrechte und Umweltschutz vermitteln“ an.
Defizite in Bezug auf die Umsetzung der Kinderrechte bestehen sowohl auf Kommunal- wie auch auf Bundesebene. Im Input „Das Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt – rechtliche Grundlagen und Umsetzungsstand“ wurde ein kompakter Einblick in den aktuellen Stand der rechtlichen Lage in Deutschland vermittelt. In Deutschland fehlen weiterhin gesetzliche Regelungen für einen kindgerechten Zugang zu Umweltinformationen, wirksame Rechtsschutzmöglichkeiten für Kinder in Umweltverfahren, verbindliche Beteiligungsrechte, die sicherstellen, dass Kinder in Entscheidungen gehört werden, sowie ausreichende Bildungsmaßnahmen, um Kinder über ihre Rechte zu informieren und sie zur aktiven Mitgestaltung zu befähigen. Relevante Rechtsgrundlagen stellen die Aarhus Konvention und die UN-Kinderrechtskonvention dar. In der Überlagerung zeigen diese Schnittmengen und Synergien, aber auch Unterschiede. Die 2023 veröffentlichte Allgemeine Bermerkung Nr. 26 über Kinderrechte und Umwelt, mit Schwerpunkt auf dem Klimawandel, bildet zudem eine wichtige Grundlage zum Verständnis des Kinderrechts auf eine gesunde Umwelt. Der ausführliche rechtliche Stand in Deutschland ist in der UfU-Publikation “Junge Stimmen im Umweltrecht. Informiert, beteiligt, gehört? dargelegt.
Im Workshop „Kinder- und Jugendbeteiligung in Strategien zum Umwelt- und Klimaschutz auf Bundesebene“ gingen die Teilnehmenden zusammen mit Jonas Schubert, Advocacy Manager bei der Menschenrechts-NGO Terre des Hommes, der Frage nach, wie Kinder- und Jugendbeteiligung zu Umwelt- und Klimathemen auf Bundesebene gelingen kann. Ein zentrales Problem ist die geringe Rückmeldung von Kindern und Jugendlichen trotz aufwändiger Beteiligungsprozesse. Es braucht daher zusätzliche Ressourcen in der Verwaltung , um diese Prozesse angemessen zu begleiten.
Im Workshop „Kinder- und Jugendbeteiligung im kommunalen Klimaschutz“ vermittelte Liza Ruschin, Stadtplanerin und Jugendbeteiligungsexpertin, praktische Einblicke in den umfassenden Beteiligungsprozess des Klima- und Energiekonzepts Luckenwalde. Es braucht einen Kulturwandel in den Kommunen sowie (weitere) Qualifizierung von Verwaltungsakteur*innen für angemessene Kinder- und Jugendbeteiligung. Erfolgreiche Beteiligungsprozesse benötigen politische Rückendeckung, helfen kann dabei ein Framing über Begriffe wie „Enkelgerechtigkeit“ und „Generationengerechtigkeit“. So kann es gelingen, tatsächlich an einem Strang zu ziehen – auch über Differenzen innerhalb der Verwaltung sowie mit unterschiedlichen Akteur*innen hinweg. Gute, nachvollziehbare Beispiele aus anderen Kommunen können motivieren und aktivieren – viele Erkenntnisse sind übertragbar. Immer wieder braucht es zudem Akteure, die aktiv voran gehen.
In der anschließenden Paneldiskussion diskutierten Korinna Sievert (BMBFSFJ; Referat Jugendstrategie, Kinder- und Jugendbeteiligung), Henrike Lindemann (Geschäftsführerin Green Legal Impact), Friederike Heuer (Deutscher Bundesjugendring, Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung in Klimafragen) und Daniel Grein (Bundesgeschäftsführer Kinderschutzbund) zur Frage „Das Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt in der Praxis umsetzen – welche Schritte braucht es jetzt?“.
Die Diskussion fokussierte auf Umsetzungshindernisses des Rechts auf eine gesunde Umwelt für Kinder, auf Fragen der politischen Verantwortung, mögliche rechtliche und strukturelle Reformen sowie zukünftige Entwicklungen.
Es wurde betont, dass alle beteiligten Akteur*innen insbesondere in der Verwaltung anfangen müssten zu handeln und nicht darauf warten sollten, dass jemand anderes vorangeht. Dabei sollten die handelnden Personen immer wieder daran erinnert werden, dass gute Kinder- und Jugendbeteiligung letztlich zu besseren Entscheidungen führe, also qualitativen Mehrwert bringt. Beteiligung solle kein Selbstzweck sein, sondern nur stattfinden, wenn auch tatsächlich Einfluss auf Entscheidungen genommen werden kann – Scheinbeteiligung müsse vermieden werden. Schon zu Beginn des Prozesses müsse Transparenz hergestellt werden, wie die Ergebnisse der Beteiligung verwendet werden, um die Erwartungen der beteiligten Kinder und Jugendlichen realistisch zu halten und Enttäuschungen zu verhindern. Gute Beteiligung benötige ausreichend Zeit, um aus Prozessen zu lernen und passende Arbeitsabläufe mit den beteiligten Akteur*innen zu finden und sich einzuspielen.
Thematisch funktioniere Kinder und Jugendbeteiligung im Umwelt- und Klimabereich besonders gut, wenn die Teilnehmenden persönlich betroffen seien. Wichtige thematische Anknüpfungspunkte böten z.B. Themen wie Naturzugänge, Umweltgerechtigkeit und das Recht auf Umweltbildung.
Mit Blick auf das Recht wurde deutlich, dass neben Klagen für Umwelt- und Klimaschutz unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weitere Schritte nötig werden, um Kinderrechte und Umwelt- und Klimaschutz aus juristischer Perspektive zusammen zu denken. So wurde gefordert, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Teilweise wurde als problematisch angesehen, dass für Umwelt und Klima positive Gerichtsentscheidungen von Regierung und Verwaltung nur unzureichend umgesetzt werden und dies das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat beeinträchtige. Außerdem müssten die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention als unmittelbar in Deutschland geltendes Recht mehr Nachdruck in der Umsetzung erfahren.
Mut und Hoffnung für die Zukunft schöpfen die Panelist*innen aus der Kreativität und dem Engagement von jungen Menschen und ihren inspirierenden und beeindruckenden Perspektiven. Außerdem arbeiteten bereits viele Akteur*innen und Strukturen zu dem Thema, sodass in Zukunft mit positiven Veränderungen zu rechnen sei.


