Europäische Implementierung der Aarhus-Konvention im digitalen Zeitalter (EU-AarKo)

Um die Beteiligung der Zivilgesellschaft im Umweltbereich zu stärken, wurde im Jahr 1998 die Aarhus-Konvention verabschiedet. Sie ist der erste umweltvölkerrechtliche Vertrag, der internationale Mindeststandards für den Zugang aller Menschen zu Umweltinformationen setzt, die Beteiligung an umweltrelevanten Entscheidungen und den Zugang zu Gerichten bei Umweltbelangen verankert. Neben den europäischen Mitgliedstaaten ist auch die Europäische Union (EU) Vertragspartei der Konvention und muss ihre Vorgaben in europäisches Recht umsetzen sowie die Geschäftsordnungen ihrer Organe und Einrichtungen an diese anpassen. Allerdings lassen sich immer noch diverse Defizite hinsichtlich der legislativen und praktischen Umsetzung der Aarhus-Konvention auf EU-Ebene erkennen. Insbesondere ist der Zugang für umweltbewegte Personen und Umweltverbände zu den europäischen Gerichten nicht gewährleistet. Auch die Digitalisierung bringt neue Herausforderungen mit sich, etwa bei der Umsetzung der Zugangsansprüche. Zudem besteht ein Informationsdefizit: Viele Bürger*innen und Umweltverbände wissen zu wenig über ihre Beteiligungsmöglichkeiten auf EU-Ebene.

Der Schwerpunkt des Projektes liegt deshalb zum einen darauf, Dialog- und Positionierungsprozesse hinsichtlich der Umsetzung der Aarhus-Konvention auf der europäischen Ebene zu organisieren, und zum anderen auf der Informationsaufbereitung und der Erstellung von Bildungsmaterialien rund um die Themen Umweltinformationszugang, Beteiligung und Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten auf europäischer Ebene.

Ab Mai 2020 führt das UfU fünf (teils digitale) Werkstattgespräche mit der europäischen Zivilgesellschaft durch. Die Gespräche bieten einen Raum für die europäische Zivilgesellschaft, Expert*innen und Praktiker*innen des Umweltrechts sich bezüglich des fehlenden wirksamen Zugangs zu europäischen Gerichten, den das Compliance-Komitee der Aarhus-Konvention im Verfahren ACCC/C/2008/32 attestiert hat, auszutauschen und zu positionieren. Gesucht wird ein mehrheitsfähiges, partizipativ erarbeitetes Konzept, wie effektiver Rechtsschutz für die Zivilgesellschaft auf EU-Ebene in Zukunft gewährleistet werden kann.

Laufzeit
04/2020 – 12/2021

 

Gefördert durch
Dieses Projekt wird durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen der Verbändeförderung gefördert. Die Mittelbereitstellung erfolgt auf Beschluss des Deutschen Bundestages.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

 

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Zur Aarhus-Konvention

Weitere Informationen zur Aarhus-Konvention und ihrer Umsetzung auf europäischer Ebene finden Sie hier: www.aarhus-konvention.de

Kurzfilme 

Welche Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte haben Bürger*innen und NGOs auf EU-Ebene? Die vier Kurzfilme und drei Broschüren des UfU erklären dies anschaulich und kompakt:

1.) Einleitung: Welche Bedeutung hat die Aarhus-Konvention für Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte der Zivilgesellschaft?

2.) Umweltinformationen: Was sind Umweltinformationen und wie kann man sie von EU-Organen bekommen?

3.) Öffentlichkeitsbeteiligung: Welche Wege gibt es, sich auf EU-Ebene zu beteiligen?

4.) Rechtsschutz: Welche rechtlichen Schritte können Sie für den Umweltschutz in Europa gehen?